Rechtsanwältin Kathrin Dinse gründete ihre Einzelkanzlei im März 2007 in Wismar. Seit 2010 arbeitet sie mit Rechtsanwalt Stefan Goldacker in Bürogemeinschaft.
Rechtsanwältin Kathrin Dinse gründete ihre Einzelkanzlei im März 2007 in Wismar. Seit 2010 arbeitet sie mit Rechtsanwalt Stefan Goldacker in Bürogemeinschaft.
Die Büroräume der Kanzlei Dinse sind im Haus der Freimaurerloge untergebracht. Sie finden das Gebäude in der Lübsche Straße 50 im Wismarer Stadtzentrum, nahe dem Karstadt Stammhaus, dem Wismarer Hafen und dem Amtsgericht Wismar. Eine Bushaltestelle ist direkt vor der Kanzlei. Mandanten mit PKW können auf den kostenfreien kanzleieigenen Stellplätzen in Hof oder vor dem Kanzleigebäude parken.
In den Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr steht Ihnen das Sekretariat der Kanzlei Dinse für Terminabsprachen zur Verfügung. Auch Besprechungen in den Räumlichkeiten der Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sind, nach Vereinbarung, jederzeit möglich.
Kathrin Dinse wurde 1975 in Greifswald geboren. Nach einer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und einer zweijährigen Tätigkeit in diesem Beruf studierte sie an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Dinse in Schwerin, Rostock und Hamburg. Frau Dinse sammelte vor ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Sommer 2006 erste Berufserfahrungen als Projektkoordinatorin sowie als Justiziarin an der Hochschule Wismar. Kathrin Dinse spricht fließend Englisch. Ferner verfügt sie über Grundkenntnisse in Russisch und Spanisch.
Außerhalb der Kanzlei arbeitet Frau DInse unregelmäßig als Dozentin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Güstrow sowie am Institut für systemische Arbeit. Frau Dinse ist Mitglied im Wismarer Anwaltverein. Ferner engagiert sich die Juristin als Vorstand des „Vereins privater Träger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V." und im Verein „Schule - Wirtschaft e.V.".
Rechtsanwältin Kathrin Dinse betreut Sie im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Mecklenburg-Vorpommern, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Die Verwaltung ist in vielfältigen Formen organisiert. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche (Genehmigungen) gegenüber Behörden geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber dem Mandanten zu verhindern oder rückgängig zu machen. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung (zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid). Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen. Rechtsanwältin Dinse berät und vertritt ihre Mandanten beispielsweise im Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Kapazitätenrecht und Schulrecht.
Seit Jahren berät und vertritt Frau Dinse Mandanten im Prüfungsrecht. Schwerpunkte bilden dabei Hochschulprüfung und Fachhochschulprüfung (wie Zwischenprüfung, Bachelorprüfung, Diplomprüfung und Magisterprüfung). Die Rechtsanwältin berät und vertritt jedoch auch in Verfahren bezüglich aller berufseröffnenden Prüfungen außerhalb des Universitätsbereiches (so bei Laufbahnprüfung oder sonstigen Prüfungen). Soweit sich ein Prüfling vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses falsch verhält, kann dies später oft nicht mehr korrigiert werden. Frau Dinse wird für ihre Mandanten im Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen tätig. Soweit erforderlich, führt sie nicht nur Klageverfahren durch, sondern auch einstweilige Anordnungsverfahren.
Kathrin Dinse ist auf dem Gebiet Schulrecht und Hochschulrecht, insbesondere dem Hochschulzulassungsrecht einschließlich Numerus-clausus-Verfahren und dem Prüfungsrecht erfolgreich tätig, aber auch bei Angelegenheiten des allgemeinen Hochschulrechts wie zum Beispiel Exmatrikulation oder Studiengebühren. Sie wiegt die Erfolgsaussichten im Einzelfall ab und berät Sie über die Chancen eines Vorgehens gegen das Vergabeverfahren. Ferner übernimmt die Juristin für Sie die komplette Betreuung sämtlicher Antragsverfahren und Klageverfahren. Hierbei profitieren Sie von ihrer großen Erfahrung.
Rechtsanwältin Kathrin Dinse berät und begleitet Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Ihr anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Formen der Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Beendigung durch Aufhebung und Kündigung), das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung in Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarung). Die Juristin ist aber auch im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder bei einem Interessenausgleichsverfahren und Sozialplanverfahren für Sie tätig. Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Kathrin Dinse bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Die Berührung mit dem Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das normale Leben. Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus schlimmeren Fall, wenn ein Haftbefehl vorliegt oder bei Beginn der Untersuchungshaft. Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am besten nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu beauftragen, da nur er das Recht auf Akteneinsicht ausüben kann und sich mit Ermittlungstaktik und Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft auskennt. Aussagen sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger/Pflichtverteidiger erfolgen. Gern übernimmt Kathrin Dinse Ihre Angelegenheiten aus dem Strafrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht.
Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Kathrin Dinse auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Kathrin Dinse steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist sie Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.