Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Fries wurde 1995 von Frau Rechtsanwältin Corinna Fries gegründet. Die Kanzlei zeichnet sich insbesondere für die individuelle und flexible Betreuung der Mandanten auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aus. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, Geschäftsleute und gewerbetreibende Unternehmen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Arztrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mediation
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht (Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfallregulierung)
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Fries wurde 1995 von Frau Rechtsanwältin Corinna Fries gegründet. Die Kanzlei zeichnet sich insbesondere für die individuelle und flexible Betreuung der Mandanten auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aus. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, Geschäftsleute und gewerbetreibende Unternehmen.

Individuelle Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Frau Fries persönlich vereinbart werden. Beratungstermine können aber auch außerhalb der genannten Zeiten liegen.

Die Kanzlei ist auch unter www.anwaltskanzlei-fries.de im Internet vertreten.

Die Kanzlei liegt direkt am Ufer der Mosel im Stadtteil Pallien. Mandanten mit Pkw finden dort gute Parkplatzmöglichkeiten. Eine Minute neben der Kanzlei entfernt ist auch eine Bushaltestelle der Linien 7 und 8 mit der Fahrtrichtung Trier - Ehrang, Trier - Pfalzel und Trier - Biewer.

Rechtsanwältin Corinna Fries

Corinna Fries studierte Rechtswissenschaften in Trier, Mainz und München mit anschließendem Referendariat in Trier.

Seit 1995 ist Frau Fries in eigener Kanzlei tätig, nachdem sie zuvor als angestellte Rechtsanwältin und für die Handwerkskammer Trier sowie in der Rechtsabteilung der Sparkasse Rhein-Nahe gearbeitet hat. Zudem war sie für das Rechtsinstitut Gesellschaft für Rechtspolitik und das Institut für Weinrecht e.V. freiberuflich tätig.

Rechtsanwältin Fries spricht als Fremdsprachen Englisch und Französisch.

Die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten haben oberste Priorität. Frau Fries liebt dabei neue Herausforderungen und die unterschiedlichen Tätigkeiten ihrer Arbeit, den Umgang mit verschiedenen Institutionen im Sinne ihrer Mandanten.

Corinna Fries zeichnet sich insbesondere durch Ihre hohe Flexibilität bei ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin aus und steht Ihnen daher bei den unterschiedlichsten Rechtsproblemen kompetent an Ihrer Seite.

 

Fachgebiete

Im Strafrecht übernimmt Rechtsanwältin Corinna Fries Ihre Strafverteidigung in allen Bereichen, so zum Beispiel hinsichtlich:

  • Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Gerichtsverfahren
  • Strafbefehl
  • Kleinkriminalität
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Subventionsfälle
  • Computerkriminalität
  • Jugendkriminalität
  • Körperverletzung
  • Raub
  • Betrug
  • Diebstahl
  • Beleidigung
  • Vergehen, Verbrechen

Auch bei Ordnungswidrigkeiten (Ordnungswidrigkeitenverfahren) können Sie sich an Rechtsanwältin Fries wenden, wie zum Beispiel bei:

  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Fahrverbot
  • Führerscheinentzug
  • MPU (medizinisch-msychologische Untersuchung)
  • Andere Führerscheinangelegenheiten

Ebenso steht Ihnen Frau Fries im Familienrecht vertrauensvoll zur Seite - unter anderem mit folgenden Themenbereichen:

  • Ehescheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • elterliche Sorge
  • Sorgerecht für Kinder
  • Kindschaftsangelegenheiten
  • Unterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, volljährigen Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

Rechtsanwältin Fries befasst sich hier auch mit der Vermeidung von Gerichtsprozessen durch das Verfahren der Mediation.

Im Arbeitsrecht vertritt Frau Fries Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Es geht hier oftmals um folgende Themen:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Kündigungsschutzklage
  • Urlaub
  • Aufhebung Arbeitsverhältnis (Aufhebungsvertrag einvernehmlich mit dem Arbeitgeber)
  • betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitszeugnis
  • ausstehende Lohnforderung
  • Befristung
  • Elternzeit
  • Kurzarbeit
  • betriebliche Altersversorgung

Auch das Arzthaftungsrecht ist ein Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Fries mit folgenden Schwerpunkten:

  • ärztliche Fehldiagnose
  • ärztlicher Kunstfehler (Therapiefehler, Operationsfehler)
  • mangelnde Aufklärung
  • Rehabilitation des Patienten
  • Berufsunfähigkeit, Erwerbsschaden
  • Schmerzensgeld, Personenschaden
  • Schadensersatz (auch: Schadenersatz)
  • monatliche Rente

Die Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht umfassen insbesondere folgende Bereiche:

  • Testamentsgestaltung
  • Gestaltung Erbvertrag
  • Vermächtnis
  • Erbauseinandersetzung
  • Haftung für Schulden
  • Pflichtteilsanspruch
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Erbschein (Erbscheinerteilungsverfahren)
  • Vermögensübertragung unter Lebenden
  • Erbschaftssteuer
  • Erbengemeinschaft
  • Erbenhaftung, Erbfallschulden
  • Erbfähigkeit
  • Erbfolge, Erbteil
  • Erbunwürdigkeit, Erbverzicht

Rechtsanwältin Corinna Fries arbeitet darüber hinaus juristisch breitgestreut, so unter anderem im Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Mietrecht, Verkehrsunfallregulierung. Sie verfügt über die Gabe, sich intensiv mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinanderzusetzen und Ihnen zu einem in Ihrem Sinne optimalen Ergebnis Ihres rechtlichen Anliegens zu verhelfen.

 

Kontakt

Corinna Fries

Bonner Str. 42
54294 Trier
Deutschland
Telefon: 
+49 651 800166
Telefax: 
+49 651 800266
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