Rechtsanwältin Ines Braun gründete ihre Einzelkanzlei 2004 in Berlin. Heute arbeitet sie mit einem Notar und zwei weiteren Kolleginnen und Kollegen in einer Bürogemeinschaft. Die Kanzleiräume liegen in Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 125.
Rechtsanwältin Ines Braun gründete ihre Einzelkanzlei 2004 in Berlin. Heute arbeitet sie mit einem Notar und zwei weiteren Kolleginnen und Kollegen in einer Bürogemeinschaft. Die Kanzleiräume liegen in Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 125.
Die Kanzlei ist gut an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden. Die Büroräume sind mit der S-Bahn, den U-Bahnlinien U7 „Fehrbelliner Platz" und U3 „Heidelberger Platz" sowie den Buslinien 115, 110 und 249 problemlos erreichbar. Mandanten mit dem Pkw können auf den zahlreichen öffentlichen Parkplätzen rund um das Kanzleigebäude parken.
Das Büro der Kanzlei Braun ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Termine können montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Ines Braun, 1966 in Berlin geboren, ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Im Anschluss an das Universitätsstudium in Leipzig und Berlin absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Berlin. Die Juristin spricht gut Englisch.
Rechtsanwältin Ines Braun berät und vertritt Sie im Sozialrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. Frau Braun wurde im 2007 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung „Fachanwältin für Sozialrecht" zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht und Sozialhilferecht) zählt, wie das Verwaltungsrecht, zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten die wesentlichen Bereiche des Sozialrechtes regelt.
Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Arbeitslosengeld I oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger.
Um Fragen aus dem Sozialhilferecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II - Hartz IV) oder auf Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge) zu klären. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwältin Braun Ihre Ansprechpartnerin.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Sie Rechtsanwältin Braun zu Fragen der Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:
Ines Braun berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät sie Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.
Die gerichtliche Konfrontation sollte gerade im Familienrecht jedoch nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ließ sich Ines Braun 2007 an der Fernuniversität Hagen zum Master of Mediation (MM) ausbilden. Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Der Mediator sieht sich als „Konflikt-Lotse", um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.
Im Arbeitsrecht übernimmt Ines Braun Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es sinnvoll, Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen lassen. Überdies steht Rechtsanwältin Braun zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Themen wie Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Eingruppierung, Teilzeitregelung, befristeter Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zeugnis, Mutterschutz oder eine Schwerbehinderung (SGB IX). Außerdem können Sie die Juristin in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat der Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt Frau Braun Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Abfindung können Sie sich ebenso an die Rechtsanwältin wenden.
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