Dr. Manuela Jorzik, 1962 in Hannoversch Münden geboren, ist seit 1992 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie legte das erste juristische Staatsexamen nach dem Studium der Rechte an den Universitäten in Göttingen und Tübingen ab. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Dr. Jorzik im Landgerichtsbezirk Tübingen. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte 1995 an der Universität Heidelberg zum Thema "Das neue zivilrechtliche Kindesentführungsrecht". Sie ist auch als Vorsitzende des Prüfungsausschusses I "Fachanwalt für Familienrecht" für die Rechtsanwaltskammer Stuttgart tätig.
Dr. Manuela Jorzik, 1962 in Hannoversch Münden geboren, ist seit 1992 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie legte das erste juristische Staatsexamen nach dem Studium der Rechte an den Universitäten in Göttingen und Tübingen ab. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Dr. Jorzik im Landgerichtsbezirk Tübingen. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte 1995 an der Universität Heidelberg zum Thema "Das neue zivilrechtliche Kindesentführungsrecht". Sie ist auch als Vorsitzende des Prüfungsausschusses I "Fachanwalt für Familienrecht" für die Rechtsanwaltskammer Stuttgart tätig.
Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik berät und vertritt ihre Mandanten im Erbrecht und Familienrecht. Sie ist seit 1997 Fachanwältin für Familienrecht, seit 2006 lizenzierte Testamentsvollstreckerin und seit 2008 gleichzeitig Fachanwältin für Erbrecht.
Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts bei einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen im Familienrecht sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Regelung der Scheidungsfolgen ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Dr. Jorzik versucht daher stets, zunächst auf einvernehmliche Lösungen hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren selbstverständlich auch streitig, aber mit dem gebotenen Blick auf die wirtschaftlichen Interessen vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder während der Ehe geregelt, wie bei einer Scheidung mit dem eingebrachten Vermögen und dem in der Ehe erwirtschafteten Zugewinn verfahren werden soll. Sinnvoll ist es stets genau zu prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen für die von den Eheleuten geführte Ehe tatsächlich gewollt und interessengerecht sind. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Dr.Jorzik gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testamentenund Erbverträgen einen Schwerpunkt. Nur eine klare und rechtssichere Regelung des letzten Willens vermeidet oft jahrelange und die Familie spaltende Streitigkeiten. Dem selben Ziel dient auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament. Die Testamentsvollstreckung gehört zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich von Frau Dr. Jorzik. Sie verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Sie unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Rechtsanwältin Dr. Jorzik ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsanspruch als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehört insbesondere die Unternehmensnachfolge. Ohne langfristige Nachfolgeplanung wird der Erhalt des Unternehmens gefährdet. Nachfolgeberatung heißt: Erteilung von Vorsorgevollmachten, Entwicklung von Nachfolgekonzepten, Ausarbeitung eines Unternehmertestaments und gegebenenfalls eines Ehevertrages, Koordination mit dem Gesellschaftsvertrag und Minimierung der Steuerbelastung.Bei all diesen Fragestellungen steht Ihnen Frau Dr. Jorzik mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Verfügung.
Mitgliedschaften: