Die Rechtsanwaltskanzlei Schäfer & Schäfer in München wurde Ende der 1960er Jahre von Rechtsanwalt Gerhard Schäfer gegründet. Nach seinem Einstieg 1996 übernahm Rechtsanwalt Georg Schäfer, Sohn des Gründers, 2001 die Leitung der Kanzlei. Rechtsanwalt Gerhard Schäfer ist zwar mittlerweile aus dem aktiven Geschäft ausgeschieden, der Kanzlei Schäfer & Schäfer jedoch weiterhin als Berater verbunden. Rechtsanwalt Georg Schäfer arbeitet mit vier weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schäfer & Schäfer in München wurde Ende der 1960er Jahre von Rechtsanwalt Gerhard Schäfer gegründet. Nach seinem Einstieg 1996 übernahm Rechtsanwalt Georg Schäfer, Sohn des Gründers, 2001 die Leitung der Kanzlei. Rechtsanwalt Gerhard Schäfer ist zwar mittlerweile aus dem aktiven Geschäft ausgeschieden, der Kanzlei Schäfer & Schäfer jedoch weiterhin als Berater verbunden. Rechtsanwalt Georg Schäfer arbeitet mit vier weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft.
Die Räume der Kanzlei Schäfer & Schäfer liegen in bester Lage in der Sonnenstraße 6 in der Münchner Innenstadt nahe Stachus und dem Justizviertel. Die U- und S-Bahnhaltestellen „Stachus" und „Marienplatz" sind in Fußnähe. Mandanten mit PKW können in den umliegenden Parkhäusern parken.
Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.30 Uhr sodann von 13.30 bis 17.00 Uhr, sowie freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Bei Bedarf vereinbart das Sekretariat aber auch Besprechungstermine außerhalb der genannten Zeiten. Für Mandanten, die die Räume der Kanzlei selbst nicht aufsuchen können, können auch Termine vor Ort bei den Mandaten vereinbart werden.
Georg Schäfer wurde 1966 in München geboren. Nach dem Abitur folgte das Studium der Rechte an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Herr Schäfer ebenfalls in München. Der Jurist ist seit August 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Georg Schäfer betreut Sie im Internetrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.
Im Internetrecht liegt der große und erfolgreiche Schwerpunkt bei der Thematik Filesharing und Hilfe bei einer Abmahnung durch bekannte Abmahnkanzleien, wie zum Beispiel „Waldorf Frommer Rechtsanwälte". Gerne ist Ihnen Rechtsanwalt Georg Schäfer behilflich, sei es, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben und diese abwehren möchten, Sie gegen unlauteres Treiben von Konkurrenten vorgehen möchten, Ihr Sohn/Tochter sich auf Filesharingseiten getummelt hat und nun Ärger ins Haus steht, Sie Opfer von Internetbetrügern geworden sind, Sie eine „abmahnsichere" Internetseite erstellen wollen oder bei anderen Problemen in und ums Internetrecht.
Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern umfasst alle Rechtsgebiete im Bereich Internet (sogenanntes Querschnittsrecht). Insbesondere befasst sich das Internetrecht derzeit mit folgenden Bereichen:
Im Individualarbeitsrecht vertritt Herr Schäfer Arbeitnehmer gleichermaßen wie Arbeitsgeber umfassend außergerichtlich und gerichtlich zum Beispiel bei folgenden arbeitsrechtlichen Aufgaben:
Im Verkehrsrecht gehört bei Rechtsanwalt Georg Schäfer die Unfallregulierung ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Seine Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Herrn Schäfer nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden, eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen oder zwei verschiedene Fahrverbote parallel vollstrecken - also übereinander legen - lassen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren.
Im Falle eines Unfalls beschäftigt sich Rechtsanwalt Georg Schäfer aber auch mit der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen, welche aufgrund eines Straßenverkehrsunfalles gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen sind. Zur Kategorie der Sachschäden gehören der Fahrzeugschaden selbst, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. Zum Ausgleich von Personenschäden dienen die Zubilligung von Schmerzensgeld sowie der Ersatz von Aufwendungen, die erforderlich werden, um die Gesundheit wiederherzustellen oder die Unfallfolgen zu mindern, ferner Ersatz für vermehrte körperliche Bedürfnisse sowie den Ausfall oder die Verminderung des Erwerbseinkommen (Verdienstausfall).