Kanzlei Dr. Lehmann & Kollegen
Übersicht

Die Rechtsanwaltssozietät Dr. Lehmann & Collegen in Nürnberg wurde in den 1940er Jahren von den Rechtsanwältin Dr. Gabriele Lehmann gegründet. Die Kanzlei wird nun von den Rechtsanwälten Klaus-Ingo Wittich, Richard-Georg Müller und Hartmut Pösl fortgeführt.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Baurecht & Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht (Zivilrecht)
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltssozietät Dr. Lehmann & Collegen in Nürnberg wurde in den 1940er Jahren von den Rechtsanwältin Dr. Gabriele Lehmann gegründet. Die Kanzlei wird nun von den Rechtsanwälten Klaus-Ingo Wittich, Richard-Georg Müller und Hartmut Pösl fortgeführt.

Die Büroräume der Kanzlei liegen in der Pirckheimerstraße 32 im Nürnberger Stadtteil „Gärten hinter der Veste". Sie finden die Rechtsanwälte in der Nähe der Oberfinanzdirektion Nürnberg und des Bayerischen Landesamt für Steuern. Parkplätze sind im Umfeld der Kanzlei in ausreichender Anzahl vorhanden. In der Nähe befinden sich ferner die Haltestelle „Maxfeld" der U-Bahnlinie U3 und die Haltestelle „Krelingstraße" der Straßenbahnlinie 9.

Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar oder über die ihre Internetpräsentation. Das Sekretariat nimmt Ihre Terminwünsche - gegebenenfalls auch kurzfristig - gerne entgegen. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.

 

Fachgebiete

Rechtsanwalt Klaus-Ingo Wittich betreut Sie im Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Maklerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und im Allgemeinen Zivilrecht.

Als im Jahr 2005 die Fachanwaltschaften um den „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" erweitert wurden, erwarb Rechtsanwalt Wittich die Berechtigung den Titel des Fachanwalts zu führen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein, anhand von bestandenen Prüfungen seine besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet nachweisen und eine erhebliche, von der Rechtsanwaltskammer vorgegebene Anzahl von Fällen gerichtlich und außergerichtlich bearbeitet haben und auch dies der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachweisen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Dauer der Fortbildung beträgt mindestens zehn Zeitstunden und soll sicherstellen, das der Qualifikationsstandart stets auf aktuellem und hohen fachlichen Niveau bleibt.

Das (Wohnraum-) Mietrecht gehört zu den elementaren Bereichen des Lebens, Hier finden sich alltäglich  vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel die Durchsetzung der Mietzinsforderung, Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, die Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung, Mietminderung und Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen), bei Ende des Mietverhältnisses, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Modernisierung, Energiepass, Heizkosten und Probleme bei der Kautionsabrechnung, Schadensersatz für Schäden an der Mietsache,  der Mietwohnung, insbesondere Parkett, Laminat, Dübellöcher, Dübel, Bohrlöcher, Fliesen, Bodenbelag, Minderung.

Das gewerbliche Mietrecht ist nicht minder problematisch. Es jedoch kann flexibler, individueller gestaltet werden als das Wohnraummietrecht. Der Mietvertrag und die verhandelte Miethöhe haben erheblichen Einfluss auf Ihre Fixkosten. Daher sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig prüfen lassen. Wichtiger Bestandteil eines Gewerbemietvertrages ist die Mietdauer und somit die Frage, ob man einen Vertrag auf unbestimmte Dauer oder für einen befristeten Zeitraum abschließt. Ein befristeter Mietvertrag kann in der Regel bis zum Ende der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Hierbei sind auch die jeweils festgelegten sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Schriftformerfordernis. Weitere Beratungsfelder ergeben sich aus möglichen Problemen betreffend Vertragslaufzeit, Instandhaltung, Instandsetzung, Versicherungspflichten des Mieters, Haftungsbegrenzung  verschuldens-unabhängige Garantiehaftung, Verschuldenshaftung, Mietzweck, Gewährleistung, Konkurrenzschutz, Wettbewerbsverbote, Gebrauchsrechte Dritter, Mietsicherheit, Betriebspflicht, schließlich noch Untermiete, Untervermietung und Nachmieterstellung sowie Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses, hier Rückgabeprotokoll, Teilrückgabe, Teilräumung, Herausgabeansprüche des Vermieters gegen Dritte und Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages.

