Avvocato Dr. Flaviano Fernando D'Ubaldo

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Italienisch
Übersicht

Rechtsanwalt Dr. Flaviano Fernando D'Ubaldo trat im Oktober 2006 der Kanzlei in Rom (Italien) bei, die heute unter dem Namen Avvocato Dr. Flaviano Fernando D'Ubaldo geführt wird. Er bietet seinen Mandanten Rechtsbeistand und Rechtsberatung im Internationalen Privatrecht, Zivilrecht und Handelsrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie Immobilienrecht in Italien, Deutschland und Österreich an.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Internationales Recht (Internationales Privatrecht)

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Italien:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Internationales Recht (Internationales Privatrecht)
  • Privatrecht & Kaufrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Österreich:

  • Erbrecht
  • Internationales Recht (Internationales Privatrecht)
423 Zugriffe seit dem 18.05.2011
Kurzprofil

Rechtsanwalt Dr. Flaviano Fernando D'Ubaldo trat im Oktober 2006 der Kanzlei in Rom (Italien) bei, die heute unter dem Namen Avvocato Dr. Flaviano Fernando D'Ubaldo geführt wird. Er bietet seinen Mandanten Rechtsbeistand und Rechtsberatung im Internationalen Privatrecht, Zivilrecht und Handelsrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie Immobilienrecht in Italien, Deutschland und Österreich an.

Für eine optimale Beratung seiner deutschsprachigen Mandanten kooperiert Rechtsanwalt D'Ubaldo, der in Italienisch, Deutsch und Englisch korrespondiert, mit Kanzleien in Deutschland und Österreich, wie zum Beispiel der Anwaltskanzlei Heiermann in der Goethestraße 29 in Wetter (Ruhr).

Flaviano Fernando D'Ubaldo wurde 1973 in Rom geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität La Sapienza in Rom absolvierte er von 2003 bis 2005 sein Referendariat in der Rechtsanwaltskanzlei Studio Legale Internazionale Giangaleazzo Bettoni im Bereich des Zivilrechts und Internationalen Privatrechts. 2006 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und ist seitdem in der jetzigen Kanzlei tätig. Jedes Jahr nimmt Rechtsanwalt D'Ubaldo an juristischen Fortbildungen teil und ist akkreditierter Anwalt bei der Deutschen Botschaft in Italien, sowie Mitbegründer und ordentliches Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Italien mit Sitz in Mailand, welcher die Kontakte mit in Italien im italienisch-deutschen Rechtsbereich tätigen Einrichtungen und Vereinigungen fördert;

Die Kanzlei finden Sie in der Via Barberini 29 in Rom, direkt im Zentrum und etwa 30 Meter vom Barberini-Platz entfernt.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und nachmittags von 16.00 bis 20.00 Uhr.

Fachgebiete

Als Spezialist im Internationalen Privatrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Flaviano D'Ubaldo seine Mandanten in allen Rechtsgebieten, die das italienische Recht und deutsche Recht tangieren.

Im Handelsrecht betreut Herr D'Ubaldo beispielsweise ein deutsches wirtschaftliches Unternehmen in Italien, Kaufleute oder einen Handelsvertreter in Bezug auf das Handelsgeschäft, das unter anderem den Handelskauf oder Handelsverkauf beinhaltet. Der Jurist steht Ihnen bei allen Fragen in Bezug auf die Niederlassung in Italien juristisch zur Seite. Zudem gestaltet er diverse Verträge, wie zum Beispiel einen Handelsvertretervertrag, und vertritt seine Mandanten bei handelsrechtlichen Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht.

Die Auswahl des zuständigen Gerichts ist eine wichtige Aufgabe von Rechtsanwalt D'Ubaldo im Zivilrecht, das verschiedene Rechtsgebiete umfasst, wie unter anderem das Vertragsrecht oder Familienrecht.

Eine harmonische Ehe kann auch in einer Scheidung oder Trennung enden, und es entstehen Fragen nach dem Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt D'Ubaldo Sie im Falle einer Ehescheidung oder Trennung in Italien, Deutschland oder Österreich. Bevor es jedoch zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, wendet der Jurist das sogenannte Mediationsverfahren zur Streitschlichtung an. Des Weiteren berät und vertritt er Sie bei einer internationalen Kindesentführung. Doch nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch vor einer Eheschließung steht Ihnen Flaviano D'Ubaldo mit Rat und Tat juristisch zur Seite und berät Sie zum Ehevertrag.

Sobald ein Erbfall in Italien, Österreich oder Deutschland eintritt, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Jedes Land hat seine spezifischen Gesetze. Rechtsanwalt D'Ubaldo ist Ihr persönlicher Ansprechpartner im Erbrecht und steht Ihnen beispielsweise bei der Gestaltung von Testament oder Erbvertrag juristisch zur Seite. Des Weiteren beantragt er für Sie einen Erbschein, berechnet den Nachlass oder das Vermögen des Erblassers auf seine Erben und berät Sie zur Erbschaftssteuer.

Beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf in Italien, Österreich oder Deutschland bietet Rechtsanwalt Flaviano D'Ubaldo Ihnen kompetente Beratung im Immobilienrecht an. Dabei berät er Sie unter anderem bei der Gestaltung von Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag.

Kontakt

Avvocato Dr. Flaviano Fernando D'Ubaldo

Via Barberini, 29
00187 Rom
Italien
Telefon: 
+39 06 482-0663
Telefax: 
+39 06 482-7513
Web
www.rechtsanwalt-italien.it
Kontakt aufnehmen
Services