Rechtsanwalt Elmar Lang gründete seine Einzelkanzlei im Januar 1997. Seit Juni 2002 liegen seine Büroräume in der Karlstraße 42 in Ludwigsburg. Sie finden Herrn Lang in der Nähe des Hotels "Nestor" und der NC-Klinik, direkt an der Bundesstraße B27 im Stadtzentrum. Der Bahnhof Ludwigsburg ist etwa dreihundert Meter entfernt und bequem zu Fuß erreichbar. Mandanten mit Pkw können auf den umliegenden öffentlichen Parkplätzen parken.
Rechtsanwalt Elmar Lang gründete seine Einzelkanzlei im Januar 1997. Seit Juni 2002 liegen seine Büroräume in der Karlstraße 42 in Ludwigsburg. Sie finden Herrn Lang in der Nähe des Hotels "Nestor" und der NC-Klinik, direkt an der Bundesstraße B27 im Stadtzentrum. Der Bahnhof Ludwigsburg ist etwa dreihundert Meter entfernt und bequem zu Fuß erreichbar. Mandanten mit Pkw können auf den umliegenden öffentlichen Parkplätzen parken.
In den Bürozeiten montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr vereinbart Herr Lang oder das Sekretariat erste persönliche Beratungstermine. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten möglich. Der Einsatz moderner EDV ist ebenso selbstverständlich wie individueller Service. Beides zusammen erlaubt die schnelle, intensive und unkomplizierte Betreuung der Mandanten.
Rechtsanwalt Elmar Lang
Elmar Lang studierte an der Universität Trier Rechtswissenschaften. Nach dem Universitätsstudium arbeitete er als Rechtsreferendar in Trier, Kaiserslautern, Landau und Backnang. Direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen folgte am 16.01.1997 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie die Gründung der eigenen Kanzlei. Seither ist Herr Lang als selbständiger Rechtsanwalt tätig und überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet.
Rechtsanwalt Lang betreut seinen aus Privatleuten und Gewerbetreibenden bestehenden Mandantenstamm vorwiegend im Vertragsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht und Erbrecht.
Außerhalb der Kanzlei hält Herr Lang Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte in den Bereichen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Vorsorgeverfügung und Paliativmedizin.
Rechtsanwalt Elmar Lang berät und vertritt Sie im Vertragsrecht. Dies beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus bereits vorliegenden Verträgen. Herr Lang gestaltet oder prüft für Sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Dienstleistungsvertrag, Ehemaklervertrag, Franchisevertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertrag, Handelsvertretervertrag, Handwerkervertrag, Kaufvertrag (Mobilien/Immobilien), Leasingvertrag, Liefervertrag, Maklervertrag, Mietvertrag (privat und gewerblich), Vertragshändlervertrag oder Werkvertrag. Herr Lang erörtert Ihnen gern seine Möglichkeit der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Lang liegt im Mietrecht. Hier tauchen immer wieder Fragen auf zur Kündigung Mietvertrag, Mietmangel, Mietausfall, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten/Nebenkosten, Mieterhöhung oder Mietminderung, um nur einige Stichworte zu nennen. Ziel seiner Tätigkeit ist es hier, weitgehend beratend und (mit)gestaltend tätig zu werden, aber auch, den Mandanten zur Durchsetzung ihrer Rechte zu verhelfen.
Eine Vielzahl der von Rechtsanwalt Lang bearbeiteten Mandate stammt aus dem Verkehrsrecht. Er ist daher darauf ausgerichtet, die von einem Verkehrsunfall Betroffenen möglichst schnell und umfassend rechtlich zu beraten, die notwendigen Schritte der Schadensregulierung einzuleiten und konsequent weiterzuverfolgen, notfalls bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche. Die gesamte notwendige Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, den Behörden, Auskunftsstellen, (gegebenenfalls) Sachverständigen, Werkstätten und Mietwagenunternehmen wird übernommen. Auf Wunsch erfolgt auch eine Anzeige des Verkehrsunfalls bei der eigenen Haftpflichtversicherung, die in jedem Fall ratsam ist. Auch die Information der eigenen Rechtsschutzversicherung in Verbindung mit einer Deckungsanfrage wird im Bedarfsfall von Rechtsanwalt Lang angeboten.
Schon im Zusammenhang mit der Regulierung von Verkehrsunfallschäden tauchen häufig Fragen nach der Rechtmäßigkeit eines bestimmten Verhaltens im Straáenverkehr auf. Die Betroffenen sehen sich plötzlich einem Bußgeldverfahren wegen einer ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ausgesetzt. Da der Ausgang dieses Bußgeldverfahrens oftmals vorentscheidend für die Frage der Schadensersatzpflicht eines Unfallbeteiligten ist, liegt einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Elmar Lang auch darin, eine sachgerechte Interessenvertretung im Ordnungswidrigkeitsverfahren zu gewährleisten. Die insoweit gebotene Verteidigung dient jedoch auch dem Zweck, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Möglichkeit zu verhindern, da hiervon eventuell später der Fortbestand der Fahrerlaubnis/Führerschein abhängen kann. Neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr hat zudem die Verteidigung in Strafsachen bei Verkehrsdelikten (Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht) einiges Gewicht.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das allgemeine Schadensrecht, bei dem man es regelmäßig mit der Versicherung des Gegners zu tun hat. Hier geht es um alle Schadensfälle des täglichen Lebens, deretwegen vom Schädiger oder einem Dritten auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage Schadensersatz (auch: Schadenersatz) zu verlangen ist. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Regulierung von Personenschäden aus Unfällen aller Art, wie zum Beispiel Verkehrsunfall oder Arbeitsunfall. Hier versucht die Gegenseite meist, die Schadenshöhe, insbesondere auch beim Schmerzensgeld, herunterzuspielen.
Ein Schaden kann Sie jederzeit treffen, durch Unfälle im Urlaub, in der Mietwohnung, bei der Arbeit oder im Straßenverkehr. Bei Rechtsanwalt Lang bekommen Sie genau das, was Sie gerade benötigen: einen schnellen Rat oder eine ausführliche Beratung, bloß eine zweite Meinung oder die umfassende Vertretung Ihres Falles. Der Jurist kümmert sich um Ihren Schaden, egal ob im Bereich Reiserecht, Mietrecht/WEG, private Unfallversicherung, Straáenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht oder Kaufrecht und Leasingrecht.
Zu Lebzeiten möchte man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, was mit dem Vermögen nach dem Tode geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet. Dies ist sicher verständlich - wer möchte sich schon gerne damit auseinandersetzen? Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können.
Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Fällen von den Ehegatten so nicht gewünscht. Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Elmar Lang. Er betreut Sie auch rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverfügung.