Claudia Nußbaum studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat im Landgerichtsbezirk Essen. Frau Nußbaum wurde 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Vor dem Eintritt in die Kanzlei Dr. Keller war sie in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in Bottrop, Gelsenkirchen und Mülheim als Rechtsanwältin tätig.
Claudia Nußbaum studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat im Landgerichtsbezirk Essen. Frau Nußbaum wurde 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Vor dem Eintritt in die Kanzlei Dr. Keller war sie in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in Bottrop, Gelsenkirchen und Mülheim als Rechtsanwältin tätig.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Claudia Nußbaum liegen im Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht. Sie setzt sich seit Jahren engagiert für von Trennung und Scheidung betroffene Mandanten ein.
Eine Scheidung tut nicht nur allen Beteiligten weh, sie gefährdet häufig auch deren wirtschaftliche Existenz. Gerade zu Beginn einer Ehe, wenn alles harmonisch verläuft, sollte man die eheliche Gemeinschaft nach seinen Vorstellungen vereinbaren, um mit geregelten Verhältnissen für jede Eventualität gewappnet zu sein. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Gerade in „Friedenszeiten“ ist man am ehesten bereit, vernünftige und sinnvolle Regelungen für die Zukunft zu treffen. Ist eine Ehe erst einmal zerbrochen, fällt es den Beteiligten erfahrungsgemäß schwer, rationale und auf das Wohlergehen aller zielende Entscheidungen zu treffen. Claudia Nußbaum zeigt schon frühzeitig:
- die Bedeutung einer Scheidung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht auf
- die Möglichkeiten einer größtmöglichen Schonung der Kinder
- die einverständliche Vergleichslösung als Alternative zu Auseinandersetzungen vor Gericht
- Regelungsmöglichkeiten bezüglich des gegenseitigen Unterhalts
Sollte es dennoch zur unwiderruflichen Trennung zwischen den Ehepartnern kommen, so ist man nach dem Entschluss, die Ehe scheiden zu lassen, durch die Fülle an Problemen häufig schlichtweg überfordert. Rechtsanwältin Nußbaum berät Sie in einer solchen Situation gerne darüber, welche Bedeutung und Folgen der Entschluss zur Ehescheidung mit sich bringt. Dies umfasst vor allem:
- Verteilung des ehelichen Vermögens
- Fragen der Erziehung und des Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern
- Unterhaltsfragen bezüglich des ehemaligen Partners sowie der gemeinsamen Kinder
- Regelungen der gemeinsamen Vorsorge und Anwartschaften
- notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit Verzögerungen bei Unterhaltszahlungen
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier betreut Frau Nußbaum kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, die Gestaltung von Schenkungsvertrag, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Vertrauen Sie hier auf Claudia Nußbaum.