Jochen Schober

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Jochen Schober ist seit 1978 als Rechtsanwalt tätig. Er arbeitet mit den Rechtsanwälten Dr. Dirk Petersen und Johannes von Hobe in Bürogemeinschaft. Zu den Mandanten der Einzelkanzlei Schober gehören sowohl Privatpersonen als auch Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Rechtsformen.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Steuerrecht (Steuerstrafrecht)
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Jochen Schober ist seit 1978 als Rechtsanwalt tätig. Er arbeitet mit den Rechtsanwälten Dr. Dirk Petersen und Johannes von Hobe in Bürogemeinschaft. Zu den Mandanten der Einzelkanzlei Schober gehören sowohl Privatpersonen als auch Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Rechtsformen.

Sie finden die Büroräume der Kanzlei Schober am Herrenstall 5 im äußeren Stadtbereich von Schleswig gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Dieses liegt nahe dem Schloß Gottorf, in welchem auch das Schleswig-Holsteinische Landesmuseum für Kunst und Kultur  untergebracht ist. Der Bahnhof Schleswig ist etwa fünfzehn Gehminuten entfernt. Vom Bahnhof können Sie Herrn Schober mit den Buslinien 1501, 1503 und 1505, Haltestelle „Oberlandesgericht", erreichen. Die Bushaltestelle liegt direkt vor dem Kanzleigebäude.

Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar. In dieser Zeit nimmt Herr Schober Ihre Terminwünsche - gegebenenfalls auch kurzfristig - gerne entgegen. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.

Fachgebiete

Jochen Schober wurde 1947 in Kiel geboren. Er studierte an der Universität zu Kiel Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein. Herr Schober ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Ferner ist er Prüfer im Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamen.

Rechtsanwalt Jochen Schober betreut seine Mandanten im Familienrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Er ist seit 1996 dazu befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Außerhalb der Kanzlei arbeitet der Jurist als ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift „Der Familienrechtsberater (FamRB)". Im Rahmen dieser Tätigkeit veröffentlicht er regelmäßig juristische Beiträge rund um das Familienrecht.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwalt Jochen Schober bei Problemen in der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, in der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, in der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen. Ferner ist er Ihr Ansprechpartner für die Planung einer zukünftigen Scheidung, Wirksamkeit- und Ausübungskontrolle von Ehevertrag und Vermögensauseinandersetzung.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Jochen Schober erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Jochen Schober kompetent beraten und betreut.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Jochen Schober die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

 

Kontakt

Jochen Schober

Herrenstall 5
24837 Schleswig
Deutschland
Telefon: 
+49 4621 33046
Telefax: 
+49 4621 35392
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www.petersen-peters.de
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