Rechtsanwalt Klaus-Ingo Wittich steht Ihnen auch auf dem Gebiet Wohnungseigentumsrecht als Rechtsberater zur Seite. Er klärt Fragen u. a. hinsichtlich Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, Nachbarschaft, Nutzungsregelung. Darüber hinaus bietet er die Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung an und wird für Sie erforderlichenfalls solch einen Beschluss anfechten oder für die richtige Umsetzung sorgen. Auch bei Auseinandersetzungen über Hausgeld bzw. Wohngeld können Sie den anwaltlichen Rat Herrn Rechtsanwalt Wittich in Anspruch nehmen und insbesondere als Hausverwalter diese Gelder von ihm gerichtlich durchsetzen lassen. Er überprüft anhand der in Teilungserklärung vorgegebenen Umlageschlüssel Abrechnungen und ob der Beschluß einer Abrechnung auch ordnungsgemäßer Verwaltung des Wohnungseigentums entspricht.

Das Verkehrsunfallrecht ist auch eines der Schwerpunktgebiete von Herrn Rechtsanwalt Wittich. Es geht hier regelmäßig um Fragen der Schadensabrechnung, Mietwagenkosten, Unfallersatztarif, Nutzungsausfallschaden, Schmerzensgeld und nicht zuletzt den Haushaltsführungsschaden. Die Unfallabwicklung, also insbesondere die Schadensregulierung gestaltet sich für den Betroffenen vielfach mühselig und zeitaufwändig. Insbesondere die Korrespondenz mit der Versicherung, der Polizei und der Werkstatt führt oft zu erheblichen Problemen. Im Rahmen der vorgerichtlichen Unfallregulierung können durch Rechtsanwalt Klaus-Ingo Wittich entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden. Im Schadensfall sorgt er dafür, dass Sie Ihr Recht und Geld schnell und unkompliziert bekommen. Herr Rechtsanwalt Wittich übernimmt die gesamte Abwicklung bzw. Regulierung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners, die Erholung eines Sachverständugengutachten sowie Überprüfung des gegnerischen Sachverständigengutachtens (Gegengutachten) und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, hier auch ob der Geschädigte die Leistung einer Fachwerkstatt in Anspruch nehmen darf oder die einer freien Werkstatt im Hinblick auf die Schadensminderung nehmen muss, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Auslagenpauschale - ohne Aufwand Ihrerseits! Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall mit Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) verursacht oder gegen andere Strafvorschriften wie "Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" verstoßen zu haben oder gegen die Straßenverkehrsordnung und wird deshalb gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet, wird Sie Herr Rechtsanwalt Klaus-Ingo Wittich im Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle vertreten oder er übernimmt erforderlichenfalls Ihre Strafverteidigung vor Gericht.

Das Verkehrsrecht hält auch weitere Problemkonstellationen bereit im Zusammenhang mit einer Radarkontrolle, dem Führerschein, den Punkten in Flensburg und Unfallbeteiligten wie Radfahrer, Skater, Fußgänger und auch hinsichtlich der Beachtung beziehungsweise Missachtung von Vorfahrt und betreffend die Haftungsquote beim Kfz Schaden und auch beim Personenschaden, insbesondere betreffend Betriebsgefahr Mitverschulden.

Rechtsanwalt Klaus-Ingo Wittich spezialisierte sich auch auf das Erbrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt überwiegend das Erbrecht mit einer großen Anzahl von Bestimmungen. Geregelt sind  u. a. das gesetzliche Erbrecht, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, letztwillige Verfügung (Testament), Nachlaßverbindlichkeiten, Erbenhaftung Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbunwürdigkeit, Erbschein, Erbschaftskauf, Erbverzicht. Die Haftung des Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen sind in der Praxis häufig vorkommende Themen. Bei der Auseinandersetzung (Aufteilung, Verteilung) eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigene testamentarische Verfügung getroffen wurde, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen in Form Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorwegnahme der Erbfolge durch Übergabe bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Herrn Rechtsanwalt Klaus-Ingo Wittich beraten.

Darüber hinaus ist der Jurist selbstverständlich im auch Allgemeinen Zivilrecht als Anwalt für Sie tätig. Das Zivilrecht ist grundlegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen, sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Viele im Alltag wesentliche Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Schaden, Mangel am Haus oder der Eigentumswohnung (Bauwerkschaden, Wasserschaden etc.), Kaufrecht, Gewährleistung, Garantie, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Famileinrecht (Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung, Ehewohnung, Immobilien in der Scheidung), Schadensersatzrecht, Handyvertrag, Leasingvertrag, Internet Kauf, eBay, Kaufvertrag, Autokauf, Gebrauchtwagenkauf, Fragen der Garantie, Handwerkervertrag, Werkvertrag, Kundenforderungen, im Nachbarrecht, Grenzbepflanzung, Baumwurzeln, Gebäudeschaden, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Wittich steht Ihnen in diesen und weiteren Bereichen im Zivilrecht ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite und

setzt erforderlichenfalls Ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich durch oder wehrt zu unrecht gegen Sie erhobene Forderungen ab.

Hierbei steht immer die Frage im Vordergrund: Wo steht mein Mandant und was braucht es, damit mein Mandant ohne Umwege zu dem besten Ziel gelangt?

Kontakt

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