Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller ist seit 1994 als selbständiger Rechtsanwalt in Hagen vor sämtlichen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht Hamm zugelassen, ebenso wie vor sämtlichen deutschen Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten. Seit mehreren Jahren ist er berechtigt, nach Nachweis der erforderlichen Fachkenntnis und Erfahrung, auch die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller ist seit 1994 als selbständiger Rechtsanwalt in Hagen vor sämtlichen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht Hamm zugelassen, ebenso wie vor sämtlichen deutschen Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten. Seit mehreren Jahren ist er berechtigt, nach Nachweis der erforderlichen Fachkenntnis und Erfahrung, auch die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
In den Jahren 2000/2001 hat Rechtsanwalt Müller an der Fernuniversität das ergänzende Studium „Mediation" (außergerichtliche Streitschlichtung) erfolgreich absolviert.
Regelmäßige Fortbildung ist für Rechtsanwalt Müller nicht nur eine Verpflichtung im Rahmen des Erhalts der Fachanwaltsbezeichnung, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Rechtsanwalt Müller legt viel Wert darauf, neben den rein rechtlichen Fragestellungen auch die mit dem jeweiligen Problemkreis zusammenhängenden unternehmerischen bzw. persönlichen Aspekte zu berücksichtigen und gemeinsam mit seinen Mandanten nach sachgerechten und durchsetzbaren Lösungen zu suchen.
In der mit Rechtsanwalt Müller in Bürogemeinschaft ansässigen Kanzlei Sander finden Sie zudem einen Notar, eine Fachanwältin für Familienrecht und einen Fachanwalt für Sozialrecht, mit denen er auf diesen Gebieten kooperiert.
Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller bearbeitet insbesondere verkehrsrechtliche (Unfallabwicklungen, Bußgeld- und Strafsachen) und arbeitsrechtliche Mandaten (z. B. Kündigungsschutz, Abfindungen, Zahlungsansprüche). Daneben bearbeitet er auch regelmäßig Probleme des Kauf- und Werkvertragsrechts sowie des Wettbewerbsrechts.
Selbstverständlich beschränkt sich seine Tätigkeit nicht auf die vorgenannten Punkte. Diese stellen lediglich einen allgemeinen Überblick über spezielle bearbeitete Rechtsgebiete dar.
Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller ist seinen Mandanten auch bei Rechtsstreitigkeiten in Frankreich bzw. Auseinandersetzungen mit französischen Gegnern. Er verfügt über die erforderlichen französischen Sprachkenntnisse und arbeitet in Kooperation mit Rechtsanwalt Michael Bonnely in Paris.
Rechtsanwalt Müller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht- und Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins, anwaltliches Beiratsmitglied des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V) und des VdVKA (Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.).