Rechtsanwalt Michael Bock gründete seine Einzelkanzlei 2006 im Zentrum von Willich. Seine Büroräume liegen in der Werkmeisterstraße 41 in der Nähe des ehemaligen Stahlwerks Becker. Eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf der kanzleieigenen Homepage www.ra-bock.de. Für Mandanten mit PKW gibt es kanzleieigene und öffentliche Stellplätze, die kostenfrei benutzt werden können. Der Bahnhof Krefeld ist etwa zehn Kilometer entfernt.
Rechtsanwalt Michael Bock gründete seine Einzelkanzlei 2006 im Zentrum von Willich. Seine Büroräume liegen in der Werkmeisterstraße 41 in der Nähe des ehemaligen Stahlwerks Becker. Eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf der kanzleieigenen Homepage www.ra-bock.de. Für Mandanten mit PKW gibt es kanzleieigene und öffentliche Stellplätze, die kostenfrei benutzt werden können. Der Bahnhof Krefeld ist etwa zehn Kilometer entfernt.
Besprechungstermine finden nach vorheriger Absprache statt. Rechtsanwalt Bock ist hierfür montags bis freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 20.00 Uhr telefonisch erreichbar. In dieser Zeit nimmt er Ihre Terminwünsche - gegebenenfalls auch kurzfristig - gerne entgegen. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Michael Bock wurde 1967 in Hannover geboren. Nach dem Abitur studierte er an den Universitäten in Hannover. Während des Studiums arbeitete er bei verschiedenen Rechtsanwälten und am Institut für Rechtsinformatik an der Leibnitz-Universität Hannover. Im Anschluss folgten das Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Hannover sowie der Berufseinstieg im Bereich der Unternehmenssicherheit und als Referent im Datenschutz in der Sicherheitsabteilung eines Mobilfunkanbieters in Düsseldorf. Dort arbeitete Herr Bock insgesamt sechs Jahre als Team Manager für den Bereich Privacy & Inquiries und sieben Jahre als Jugendschutzbeauftragter. Michael Bock ist seit 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Michael Bock betreut seine Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht, Medienrecht und Wettbewerbsrecht. Er ist ferner spezialisiert auf Datenschutzrecht und Telekommunikationsrecht. Seit mehreren Jahren ist Herr Bock auch als externer Datenschutzbeauftragter für verschiedene Gesellschaften in den Bereichen Internet, Telekommunikation und Gesundheit tätig.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Bock zertifizierter Datenschutzauditor beim TÜV Rheinland und anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich und technisch) beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Des Weiteren ist Rechtsanwalt Bock Mitautor im Beck´schen TKG Kommentar und hat an einer Veröffentlichung zum Thema Verfahrensverzeichnis nach dem BDSG mitgewirkt.
Ferner ist Herr Bock den Regionalgruppensprecher der Regionalgruppe West des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands BvD e.V. und Mitglied des Arbeitskreises „Fachgruppe der externen Datenschutzbeauftragten" der GDD e.V.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten bei Michael Bock rechtlichen Beistand rund um das Arbeitsrecht. Er vertritt seine Mandanten in allen Fragen zum Kündigungsschutz, zu der einvernehmlichen Vertragsaufhebung und einer eventuellen Abfindung, berät zur Kündigungsfrist und in Fragen zum Urlaubsanspruch, bei der Zeugnisgestaltung und ist bei der Eintreibung offenstehender Löhne und Gehälter behilflich. Ferner betreut er Arbeitgeber im Bereich Umstrukturierung (Ausgliederung) sowie bei Kündigung oder Streitigkeiten mit Organvertretern (Geschäftsführer einer GmbH). Darüber hinaus ist Herr Bock Ihr Ansprechpartner für Probleme aus den Bereichen Diskriminierung und Datenschutz.
Medien unterhalten und informieren uns. Die grundlegende Bedeutung der Medien in einer modernen Informationsgesellschaft kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Aufbauend auf dem Recht der klassischen Medien aus den Bereichen Presse, Rundfunk und Film hat sich das heutige Medienrecht auf der Grundlage stetiger Entwicklungen der neuen Informationstechnologien zu einem umfassenden und insbesondere wirtschaftlich sehr bedeutenden Rechtsgebiet entwickelt. Neben medienspezifischen Normen, wie den Landespressegesetzen, den Rundfunkgesetzen, den Rundfunkstaatsverträgen, dem Staatsvertrag über Mediendienste sowie dem Telekommunikationsgesetz umfasst das Medienrecht in diesem Sinne in der Rechtspraxis sämtliche Rechtsgebiete mit unmittelbarem Bezug zu den Medien. Daher ergeben sich starke Anknüpfungspunkte zum Internetrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Durch entsprechende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie der praktischen Erfahrung verfügt Herr Bock über ein hohes Maß an Spezialwissen und praktischem Know-How im Medienrecht.
Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Mitbewerber bekommen oder sind der Meinung, dass ein Wettbewerber sich unlauter verhält oder Ihr Markenrecht oder Urheberrecht verletzt? Gerne berät und vertritt Sie Michael Bock in diesen Angelegenheiten. Kernstücke des Wettbewerbsrechts sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemeinsam sollen diese Gesetze einen fairen Wettbewerb zwischen den konkurrierenden Unternehmen garantieren und fördern. Probleme treten schwerpunktmäßig im Bereich Werbung auf. Insbesondere seit der Bundesgerichtshof vergleichende Werbung in gewissen Grenzen für zulässig erachtet hat, versuchen Unternehmer die rechtlichen Grenzen des Erlaubten neu auszuloten. Mitbewerber und sogenannte „Vereinigungen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs" warten nur darauf, Verstöße gegen Wettbewerbsrecht abzumahnen und „Sünder" mit nicht unbeträchtlichen Anwaltskosten und oft auch Gerichtskosten zu belasten. Es empfiehlt sich daher vor jeder Sonderaktion oder Werbung diese von Rechtsanwalt Michael Bock auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit hin überprüfen zu lassen.
Als Privatperson hat jeder ein von der Verfassung garantiertes Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches von Unternehmen insbesondere im Rahmen ihrer Marketingaktivität und Werbeaktivität zu beachten ist. Für den Staat und im Bereich der Öffentlichen Sicherheit gilt nichts Anderes. Grundrechte binden den Staat sogar unmittelbar. Gleichwohl rücken staatliche Sicherheitsinteressen und Gemeinwohlinteressen wie E-Pass, E-Health, Gesundheitskarte, Vorratsdatenspeicherung und Anti-Terror-Dateien immer mehr in den Vordergrund. Hier gilt es, Interessenkonflikte zu lösen, damit der Datenschutz gewährleistet bleibt. Rechtsanwalt Bock bietet Unternehmen, Mitarbeitern und Privatpersonen Rechtsberatung und Vertretung in allen Datenschutzfragen.
Telekommunikation und Multimedia gewinnen für Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Privatleben eine immer größere Bedeutung. Gleichzeitig bringt der Zugang zu solchen Diensten - man denke nur an Internetdomains - ebenso wie das Handeln in Internetdienst und Telekommunikationsdienst - eine Vielzahl von Besonderheiten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen, mit sich. Michael Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit diesen Themen und hilft Ihnen, Probleme zu vermeiden. Herr Bock ist Mitautor im Beck´schen TKG Kommentar.
Mitgliedschaften