Die Kanzlei von Rechtsanwalt Albert Glöckner finden Sie in der Schloßstraße 5 in 56068 Koblenz, in der Nähe des Kurfürstlichen Schlosses und schräg gegenüber der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz. Die Kanzlei befindet sich in der dritten Etage. Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage vor dem Kurfürstlichen Schloss, in der Schloßstraße selbst sowie den umliegenden Straßen.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Albert Glöckner finden Sie in der Schloßstraße 5 in 56068 Koblenz, in der Nähe des Kurfürstlichen Schlosses und schräg gegenüber der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz. Die Kanzlei befindet sich in der dritten Etage. Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage vor dem Kurfürstlichen Schloss, in der Schloßstraße selbst sowie den umliegenden Straßen.
Das Sekretariat ist in der Regel von montags bis freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr besetzt.
Albert Glöckner wurde 1964 in Koblenz geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst erfolgreich eine Ausbildung in der gehobenen Verwaltungslaufbahn bei der damaligen Bezirksregierung Koblenz in Kombination mit einem Studium an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Mayen. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Trier. Es folgte der juristische Vorbereitungsdienst. Seit 1995 ist Albert Glöckner als Rechtsanwalt zugelassen.
Als Rechtsanwalt arbeitete er zunächst in einer Koblenzer Rechtsanwaltskanzlei, zuletzt als Sozius, und wechselte 2002 zu einer der führenden Rechtsanwaltskanzleien in Rheinland-Pfalz. 2007 machte sich Rechtsanwalt Glöckner erneut selbständig und gründete seine eigene Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei.
Seit 2000 ist Albert Glöckner Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2006 zudem Fachanwalt für Familienrecht.
Herrn Glöckner begeistert an seinem Beruf vor allem der Umgang mit Menschen und die Vielfältigkeit der mandatsbezogenen unterschiedlichen Aufgabenstellungen.
Albert Glöckner ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Familienrecht übernimmt Herr Glöckner Mandate aus allen Bereichen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Familienrecht bilden die Beratung vor und nach der Trennung, die Regelung der Trennungsfolgen, die Vermögensauseinandersetzung, die Klärung unterhaltsrechtlicher Fragen und Durchsetzung unterhaltsrechtlicher Ansprüche (Kindesunterhalt, Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt), die Erstellung von Eheverträgen mit umfassender Regelung der Trennungsfolgen und Scheidungsfolgen, die Einleitung sowie die Vertretung bei der Ehescheidung. Einen weiteren Schwerpunkt im Familienrecht bildet die Unterhaltsabänderung bereits vor längerer Zeit titulierter nachehelicher Ehegattenunterhaltsansprüche. Auch Fragen zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften beantwortet Albert Glöckner gerne.
Rechtsanwalt Albert Glöckner ist Diplom-Verwaltungswirt und gleichzeitig auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht bildet daher einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn RA Glöckner. Er berät seine Mandanten beispielsweise insbesondere im Beamtenrecht (Beförderungsangelegenheiten, Konkurrentenklagen, Beurteilungsangelegenheiten und Disziplinarsachen), im Bauplanungsrecht (Normenkontrollverfahren), im Bauordnungsrecht (Durchsetzung von Baugenehmigungen oder nachbarrechtlichen Abwehransprüchen), im kommunalen Abgabenrecht (Ausbaubeitragsrecht und Erschließungsbeitragsrecht), im Kommunalrecht, im Staatshaftungsrecht und im Umweltrecht.
Des Weiteren ist Albert Glöckner im Zivilrecht, im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Im Zivilrecht übernimmt er die außergerichtliche Beratung sowie die gerichtliche Vertretung der Mandanten, insbesondere in Vertragsangelegenheiten, Forderungsangelegenheiten und bearbeitet Unfallsachen (Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Schädiger und Versicherung). Im Strafrecht betreut Rechtsanwalt Glöckner regelmäßig Mandaten in Fragen des Umweltstrafrechts und kann so seine Erfahrungen im Öffentlichen Recht einbringen. Gleichzeitig bearbeit RA Glöckner Mandate im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht (zu schnelles Fahren, Fahren unter Alkohol, etc. pp.)
Rechtsanwalt Glöckner beschäftigt sich ausführlich mit den individuellen Fragen seiner Mandanten. Dabei ist ihm der vertrauensvolle Umgang und die individuelle Ermittlung der jeweiligen Problemstellungen sehr wichtig. Herr Rechtsanwalt Albert Glöckner bietet seinen Mandanten eine fachlich kompetente und effiziente Beratung und führt sie zielorientiert zum Erfolg.
Rechtsanwalt Albert Glöckner ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in dessen Arbeitsgemeinschaften für Verwaltungsrecht Rheinland-Pfalz, für Familienrecht und für Strafrecht.