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Stephan Busch

Stephan Busch

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Stephan Busch wurde 1967 in Bochum geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum und die anschließende Referendarausbildung in Bochum und Hamburg. Nach einer Tätigkeit für ein Versicherungsunternehmen ist er seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 in Düsseldorf tätig.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
Stephan Busch berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht (Zivilrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso (Forderungsmanagement)
Kurzprofil

Stephan Busch wurde 1967 in Bochum geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum und die anschließende Referendarausbildung in Bochum und Hamburg. Nach einer Tätigkeit für ein Versicherungsunternehmen ist er seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 in Düsseldorf tätig.

 

Fachgebiete

Rechtsanwalt Stephan Busch berät und vertritt Sie in den Fachgebieten Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Allgemeines Zivilrecht und im Forderungsmanagement. Herr Busch ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Einen Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, welche die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handele auch in Ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat.

Rechtsanwalt Stephan Busch hilft Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen, und sagt ihnen, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Stephan Busch führt für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.

Herr Busch berät und vertritt im kollektiven Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, Angestellte, Betriebsleiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Der Jurist betreut Sie beispielsweise in den Bereichen Abfindungsrecht, Abmahnung, Befristung, Elternzeit, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Kündigungsschutzprozess, Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, Vertragsgestaltung, Weiterbeschäftigung oder Zeugniserteilung.

Als Arbeitgeber ist Rechtsanwalt Busch Ihr Spezialist beispielsweise für:

  • Gestaltung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag
  • Abmahnung
  • Direktionsrecht
  • Versetzung
  • Kündigung und Änderungskündigung
  • sonstige Bereiche des individuellen Arbeitsrechts (Kündigungsschutzprozess ) und
  • kollektives Arbeitsrecht (Beschlussverfahren), soweit ein Betriebsrat vorhanden ist.

Das Handelsrecht ist das "Recht der Kaufleute". Obwohl es auch einzelne öffentlich-rechtliche Normen umfasst, handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privatrechts. Die Anwendbarkeit des Handelsrechts ist abhängig von der Art der wirtschaftlichen Geschäfte und Tätigkeiten und der Kaufmannseigenschaft der beteiligten Rechtssubjekte. Das deutsche Handelsrecht im engeren Sinn findet sich zu wesentlichen Teilen im Handelsgesetzbuch (HGB).

Darüber hinaus ist Stephan Busch selbstverständlich auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinandergreifen, sind vertragsrechtliche Dinge meist verbunden mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Busch steht Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist er Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Stephan Busch mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Kontakt

Buse, Klante, Brauns

Sternstraße 58
40479 Düsseldorf
Pempelfort
Deutschland
Telefon: 
+49 211 49149-0
Telefax: 
+49 211 49149-10
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