Beate Neuwirth
Übersicht

Rechtsanwältin Beate Neuwirth ist seit Juni 2007 als selbständige Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Teterow, einer  idyllischen Kleinstadt im Herzen der Mecklenburgischen Schweiz im Landkreis Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern), tätig. Die Kanzlei liegt in räumlicher Nähe zur Innenstadt, aber auch verkehrsgünstig an der B 104 Güstrow - Malchin. Kostenlose Parkplätze sind bei dem angrenzenden LIDL-Markt vorhanden.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Verwaltungsrecht (inkl. Grundstücksrecht)
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Beate Neuwirth ist seit Juni 2007 als selbständige Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Teterow, einer  idyllischen Kleinstadt im Herzen der Mecklenburgischen Schweiz im Landkreis Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern), tätig. Die Kanzlei liegt in räumlicher Nähe zur Innenstadt, aber auch verkehrsgünstig an der B 104 Güstrow - Malchin. Kostenlose Parkplätze sind bei dem angrenzenden LIDL-Markt vorhanden.

Die Kanzlei ist während der üblichen Bürozeiten zu erreichen. Gesprächstermine können völlig flexibel mit der Rechtsanwältin vereinbart werden.  Für die Rechtsanwältin stellt es auch kein Problem dar, einen Termin am Wochenende oder auch Hausbesuche wahrzunehmen. Die Kanzlei betreut vor allem Privatpersonen aber auch gewerbliche Mandanten.

Rechtsanwältin Beate Neuwirth

Beate Neuwirth wurde 1962 in Krefeld (NRW) geboren. Sie studierte in Regensburg, Genf und Freiburg Rechtswissenschaften. Das sich an das Universitätsstudium anschließende Rechtsreferendariat leistete Frau Neuwirth im Landgerichtsbezirk Freiburg. Darüber hinaus absolvierte sie einen Ergänzungsstudiengang in Steuerwissenschaften in Osnabrück, den sie erfolgreich als Master of Laws (LL.M.) beendete.

Beate Neuwirth arbeitete zunächst als Referatsleiterin bei der Caritas sowie als Juristin in der Kreisverwaltung Teterow und Güstrow. Im Anschluss an ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2002 war Sie für mittelständische Kanzleien in Schwerin und Bergen (Insel Rügen) tätig. 

Frau Rechtsanwältin Neuwirth ist als zugelassene Anwältin bei allen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland auftrittsberechtigt. Sie ist weiterhin berechtigt, bei den Fachgerichten der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- sowie Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland aufzutreten. In räumlicher Nähe zum Kanzleisitz gehören hierzu die Amtsgerichte in Güstrow, Rostock, Waren sowie Demmin, die Landgerichte in Rostock und Neubrandenburg, die Verwaltungsgerichte in Schwerin und Greifswald sowie das Finanzgericht in Greifswald.

Frau Neuwirth ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg/Vorpommern. Als Mitglied des Anwaltsvereins Stralsund ist sie ebenfalls Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins. Eine weitere Mitgliedschaft besteht beim Deutschen Juristinnenbund und in ihrem Reit- und Fahrverein in Schwinkendorf.

 Kosten

Die Abrechnung der Anwaltsgebühren erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das zum 01.07.2004 in Kraft getreten ist und die vorher gültige Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat.

Innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens sind individuelle Vereinbarungen möglich. Häufig wird der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Mandanten bessere Klarheit und größere Rechtssicherheit über die zu erwartenden Kosten geben. Die Beratung über die zu erwartenden Kosten ist zunächst kostenlos.

Bei einer ersten Beratung sind die maximal ansetzbaren Gebühren durch den Gesetzgeber auf maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer festgesetzt.

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung erfolgt die gesamte Regulierung über den Rechtsanwalt, ausgenommen eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen, insbesondere bei Bedürftigkeit des Mandanten und entsprechender Antragstellung ist eine Abrechnung über die Staatskasse in Form von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe möglich. Hier fällt dann in aller Regel nur die sog. Beratungshilfegebühr von 10,00 € an.

Fachgebiete

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind die Bereiche Familienrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Verwaltungsrecht / Sozialrecht, Steuerrecht Zivilrecht sowie Pferderecht.

Familienrecht

Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwältin Beate Neuwirth insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich der Erarbeitung einer Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgen-vereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder - verheirateter oder nicht verheirateter Eltern - betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen - auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung in Form eines Unterhaltsprozesses
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Ausgleich der Rentenanwartschaften im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

 Erbrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Erbrecht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen.

Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwältin Neuwirth beraten.

Für die rechtssichere Beratung ist gerade in diesem Bereich stets die umfassende Kenntnis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten erforderlich. In diesem Zusammenhang ist dem Rechtsanwalt die persönliche Vertrauensbeziehung zum Mandanten ebenso wichtig, wie die Einhaltung seiner mit absoluter Diskretion gekoppelten Verschwiegenheitsverpflichtung.

Grundstücksrecht

Aufgrund ihrer Tätigkeit im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen im ehemaligen Landkreis Teterow hat Frau Neuwirth ein besonderes Interesse für die Fragen des Grundstücksrechts entwickelt, insbesondere im Hinblick auf noch bestehende Sonderregelungen in den neuen Bundesländern

 Verwaltungsrecht/Sozialrecht

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Mecklenburg-Vorpommern, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Die Verwaltung ist in vielfältigen Formen organisiert: Polizei und Ordnungsbehörden, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, Bauämter, Krankenhäuser und viele Versorgungsbetriebe zählen zur öffentlichen Verwaltung. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche (beispielsweise auf eine Genehmigung) gegenüber Behörden geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber dem Mandanten zu verhindern oder rückgängig zu machen. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung (zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid). Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen.

Genau wie das Verwaltungsrecht gehört auch das Sozialrecht zum Öffentlichen Recht. Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund begleitet Sie Rechtsanwältin Neuwirth durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Leistungen der Grundsicherung nach SBG II, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Frau Neuwirth vertritt hier insbesondere die Antragsteller im Hartz-IV-Bereich gegenüber den jeweils zuständigen Jobcentern bzw. der ARGE sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor dem jeweils zuständigen Sozialgericht.

 Steuerrecht

In diesem Bereich arbeitet Frau Neuwirth zusammen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, insbesondere der im gleichen Haus ansässigen Steuerberatungsgesellschaft Westermeier & Spanrad GmbH.

 Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Beate Neuwirth hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

 Pferderecht

Als passionierte Reiterin und Pferdeliebhaberin gilt ein besonderes Interesse auch dem Pferderecht und den hiermit verbundenen Fragen.

Kontakt

Beate Neuwirth

Bahnhofstr. 14
17166 Teterow
Deutschland
Telefon: 
+49 3996 1577936
Telefax: 
+49 3996 1577937
Web
www.neuwirth-ra.de
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