Rechtsanwalt und Notar a.D. Rainer Adolph betreut seine Mandanten in den Bereichen Erbrecht, Grundstücksrecht, Vertragsrecht, Zwangsversteigerungsrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rainer Adolph betreut seine Mandanten in den Bereichen Erbrecht, Grundstücksrecht, Vertragsrecht, Zwangsversteigerungsrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Durch rechtzeitige, vorausschauende Planung vor dem Erbfall kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter den Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten oder durch zu hohe Erbschaftssteuern entstehen. Rainer Adolph hilft Ihnen gerne bei der lebzeitigen Vorbereitung des Erbfalls und der Erbfolge durch Gestaltung von Testament und Erbvertrag, Planung und Regelung der vorweggenommen Erbfolge oder bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Nach dem Erbfall steht er Ihnen beispielsweise zur Seite bei der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, Beantragung von Erbschein und Vertretung in Erbscheinserteilungsverfahren, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Geltendmachung/Abwehr von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie Vermächtnis, beim Umgang mit Testamentsvollstrecker und amtlichen Betreuer oder bei der Koordination von Erbfällen mit Auslandsbezug.
Im Grundstücksrecht gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten im Ankauf, Verkauf oder bei der Übertragung von Grundstücken zu beachten. Anwaltliche Beratung ist daher fast schon ein Muss. Rechtsanwalt und Notar a.D. Rainer Adolph umfassende Beratung ist für alle im Grundstücksbereich tätigen Mandanten, sei es Investoren, Bauherren, Auftragnehmer, Projektentwickler oder Projektfinanzierer, eine sinnvolle Unterstützung bei der Geschäftsabwicklung. Zu seinen Kernkompetenzen gehören die Ausarbeitung und Gestaltung von Verträgen, die Begleitung bei Verhandlungen bis zur notariellen Beurkundung sowie die Vertragsabwicklung oder auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Sein Tätigkeitsspektrum im Grundstücksrecht umfasst unter anderem:
- die rechtliche Beratung bei Grundstückserwerb oder Grundstücksveräußerung,
- Gestaltung und Verhandlung von Kaufverträgen,
- Beratung und Verhandlung von Kreditvertrag und Konsortialvertrag,
- Teilungserklärung,
- Zwangsversteigerung,
- Maklerrecht, und die Beratung bei der Erstellung von Maklervertrag.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt und Notar a.D. Rainer Adolph im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Herr Adolph für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Oftmals als Nebengebiet erkannt, stellt sich das Zwangsversteigerungsrecht als eine zunehmend bedeutungsvollere Materie dar. Vielfach ist in den letzten Jahren auf mühsam erworbenes Eigentum unter den Hammer gekommen. Die Betroffenen mussten die mit der Zwangsversteigerung meist verbundenen erheblichen Verluste hinnehmen, wobei zu den auf diese Weise Betroffenen oft auch die Gläubiger zu zählen waren. Die Erfahrung lehrt, dass Rettungsversuche oft zu spät und unprofessionell unternommen werden. Auch auf diesem Gebiet gilt, dass erfahrungsgemäß der frühzeitig eingeschaltete Rechtsanwalt bessere Ergebnisse erzielen kann. Guter Rat ist daher so früh wie möglich einzuholen. Gerade im Zwangsversteigerungsverfahren ist die Einschaltung des Anwalts oft zur Herstellung der „Waffengleichheit" mit den dort professionell agierenden anderen Akteuren notwendig. Das Zwangsversteigerungsrecht ist nämlich komplex und schwer verständlich; ohne gute Kenntnisse im Sachenrecht und im Zivilprozessrecht ist das ZVG (Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung) nicht zu verstehen. Wenden Sie sich deshalb rechtzeitig an Rechtsanwalt und Notar a.D. Adolph. Neben Schuldnern und Eigentümern betreut der Jurist auch Bietinteressenten, Gläubiger und sonstige Beteiligte.
Der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterfällt die gerichtliche Tätigkeit außerhalb von streitigen Klageverfahren. Gesetzliche Grundlage ist vor allem das Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen beispielsweise Vormundschaftssachen, Familiensachen, Nachlasssachen und Registersachen und die Tätigkeiten des Grundbuchamtes.