Greyhills ist eine 2007 gegründete Kanzlei für internationalen Markenschutz mit Niederlassungen in Berlin und Köln. Die insgesamt sechs Rechtsanwälte betreuen umfassend im gesamten Kennzeichenrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Zu den Mandanten der Kanzlei Greyhills Rechtsanwälte gehören große Unternehmen, aber auch mittelständische und kleinere Unternehmen sowie Privatpersonen. Die Mandanten sind in verschiedenen Branchen Industrie, Handel, Dienstleistung und Medien tätig. Außerdem werden prominente Persönlichkeiten vertreten, die selbst zur Marke geworden sind.
Greyhills ist eine 2007 gegründete Kanzlei für internationalen Markenschutz mit Niederlassungen in Berlin und Köln. Die insgesamt sechs Rechtsanwälte betreuen umfassend im gesamten Kennzeichenrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Zu den Mandanten der Kanzlei Greyhills Rechtsanwälte gehören große Unternehmen, aber auch mittelständische und kleinere Unternehmen sowie Privatpersonen. Die Mandanten sind in verschiedenen Branchen Industrie, Handel, Dienstleistung und Medien tätig. Außerdem werden prominente Persönlichkeiten vertreten, die selbst zur Marke geworden sind.
Die Berliner Büroräume der Kanzlei Greyhills Rechtsanwälte liegen in der Nollendorfstraße 27 in Berlin - Charlottenburg. Die Haltestelle „Nollendorfplatz" der U-Bahnlinien U1, U2 und U3 ist in Fußnähe. Mandanten mit PKW können auf den kostenfreien Stellplätzen im Kanzleiumfeld parken.
Beratungstermine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben. Hierfür ist das Sekretariat montags bis freitags von 09.30 bis 18.00 Uhr erreichbar. In dieser Zeit nehmen die Mitarbeiter der Kanzlei gern Ihre Terminwünsche entgegen, gegebenenfalls auch kurzfristig.
Rechtsanwalt Dr. Jens Steinberg
Jens Steinberg, geboren 1970 in Düsseldorf, studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn Rechtswissenschaften. Nach dem Universitätsstudium arbeitete er als Rechtsreferendar in Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Anschluss promovierte er 1999 zu einem rechtsvergleichenden gesellschaftlichen Thema an der Universität Linz zum Doktor der Rechte. Ferner absolvierte Herr Dr. Steinberg von 1999 bis 2000 ein LL.M.- Studium (Intellectual Property) am Queen Mary College, University of London, in London.
Dr. Jens Steinberg ist seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über eine große Berufserfahrung im Gewerblichen Rechtsschutz und ist Partner der international tätigen, überörtlichen Sozietät Greyhills Rechtsanwälte sowie Gründer des Berliner Standorts der Kanzlei. Vor der Mitbegründung der Kanzlei Greyhills hat Dr. Steinberg längjährig bei international tätigen Kanzleien hoch spezialisiert im Gewerblichen Rechtsschutz gearbeitet, darunter bei LINKLATERS.
Rechtsanwalt Dr. Steinberg ist international ausgerichtet. Er verfügt über ein ausgebautes Netzwerk von internationalen Kontakten im Gewerblichen Rechtsschutz. Dr. Steinberg berät im Gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht (Designrecht), Medienrecht, Internetrecht und Patentrecht. Seine Mandanten sind vornehmlich ausländische Markenartikler mit einem Schwerpunkt auf der Getränke-, Design-, Mode- und Sportartikelbranche, ebenso wie Unternehmen aus den Bereichen Medien, Telekommunikation, Elektronik und Pharma. Bei Bedarf spricht der Jurist fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt Dr. Steinberg ist seit 2009 befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das geistige Eigentum ist häufig die Basis der Tätigkeit: Schützen Sie wirksam den Kern Ihres Unternehmens. Produktpiraterie und Preisdumping bedrohen diese Grundlage. Dr. Jens Steinberg hilft Ihnen mit Sachverstand und langjähriger Erfahrung in zahlreichen Industriebranchen und Dienstleistungsbranchen, damit Sie die richtigen Schutzmaßnahmen planen und realisieren können. Seine Kreativität und weitreichende Kompetenz, auch im internationalen Rahmen, sichern Ihren Erfolg. Rechtsanwalt Dr. Steinberg erbringt sämtliche Dienstleistungen rund um Entwicklung, Überwachung und Verteidigung geistiger Güter im Bereich
Der Jurist begleitet Sie und Ihr Unternehmen von A bis Z: Von der ersten Idee über den Designentwurf bis hin zur Realisierung einer Marke oder technischen Innovation. Er führt Sie durch alle Stadien der Entwicklung und Markteinführung und unterstützt seine Mandanten durch konkrete Strategien damit Ihr geistiges Eigentum im Wert gesteigert wird und es dauerhaft wettbewerbsfähig bleibt.
