Weitere Informationen über Rechtsanwältin Dr. Sonja Köhler erhalten Sie auch unter: www.mediation-koehler.de
Weitere Informationen über Rechtsanwältin Dr. Sonja Köhler erhalten Sie auch unter: www.mediation-koehler.de
Rechtsanwältin Dr. Sonja Köhler gründete ihre Kanzlei 1996 in Laatzen, Ortsteil Ingeln-Oesselse. Zum 1. Juli 2006 trat sie der Kanzlei Machulla Rechtsanwälte bei unter Beibehaltung des Standortes Laatzen. Die seit 1994 bestehende Kanzlei Machulla Rechtsanwälte hat weitere Standorte in Neustadt am Rübenberge und in Hannover.
Die Büroräume liegen im Laatzener Ortsteil Ingeln-Oesselse, direkt an der Nicolaikirche. Eine Bushaltestelle befindet sich vor der Kirche. Mandanten mit Pkw können auf dem privaten Parkraum unmittelbar vor dem Büro kostenfrei parken.
Beratungsgespräche werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Feste Zeiten gibt es hierfür nicht. Die Termine können auch außerhalb der sonst üblichen Bürozeiten, abends, am Wochenende oder vor Ort beim Mandanten stattfinden. Von der kanzleieigenen Homepage www.kanzlei-machulla.de können weitere Informationen abgerufen werden.
Sonja Köhler wurde 1966 in Göttingen geboren. Sie studierte an den Universitäten in Göttingen und Bonn Rechtswissenschaften. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin absolvierte sie in Berlin. Ferner war sie als wissenschaftliche Assistentin am Institut für internationale Beziehungen in Göttingen tätig. Sonja Köhler ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig.
Die Promotion zum Doktor der Rechte folgte 1998 zu einem Thema aus dem Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Frau Dr. Köhler absolvierte 2010 die Ausbildung zur Mediatorin bei der Rechtsanwaltskammer Celle. Die Juristin korrespondiert bei Bedarf in gutem Englisch sowie in Französisch. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Rechtsanwältin Dr. Sonja Köhler berät und vertritt ihre Mandanten im Medizinrecht, Verkehrsrecht, Verbraucherrecht, Mietrecht und Allgemeinen Zivilrecht. Ferner übernimmt Sie den Forderungseinzug (Inkasso) für private und gewerbliche Mandanten.
Als ausgebildete Mediatorin bietet Frau Dr. Köhler außergerichtliche Streitklärungen. Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse bsplw. bei der Erbauseinandersetzung, bei Streit über die Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Uneinigkeit über arbeitsorganisatorische Gestaltung und inhaltliche Ausrichtung der GbR ("quo vadis?"), Unternehmensnachfolge, Hofübergabe in der Landwirtschaft und Abfindung der weichenden Erben, Ehescheidung und Trennung, können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Sonja Köhler zur Mediatorin ausbilden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, den Konfliktparteien Raum für die Darstellung der jeweils höchstpersönlichen Positionen und Interessen zu geben und sie in verbindlicher Form zu realisieren.
Im Medizinrecht übernimmt Rechtsanwältin Dr. Köhler die Betreuung Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis von der Gründung bis zur eventuellen Auflösung, in Schlichtungsverfahren oder der gerichtlichen Auseinandersetzung. Hier unterstützt sie bei der entsprechenden Vertragserstellung und Vertragsprüfung. Bei Bedarf besteht dafür eine Kooperation mit einem Unternehmensberater.
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt beim Verkehrsrecht und dem damit verbundenen Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Anspruchs auf Schadensersatz geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben von Frau Dr. Köhler gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsanspruch für den Vermieter, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln am Mietobjekt mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses, die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.
Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Dr. Sonja Köhler im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig, zu dem die vielfältigen alltäglichen verbraucherrechtlichen Fragen gehören, die sich aus dem Abschluss von Verträgen ergeben. Aus Käufen im Internet oder Ladengeschäft, aus Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen oder Verträgen über Mitgliedschaften (z. B. im Fitnessclub u. a.) ergeben sich regelmäßig Rechtsprobleme, ebenso wie bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubten Handlungen (z. B. Hundebissverletzungen, Körperverletzungen etc.) oder bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Rechtsanwältin Dr. Köhler steht Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist sie Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.
Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwältin Dr. Sonja Köhler mit dem Forderungseinzug. Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.