Rechtsanwalt Michael C. Mann betreibt seine Kanzlei innerhalb einer Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwältin Marieluise Strauß. Er berät insbesondere Privatleute, aber auch Unternehmen in den Rechtsgebieten Internetrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht (Arzthaftungsrecht) und Sozialrecht.
Rechtsanwalt Michael C. Mann betreibt seine Kanzlei innerhalb einer Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwältin Marieluise Strauß. Er berät insbesondere Privatleute, aber auch Unternehmen in den Rechtsgebieten Internetrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht (Arzthaftungsrecht) und Sozialrecht.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr mit Herrn Mann persönlich vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzleiräume in Görlitz finden Sie direkt am Sechsstädteplatz. Der Hauptbahnhof ist von dort nur 200 Meter entfernt. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie mit der Straßenbahnlinie 2 bis zur Haltestelle Lutherstraße fahren. Auch Mandanten mit Pkw finden in der unmittelbaren Umgebung ausreichend Parkplatzmöglichkeiten im öffentlichen Parkraum.
Michael Christoph Mann wurde 1975 in Görlitz geboren. Er studierte in Jena Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Limburg an der Lahn. Zwischen 2006 und 2009 war Herr Mann als Justiziar in mittelständischen Industrieunternehmen tätig. 2009 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und gründete im Januar 2010 seine eigene Kanzlei. Herr Mann spricht auch Englisch.
Der Jurist schätzt an seinem Beruf insbesondere die breite vielfältige Arbeitsweise und vor allem die Möglichkeit, seinen Mandanten bei der Bewältigung unterschiedlichster Probleme Hilfe leisten und zu ihrem Recht verhelfen zu können.
Er ist Mitglied im örtlichen Oberlausitzer Anwaltverein (OAV) und sitzt im Vorstand des Volleyballvereins VFB Görlitz.
Das Internetrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Michael Christoph Mann. Das Internetrecht befasst sich mit der rechtlichen Beurteilung all jener Sachverhalte, die sich aus dem Umgang der Internetteilnehmer miteinander ergeben. Es umfasst das Verbraucherrecht im Internet, rechtliche Fragen rund um Ebay und andere Internetplattformen, das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Internetshops oder anderen Homepages, das Vorgehen gegen eine Abmahnung sowie weitere rechtliche Fragen zum Webdesign und Urheberrecht oder Domainrecht.
Sie sind abgemahnt worden? Nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Ob der Rechtsverstoß zu Recht abgemahnt wird, eine missbräuchliche Serienabmahnung vorliegt oder die Kosten der Abmahnung gerechtfertigt sind, sollten Sie durch Rechtsanwalt Mann prüfen lassen.
Das Strafrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Mann. Die Berührung mit dem Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das normale Leben. Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus schlimmeren Fall, wenn ein Haftbefehl vorliegt oder bei Beginn der Untersuchungshaft. Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am besten nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu beauftragen.
Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Nötigung. Schwerere Straftaten gelten als Verbrechen wie etwa Raub oder Erpressung. Rechtsanwalt Mann steht Ihnen unter anderem im Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht bei Nebenklagevertretung, Opfervertretung oder Pflichtverteidigung mit Rat und Tat zur Seite. Er kennt die Gepflogenheiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um eine Ihren Interessen gerecht werdende Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren bis hin zum Gerichtsverfahren zu gewährleisten.
Auch im Medizinrecht, insbesondere dem Arzthaftungsrecht, bietet Herr Mann seinen Rechtsrat und juristischen Beistand an. Auf diesem Gebiet können Sie den Volljuristen in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem Schaden durch Ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Rechtsanwalt Mann übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Michael Christoph Mann beziffert den Umfang des Schadens mit einem Gutachter und wird einen Anspruch auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) in Form von Schmerzensgeld für seinen Mandanten durchsetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht). Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Mann steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Mann damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.
Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Mann die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Christoph Michael Mann bei Themen wie Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Abmahnung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Altersteilzeit.
Im Sozialrecht begleitet Herr Mann Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Er berät Sie und vertritt Ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bei der entsprechenden Behörde bis zum Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen.
Herr Mann ist ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um folgende Themen geht: Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV), Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Krankenversicherung, Anspruch wegen Erwerbsminderung, Anerkennung einer Berufskrankheit, Sozialhilfe, Sozialgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld und Wohngeld. Auch zum Thema BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) berät Rechtsanwalt Christoph Michael Mann Sie umfassend und setzt sich für Ihre Rechte ein.