Hans von Rotenhan - BDR Estudio Legal S.L.

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Französisch
Übersicht

Recht zu bekommen ist nicht immer einfach. Besonders wenn Sie ihr Recht im Ausland einfordern wollen, kommt es oft zur Tragödie. Rechtsanwalt Freiherr von Rotenhan steht mit seinem Namen persönlich ein für solide fachliche Beratung und engagierte Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Forderungen, damit Sie überall Ihr Recht bekommen. Die Kompetenz, auf die Sie sich dabei verlassen können, beruht auf seiner Ausbildung, aber vor allem auf seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt in Spanien. Schwerpunkt seiner Beratungspraxis ist der deutsch-spanische Rechtsverkehr.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Spanien:

  • Erbrecht (grenzüberschreitend)
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht (grenzüberschreitend)
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Kurzprofil

Recht zu bekommen ist nicht immer einfach. Besonders wenn Sie ihr Recht im Ausland einfordern wollen, kommt es oft zur Tragödie. Rechtsanwalt Freiherr von Rotenhan steht mit seinem Namen persönlich ein für solide fachliche Beratung und engagierte Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Forderungen, damit Sie überall Ihr Recht bekommen. Die Kompetenz, auf die Sie sich dabei verlassen können, beruht auf seiner Ausbildung, aber vor allem auf seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt in Spanien. Schwerpunkt seiner Beratungspraxis ist der deutsch-spanische Rechtsverkehr.

Die Kanzlei BDR Estudio Legal begleitet Sie bei grenzübergreifenden Firmenprojekten, berät Sie bei der Lösung von Rechtsfragen bei Immobilienkauf oder Immobilienverkauf, bei der Gestaltung von Verträgen. Er vertritt Sie bei Auseinandersetzungen im Wirtschafts- und Zivilrecht an allen spanischen Gerichten.

Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt.

Das Kanzleisekretariat ist montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr besetzt. Bei Bedarf ist auch ein Termin außerhalb dieser Zeiten möglich. Insbesondere ständige Erreichbarkeit ist Herrn von Rotenhan sehr wichtig. Sollte er einmal nicht gleich persönlich erreichbar sein, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Tag einen Rückruf.

Gerne können Sie Rechtsanwalt Freiherr von Rotenhan auch per E-Mail (hvr@bdvr.net) kontaktieren. Die Annahme eines Mandates erfolgt jedoch nur nach persönlicher Kontaktaufnahme.

Die Büroräume finden Sie zentral in Palma de Mallorca, in einer Seitenstrasse der Avenida Jaime III. Kostenpflichtige Parkplätze finden Sie in den nahe gelegenen Tiefgaragen. Die Kanzlei ist jedoch außer mit dem Pkw auch bequem mit Bussen erreichbar. Der Flughafen ist rund acht Kilometer entfernt und mit dem Taxi in wenigen Fahrminuten erreichbar.

 

Fachgebiete

Hans Freiherr von Rotenhan wurde 1951 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Philipps Universität in Marburg, an der Université de Lausanne und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. 1993 ließ er sich als Abogado bei der Anwaltskammer der Balearen registrieren und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig.

Er spricht fließend Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt von Rotenhan Ihr Unternehmen in Spanien umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung, aber auch in der Krise und Insolvenz. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung im Unternehmensrechts auf all dessen Gebieten, Restrukturierung, Liquidation und Kapitalerhöhung.

Die wichtigsten Gesellschaftsformen in Spanien sind die Sociedad Limitada (S. L.) und die Sociedad Anónima (S. A.). Erstere, der GmbH ähnliche Gesellschaftsform, erfreut sich bei Unternehmern sowohl in Spanien als auch in ganz Europa aufgrund der Haftungsbegrenzung und des geringen Mindestkapitals von rund 3.000 Euro großer Beliebtheit.

Außerdem verfügt seine Kanzlei ständig über spanische Vorratsgesellschaften, sodass Sie innerhalb von wenigen Stunden über eine handlungsfähige Gesellschaft in Spanien verfügen können, ohne eine aufwendige Gründungsphase zu durchlaufen.

Erbrecht

Rechtsanwalt von Rotenhan berät des Weiteren individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Verlassenschaftsabhandlung und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht.

Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen, insbesondere, wenn es sich um einen grenzüberschreitenden Erbfall handelt. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Herrn von Rotenhan. Auch wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung durch den Juristen angezeigt.

Immobilienrecht

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt von Rotenhan liegt im Immobilienrecht (Immobilienkauf/Immobilienverkauf) und Bauvertragsrecht. Er betreut alle Mandate rund um die Themen Haus, Ferienhaus, Wohnung oder Grundstück. Auch wenn Sie eine Finca an der mallorquinischen Küste erwerben wollen, steht er gerne an Ihrer Seite. Er prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt.

Möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, gestaltet er einen Kaufvertrag, der Ihre Rechte bestmöglich berücksichtigt. Liegt bereits ein Entwurf des Vertragspartners vor, überprüft er diesen auf etwaige nachteilige Regelungen. Soll ein Grundstück bebaut werden oder ist bereits ein Gebäude errichtet worden, das umgebaut werden soll, betreut der Jurist den Bauherren gegenüber dem Bauträger und den einzelnen Bauunternehmen und setzt etwaige Schadensersatz- oder Minderungsrechte notfalls gerichtlich durch.

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Veröffentlichte Fachbeiträge
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Hans von Rotenhan - BDR Estudio Legal S.L.

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