Susanne Posner

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  • Deutsch
Übersicht

Rechtsanwältin Susanne Posner gründete Ihre Einzelkanzlei 2004 in Idstein-Kröftel. Zu ihren Mandanten gehören überwiegend  Unternehmen verschiedener Rechtsformen Freiberufler, aber auch Privatpersonen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Susanne Posner gründete Ihre Einzelkanzlei 2004 in Idstein-Kröftel. Zu ihren Mandanten gehören überwiegend  Unternehmen verschiedener Rechtsformen Freiberufler, aber auch Privatpersonen.

Die Büroräume der Kanzlei Posner liegen in der Oberemser Straße 5 in Idstein-Kröftel, am Rande des Ortsteils Idstein. Parkmöglichkeiten gibt es im Umfeld des Kanzleigebäudes. Eine Haltestelle der Buslinien 233 und 234 ist in Fußnähe.

 

Fachgebiete

Susanne Posner wurde 1962 in Wiesbaden geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaften. Im Anschluss folgte das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Wiesbaden. Susanne Posner ist seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Vor der Kanzleigründung 2004 arbeitete die Juristin für eine Wiesbadener Großkanzlei

Rechtsanwältin Susanne Posner vertritt und berät Sie in den Bereichen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Forderungseinzug (Inkasso), Verkehrsrecht, Familienrecht und allgemeines Vertragsrecht.

Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im Bereich Gläubigerschutz.

Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das bedeutet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure. Über das Gesetzesrecht hinaus, wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschäftsabwicklung zum Ziel. Im Verhältnis zu Verbrauchern wird daher den geschäftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbedürftigkeit zuteil (zum Beispiel unverzügliche Untersuchung von Mängelrüge beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bis hin zu deren Liquidation. Im Vorfeld der Gründung eines Unternehmens steht häufig die Frage nach der Wahl von dessen Rechtsform (GbR, GmbH, KG, OHG oder AG). Es geht dabei um die Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile, welche diese für die beabsichtigte Tätigkeit des Unternehmens und die Situation des Unternehmers haben. Ferner geht es im Gesellschaftsrecht einerseits um das Innenrecht innerhalb eines Unternehmens, das gesellschaftliche Miteinander der Gesellschafter, welches im Gesellschaftsvertrag manifestiert wird, andererseits um die Stellung des Unternehmens und seiner Gesellschafter im Außenverhältnis zu Dritten. Darüber hinaus ist auch die Umwandlung eines bestehenden Unternehmens in eine andere Rechtsform nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes Bestandteil des Gesellschaftsrechts. Rechtsanwältin Susanne Posner ist gern Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie beispielsweise:

  • ein Unternehmen gründen möchten,
  • einen neuen Gesellschafter in Ihr Unternehmen aufnehmen oder
  • Ihr Unternehmen an die Nachfolgegeneration übergeben wollen,
  • das Kapital Ihres Unternehmens erhöhen oder herabsetzen möchten oder
  • den Gesellschaftsvertrag Ihres Unternehmens oder
  • generell Ihr Unternehmen umgestalten möchten oder
  • Ihr Unternehmen in eine andere Rechtsform überführen möchten oder
  • eine Gesellschafterversammlung vorbereiten müssen.

Überdies ist der Forderungseinzug ein Arbeitsfeld der Rechtsanwältin. So betreut sie beispielsweise Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen bei allen Forderungsangelegenheiten wie Mahnverfahren, der Beantragung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, oder Zwangsvollstreckung. Des Weiteren wird sie bei der Forderungsabwehr aktiv.

Sie sind mit einem Verkehrsunfall in Berührung gekommen und Sie haben keinerlei Erfahrung damit, was jetzt zu tun das Beste ist. Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich vor allem nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadenregulierung drängen. Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Akzeptieren Sie nie die Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nutzen Sie deshalb den Unfalltag zum Nachdenken. Erholen Sie sich vom ersten Schreck und denken Sie über das weitere Vorgehen nach.

Die Unfallregulierung gehört bei Susanne Posner ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Ihre Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Frau Posner nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um einen entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle eines Unfalls übernimmt Rechtsanwältin Posner für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schief gehen sollte.

Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwältin Susanne Posner bei Problemen bei der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht, bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, bei der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen. Ferner ist sie Ihre Ansprechpartnerin für die Wirksamkeit- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen und Vermögensauseinandersetzung. In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bietet Frau Posner über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson.

Rechtsanwältin Susanne Posner berät und vertritt Sie auch im Bereich Vertragsrecht. Dies beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus einem bereits vorliegenden Vertrag.

 

Kontakt

Susanne Posner

Oberemser Str. 5
65510 Idstein-Kröftel
Deutschland
Telefon: 
+49 6082 928249
Telefax: 
+49 6082 928254
Web
www.anwaltskanzlei-posner.eu
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