Übersicht

Das Steuer- und Rechtsanwaltsbüro Schmidt & Drößler wurde 2003 von Steuerberaterin Cornelia Schmidt gegründet. Seit 2010 ist Rechtsanwalt Jan Drößler Partner der Sozietät.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht privat
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Das Steuer- und Rechtsanwaltsbüro Schmidt & Drößler wurde 2003 von Steuerberaterin Cornelia Schmidt gegründet. Seit 2010 ist Rechtsanwalt Jan Drößler Partner der Sozietät.

Die Räume des Steuer- und Rechtsanwaltsbüros Schmidt & Drößler liegen im Stadtgebiet von Arnstadt, circa zwei Gehminuten vom Arnstadter Bahnhof und Busbahnhof entfernt. Mandanten können auf den kostenfreien kanzleieigenen Stellplätzen parken.

Besprechungstermine finden nach vorheriger Absprache statt. Das Sekretariat der Kanzlei ist hierfür montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar. In dieser Zeit werden Ihre Terminwünsche - gegebenenfalls auch kurzfristig - gerne entgegengenommen. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.

Jan Drößler wurde 1968 in Friedrichroda geboren. Nach dem Abitur studierte er an Friedrich-Schiller-Universität Jena. Im Anschluss folgte das Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Erfurt und  sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. 

Jan Drößler ist seit 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Vor dem Eintritt in die heutige Kanzlei Schmidt & Drößler arbeitete er als Rechtsanwalt in Suhl.

Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Russisch.

Fachgebiete

Rechtsanwalt Jan Drößler betreut seine Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht. Herr Drößler ist seit 2004 befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Seit 2006 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Auf dem Gebiet des Erbrechts hat Herr Rechtsanwalt Drößler bereits einen Fachanwaltslehrgang der Deutschen Anwaltakademie besucht, und seine rechtstheoretischen Kenntnisse durch Ablegen der Prüfung nachgewiesen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten bei Rechtsanwalt Jan Drößler rechtlichen Beistand rund um das Arbeitsrecht. Er vertritt seine Mandanten in allen Fragen zum Kündigungsschutz, zu der einvernehmlichen Vertragsaufhebung und einer eventuellen Abfindung, berät zur Kündigungsfrist und in Fragen zum Urlaubsanspruch. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht ferner von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn oder Gehalt, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Rechtsanwalt Drößler insbesondere vor dem Arbeitsgericht Eisenach, dem Arbeitsgericht Suhl oder vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Darüber hinaus erfolgt die Vertretung bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Im Verkehrsrecht übernimmt Herr Drößler Mandate aus den Bereichen Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Wer schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt war weiß, wie viel Aufwand die Unfallregulierung beanspruchen kann und wie viele Entscheidungen plötzlich zu treffen sind. Brauche ich einen Sachverständigen - welchen soll ich beauftragen? Kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen oder liegt ein Totalschaden vor? Kann ich einen Mietwagen nehmen - wer übernimmt die Kosten? Kann ich Schmerzensgeld beanspruchen - wie viel steht mir zu? Wird mir auch ein Verdienstausfall ersetzt? Auf diese und viele andere Ihrer Fragen gibt Ihnen Rechtsanwalt Jan Drößler die Antwort.

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten kann im Einzelfall durchaus sehr unangenehme, ja sogar existenziell bedrohliche Folgen haben. Die Geldbußen wurden in der Vergangenheit drastisch erhöht. Typische Beispiele sind Parkverstoß, Geschwindigkeitsverstoß, Unterschreitung des Sicherheitsabstandes, Rotlichtverstoß oder Verstöße gegen die Vorfahrtsregelung. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sollten - zumindest wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind - keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Sinnvoll ist es, so früh wie möglich, also am Besten schon in dem Zeitpunkt, in dem die Polizei die Einleitung eines Verfahrens ankündigt, Rechtsanwalt Drößler als qualifizierten Verteidiger einzuschalten.

Jan Drößler berät und verteidigt Sie im Verkehrsstrafrecht zum Beispiel bei Trunkenheit (Alkohol und Drogen) im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung, Nötigung im Straßenverkehr oder Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot. Die Tätigkeit des Juristen im Verkehrsrecht umfasst also folgende Gebiete:

-          Unfallregulierung (Schadenersatzansprüche / Abwehr von Ansprüchen); Beweissicherungsverfahren

-          Kauf und Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen (Gewährleistung, Haftungsausschluss, arglistige Täuschung, Vertragsgestaltung, Vertragsanfechtung), Schadenersatzansprüche zum Beispiel nach dem Produkthaftpflichtgesetz

-          Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldbescheide)

-          Recht der Fahrerlaubnis (Entzug der Fahrerlaubnis; Fahrverbot)

-          Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen

Zu Lebzeiten möchte man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, was mit dem Vermögen nach dem Tode geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger ein Testament oder Erbvertrag errichtet. Dies ist sicherlich verständlich, wer möchte sich schon gerne damit auseinandersetzen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können. Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Fällen von den Ehegatten so nicht gewünscht. Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Jan Drößler. Er betreut Sie auch rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverfügung.

Das neue Erbschaftssteuerrecht sorgt für große Verunsicherung bei Hauseigentümern. Vor allem die Regelung der Übertragung von selbst bewohnten Immobilien an den Ehegatten oder die Kinder ist oftmals verwirrend. Fahren engste Verwandte mit der aktuellen Steuerreform regelmäßig besser, können das Haus der Erbtante oder der Picasso des engsten Freundes aber künftig richtig teuer kommen. Und auch für Firmenerben ist die neue Reform nicht immer günstig.

Die Erbschaftssteuerreform betrifft vier Punkte:

-          Wohnungsfreibetrag

-          Freibeträge

-          Steuersätze

-          Firmenerben

Das Erben von Firmen bleibt größtenteils steuerfrei, wenn der Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen sieben Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Alternative: eine fünfjährige Haltefrist.

Wenn es um die Themen Testament und Nachlass geht, ist der harmonischste Familienfrieden schnell dahin. Um solche Streitigkeiten schon vorab zu vermeiden und dem Staat zugleich möglichst wenig vom Nachlass abzugeben, sollte man sich gut informieren. Das Erbrecht ist eine komplexe Materie.

Ein kurzer Überblick, welche rechtlichen Probleme das Erben berühren können:

-          Testament

-          Erbvertrag

-          Schenkung

-          Pflichtteil

-          Erbengemeinschaft

-          Erbschein

-          Erbschaftssteuer

-          Testamentsvollstreckung

-          Nachlassauseinandersetzung

Fallstricke des Testaments sind immer dann zu erwarten, wenn der letzte Wille nicht eindeutig formuliert ist. Denn in der Regel wird das Testament ohne fachkundige Unterstützung verfasst. Die meisten Testamente weisen daher schwerwiegende Fehler auf und Streit zwischen den Erben ist somit vorprogrammiert. Was der Erblasser ursprünglich wollte, spielt dann kaum mehr eine Rolle.

Mitgliedschaften:

-          Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

-          Deutscher Anwaltverein (DAV)

-          Mitglied im Erfurter Anwaltverein

-          Vorstandsmitglied im Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Georgenthal e.V.

Kontakt

Jan Drößler

Kasseler Straße 4
99310 Arnstadt
Deutschland
Telefon: 
+49 362 856590
Telefax: 
+49 362 8565940
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