Marken stellen für Unternehmen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor von enormem Wert dar. Marken symbolisieren Werte und Beziehungen des Kunden zum Unternehmen und sichern den Wiedererkennungswert eines Produktes. Aufgabe des Markenrechts ist es, Bezeichnungen, die Personen zur Kennzeichnung ihres Unternehmens und ihrer Produkte wählen, vor der Benutzung durch Dritte zu schützen. Dr. Steinberg bietet Ihnen im Bereich Markenrecht folgende Leistungen an:
Im Urheberrecht bietet Herr Dr. Steinberg beispielsweise eine Beratung über die vertraglichen Beziehungen zwischen Musiker, Texter, Komponist, Manager, Konzertveranstalter, Verlag, Label, Produzent, Vertriebsunternehmen, Verwertungsgesellschaft et cetera, den Entwurf und die Betreuung von Künstlervertrag, Bandübernahmevertrag, Produzentenvertrag, Filmmusikvertrag, Bandgründungsvertrag, Musikverlagsvertrag et cetera, Beratung in dem Umgang mit Verwertungsgesellschaften wie der „GEMA" oder der „VG-Bild" und individuelle Beratung in jedem urheberrechtlichem Problem.
Kernbereich des Medienrechtes ist das Presserecht, also die Durchsetzung von Ansprüchen Betroffener gegen Medienunternehmen, zum Beispiel Verlag oder Fernsehsender. Durch unwahre Berichterstattung, wie beispielsweise die Verbreitung falsch durchgeführter Warentestberichte oder ganze Rufmordkampagnen oder der Verletzung des Rechtes am eigenen Bild (unzulässige Fotoverwendung) können enorme Schäden entstehen. Sprechen Sie rechtzeitig mit Rechtsanwalt Dr. Steinberg, da eine rechtliche Einflussnahme im Vorfeld einer Berichterstattung (Interviewwunsch) besonders erfolgsversprechend ist. Beachten Sie auch, dass im Medienrecht sehr enge Reaktionsfristen durch die Rechtsprechung vorgegeben sind. Ist es bereits zu einer negativen Berichterstattung gekommen, haben Sie das Recht auf:
Im Internetrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Steinberg in Bezug auf Streitigkeiten um die Vergabe oder Herausgabe einer Domain, Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz,), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), besondere Probleme im Bereich E-Commerce, Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshaus, Widerrufsbelehrung), urheberrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet (Dialer-Streitigkeiten) oder Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing).
Das Patent gibt dem Patentinhaber das exklusive Verwertungsrecht und damit einhergehend ein Verbietungsrecht. Denn allein der Patentinhaber darf die patentierte Erfindung gewerblich nutzen, sodass er in diesem Bereich die Herstellung, die Werbung, das Inverkehrbringen, den Gebrauch oder auch nur den Besitz oder die Anwendung des Patentverfahrens sowie des daraus gewonnenen Gegenstandes gegenüber Dritten untersagen kann. Für Probleme aus dem Bereich Patentrecht ist Rechtsanwalt Dr. Steinberg Ihr Ansprechpartner.
Mitgliedschaften:
- INTA - International Trademark Association
- ECTA (European Communities Trademark Association) - Member des Harmonization Committee sowie des Design Committee
- GRUR - Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
- MARQUES - The Association of European Trademark Owners
- APPA - Asian Patent Attorneys Association (German Observer)