Michael Pontasch-Müller wurde 1975 in Klagenfurt geboren. Nach der Matura studierte er an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Betriebswirtschaftslehre. Kurz darauf wechselte er an die Karl-Franzens-Universität in Graz, um Rechtswissenschaften zu studieren. Dieses Studium wurde durch einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt bei der Wirtschaftskammer Taiwan ergänzt. Herr Pontasch-Müller wurde 2009 als Rechtsanwalt eingetragen.
Michael Pontasch-Müller wurde 1975 in Klagenfurt geboren. Nach der Matura studierte er an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Betriebswirtschaftslehre. Kurz darauf wechselte er an die Karl-Franzens-Universität in Graz, um Rechtswissenschaften zu studieren. Dieses Studium wurde durch einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt bei der Wirtschaftskammer Taiwan ergänzt. Herr Pontasch-Müller wurde 2009 als Rechtsanwalt eingetragen.
Der Jurist spricht fließend Deutsch, Englisch und Italienisch.
Rechtsanwalt Michael Pontasch-Müller berät und vertritt Sie im Bankrecht und Unternehmensrecht, Immobilienrecht und Mietrecht, Vertriebsrecht, Handelsrecht sowie im Kaufrecht.
Seine Tätigkeit für Unternehmen versteht Herr Pontasch-Müller als "One-Stop-Shop", bei der es die komplette Beratung aus einer Hand gibt. Er steht kleinen, mittelständischen und großen Firmen bei allen Fragen rund um das Unternehmen als kompetenter Berater zur Seite. Die Beratung beinhaltet neben Arbeitsrecht insbesondere Vertragsrecht und Vertragsgestaltung, Gesellschaftsrecht und Forderungseinzug (Inkasso).
Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Michael Pontasch-Müller zunächst die Vor- und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, so folgen Beratung und Begleitung bei der Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Pontasch-Müller in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsvertrag und allen zugehörenden Nebenverträgen.
Des Weiteren berät und vertritt der Jurist Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise folgende Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung im Unternehmensrecht (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung. Außerdem berät er bei Auseinandersetzungen von Gesellschaftern.
Michael Pontasch-Müller unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihrer Bankgeschäfte und Finanzierungsgeschäfte sowie bei der Vermeidung oder Ausräumung von Problemfeldern. Dabei wird er im Bereich Einlage und Kreditgeschäft im Kreditsicherungsrecht tätig, mit Schwerpunkt auf Bürgschaft und Bürgschaftsrecht, Darlehen, Leasing, Factoring nebst allen Varianten. Im Verhältnis zu Banken prüft er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Kontokorrentverhältnis wie auch Wertpapiergeschäft, Effektengeschäft, Emissionsgeschäft und Investmentgeschäft. Rechtsanwalt Pontasch-Müller berät im Kapitalanlagerecht und vertritt auch geschädigte Investoren gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen. Bei der Aktienemission ist es wichtig, rechtliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und zu lösen, um zu verhindern, dass sie für den Prospekt oder für die Unternehmensbewertung eine Rolle spielen. Vertrauen Sie hier auf Herrn Pontasch-Müller.
Als Recht der Kaufleute ist das Handelsrecht ein wichtiger Bestandteil der juristischen Beratung von Michael Pontasch-Müller. Das Handelsrecht zählt zu den Schwerpunkten, in denen der Rechtsanwalt seinen Mandanten als ständiger Ratgeber zur Seite steht. Im nationalen und internationalen Vertragsrecht und Handelsrecht entwirft, prüft und verhandelt er Verträge und betreut deren Umsetzung bis zur streitigen Durchsetzung vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten. Rechtsanwalt Pontasch-Müller entwirft, verhandelt und prüft unter anderem Handelsvertretervertrag und Vertragshändlervertrag, Franchise-Vertrag, Kooperationsvertrag sowie Verträge über die Überlassung von Know-how oder Lizenzen.
Ein Teilgebiet des Handelsrechts ist das Tankstellenrecht. Immer häufiger suchen auch Tankstellenpächter, Tankstellenbetreiber und Tankstellen-Franchisenehmer juristischen Rat. In diesem komplexen Rechtsgebiet gibt es nur einige wenige spezialisierte Rechtsanwälte. Herr Pontasch-Müller verfügt hier über langjährige Erfahrung, nimmt sich für Sie gerne Zeit und widmet sich den überwiegend arbeitsaufwendigen Verfahren von Tankstellenpächtern, die Ansprüche wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichtverletzungen gegen Mineralölkonzerne durchsetzen wollen. Schwerpunkt hierbei ist die Durchsetzung des Ausgleichsanspruches.
Ein weiteres Fachgebiet liegt im Grundstücksrecht und Immobilienrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie Hypothek und Grundschuld gemeint. Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Michael Pontasch-Müller prüft die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.