Die Kanzlei KUHNEN & WACKER ist ein seit 35 Jahren national sowie international agierendes Patent- und Rechtsanwaltsbüro. Die Kanzlei hat sich in dieser Zeit einen international hervorragendenRuf im gewerblichen Rechtsschutz erworben.
Die Kanzlei KUHNEN & WACKER ist ein seit 35 Jahren national sowie international agierendes Patent- und Rechtsanwaltsbüro. Die Kanzlei hat sich in dieser Zeit einen international hervorragendenRuf im gewerblichen Rechtsschutz erworben.
Das Team von KUHNEN & WACKER besteht aus circa 75 Mitarbeitern, mit 16 Anwälten und 21 Sachbearbeitern für spezielle Themengebiete. Dieses wird unterstützt durch ein hochqualifiziertes und mehrsprachiges administratives Team sowie einer hochmodernen IT-Abteilung.
Zum Mandantenstamm gehören Einzelerfinder über mittelständische Unternehmen bis hin zu global operierenden Großkonzernen aus Europa, Japan, Korea und den USA.
Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Dr. Thomas persönlich vereinbaren. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine außerhalb dieser Zeiten und selbstverständlich auch vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Büroräume der Kanzlei befinden sich in Freising. Es gibt gute Verkehrsanbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zug oder S-Bahn aus München, Landshut und Nürnberg. Insbesondere liegt auch der Internationale Flughafen München in unmittelbarer Nähe. Eine Taxifahrt vom Flughafen München zu KUHNEN & WACKER in Freising dauert etwa 15 Minuten.
Dr. Christian Thomas wurde 1976 in Mönchengladbach geboren. Er studierte in München Rechtswissenschaften, wo er auch das anschließende Referendariat absolvierte. 2005 wurde Herr Dr. Thomas als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst in einer Kanzlei in Brisbane, Australien, bevor er in die Kanzlei KUHNEN & WACKER wechselte, zunächst als angestellter Rechtsanwalt und nun als Partner. Herr Dr. Thomas spricht fließend Englisch.
Er veröffentlicht zahlreiche deutsch- und englischsprachige Publikationen in den Bereichen Domain-, Geschmacksmuster- und Markenrecht.
Herr Dr. Thomas ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), bei INTA (International Trademark Association) und im Rechtsanwaltsverein München. Bei der CTM AI (Community Trade Mark Advisory Initiative) fungiert Herr Dr. Thomas als stellvertretender Vorsitzender.
Herr Dr. Thomas unterstützt Firmen beim Aufbau, der Absicherung sowie der ständigen Optimierung ihrer geistigen Schutzrechte. Seine internationale Tätigkeit und der Kontakt mit ausländischen Kollegen ist für Herrn Dr. Thomas der besondere Reiz seiner Tätigkeit. Neben der außergerichtlichen Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Abmahnung) unterstützt Herr Dr. Thomas seine Mandanten auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Auskunfts-, Schadensersatz-, Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüchen. In eilbedürftigen Fällen kann auch die Beantragung und Vollziehung von einstweiligen Verfügungen geboten sein.
Schwerpunkte der beruflichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Thomas bilden das Marken- und Wettbewerbsrecht. Zudem gehören auch Angelegenheiten des Patent-, Urheber- und Geschmacksmusterrechts zu seinen täglichen Aufgaben.
Der gewerbliche Rechtsschutz oder das Immaterialgüterrecht stellen den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch vom geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehört insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Zu den Dienstleistungen der Kanzlei KUHNEN & WACKER im Bereich des Immaterialgüterrechts gehören insbesondere die weltweite Hinterlegung und Verwaltung von Patenten, Marken und Designs, die Entwicklung von Patent- und Markenstrategien, die Überwachung von Patenten und Marken, das Verfassen von Lizenzverträgen, Abgrenzungsvereinbarungen sowie Geheimhaltungsvereinbarungen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Christian Thomas ist das Patentrecht. Der Schutz von Erfindungen ergibt sich gemäß dem Patentgesetz aufgrund der Anmeldung und der Erteilung eines Patentes nach einer entsprechenden Prüfung. Vorausgesetzt wird, dass eine Erfindung neu ist und nicht dem Stand der Technik entspricht, desweiteren auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.
Rechtsanwalt Dr. Christian Thomas unterstützt Sie gemeinsam mit seinen Patent- und Rechtsanwaltskollegen beim Anmeldeverfahren sowie der rechtlichen Durchsetzung von Patenten.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Christian Thomas ist das Markenrecht. Rechtsanwalt Dr. Thomas berät Sie umfassend in den Bereichen Markenrecherche, Markenverteidigung, Markenüberwachung, Markenbewertung, Portfoliobetreuung und Markenanmeldung von deutschen Marken, EU-Marken (Gemeinschaftsmarken) und Internationalen Registrierungen. Auch die Betreuung von Widersprüchen, Löschungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) sowie dem Bundespatentgericht gehört zu seinen täglichen Aufgaben.
Insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens erscheint eine eingehende Beurteilung markenrechtlicher Fragen sinnvoll, da sich Anfangsfehler häufig nur unter beträchtlichen Kosten korrigieren lassen oder den Geschäftsauftritt sogar nachhaltig stören.
Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Dr. Thomas Ihnen in Fragen des Wettbewerbsrechts mit Rat und Tat zur Seite. Dieses umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe, unzulässige Werbung) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens. Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution. Rechtsanwalt Dr. Thomas ist somit Ihr Ansprechpartner für wettbewerbsrechtliche Fragen aller Art (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, Klageverfahren zum Auskunftsanspruch oder Schadensersatz, Vertraulichkeitsvereinbarungen).
Auch im Bereich des Urheberrechts verfügt Herr Dr. Thomas über langjährige Erfahrung. Zum Recht am geistigen Eigentum, das ihren Ursprung in der schöpferischen geistigen Kraft des Menschen hat, gehören die Urheberpersönlichkeitsrechte und die Verwertungsrechte. Hinzu kommen verwandte Schutzrechte. Urheberrechtlich relevante Leistungen werden von Schriftstellern, Journalisten, Komponisten, Fotografen, bildenden Künstlern, Grafikern, Architekten, Regisseuren, Wissenschaftlern, Programmierern und sonstigen Kreativen erbracht. Es gilt der Grundsatz, dass es dem Schöpfer selbst überlassen bleibt zu entscheiden, wie, wann und in welcher Form ein Werk veröffentlicht wird und in welchem Umfang es vom Nutzer verändert werden darf. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen und bei Nutzungshandlungen ist zunächst zu klären, ob tatsächlich eine urheberrechtlich relevante Leistung vorliegt und wer Berechtigter ist. Bei der Vertragsgestaltung geht es unter anderem um den Umfang und den Zweck der Einräumung von (Teil-) Rechten sowie um die Realisierung einer mindestens angemessenen Gegenleistung. Rechtsanwalt Dr. Thomas steht Ihnen hier und bei weiteren Fragen gern zur Verfügung.
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Dr. Christian Thomas |
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