Die Rechtsanwaltssozietät Leibinger & Leibinger wurde am 01.07.2007 von den Rechtsanwälten Bernd Leibinger (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Petra Leibinger (Fachanwältin für Steuerrecht) gegründet. Zu den Mandanten der Kanzlei gehören sowohl Privatpersonen als auch Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Rechtsformen.
Die Rechtsanwaltssozietät Leibinger & Leibinger wurde am 01.07.2007 von den Rechtsanwälten Bernd Leibinger (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Petra Leibinger (Fachanwältin für Steuerrecht) gegründet. Zu den Mandanten der Kanzlei gehören sowohl Privatpersonen als auch Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Rechtsformen.
Die Büroräume der Kanzlei Leibinger & Leibinger liegen in der Nähe des IKEA in Fürth. Mit dem PKW fahren Sie bitte von Fürth/Frankenschnellweg Ausfahrt Poppenreuth kommend der Ausschilderung „IKEA" nach und dann auf der Hans-Vogel-Straße zwischen Selgros und IKEA. Am Ende der Straße biegen Sie nach rechts ab. Auf der linken Seite befindet sich sodann das gelbe Gebäude, in dem die Kanzlei untergebracht ist. Parkplätze sind im Umfeld der Kanzlei in ausreichender Anzahl vorhanden. Mit dem Bus erreichen Sie die Rechtsanwälte Leibinger & Leibinger mit der Linie 178, Haltestelle „Steingartenweg". Das Kanzleigebäude liegt etwa fünfzig Meter von der Haltestelle entfernt.
Die Kanzlei ist montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar. In dieser Zeit nimmt das Sekretariat Ihre Terminwünsche - gegebenenfalls auch kurzfristig - gerne entgegen. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Bernd Leibinger wurde 1965 in Fürth geboren. Er studierte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Nürnberg. Herr Leibinger ist seit dem 01.03.1995 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Ferner ist er zur Schlichtung nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz (BaySchlG) zugelassen.
Rechtsanwalt Bernd Leibinger betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und beim Forderungseinzug (Inkasso). Er ist seit dem 18.11.2000 dazu befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.
Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Leibinger erstreckt sich im Bereich Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten außergerichtlich beratend und prozessvertretend, vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Bernd Leibinger erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Bernd Leibinger kompetent beraten und betreut.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Herr Leibinger berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Er unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Bereiche: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.
Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Bernd Leibinger mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im DAV
- Beirat im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK)