Ulrich Schweizer gründete seine Einzelkanzlei 1985 in Heidelberg. Seit 1986 ist der Sitz der Kanzlei Schweizer in Mannheim. Die Kanzleiräume liegen auf der Hauptstraße 69 im Zentrum des Mannheimer Stadtteils Feudenheim neben dem Netto-Markt. Die Haltestelle "Blücherstraße" der Straßenbahnlinie 2 liegt in Fußnähe. Parkmöglichkeiten gibt es auf den öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld.
Ulrich Schweizer gründete seine Einzelkanzlei 1985 in Heidelberg. Seit 1986 ist der Sitz der Kanzlei Schweizer in Mannheim. Die Kanzleiräume liegen auf der Hauptstraße 69 im Zentrum des Mannheimer Stadtteils Feudenheim neben dem Netto-Markt. Die Haltestelle "Blücherstraße" der Straßenbahnlinie 2 liegt in Fußnähe. Parkmöglichkeiten gibt es auf den öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld.
Die Bürozeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 09.00 bis 13.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr. In diesen Zeiten vereinbaren die Rechtsanwaltsfachangestellten oder Herr Schweizer gerne individuelle Beratungstermine mit Ihnen. Sollte Ihnen die Wahrnehmung eines Termins in den Kanzleiräumen etwa wegen Krankheit nicht möglich sein, kann bei Bedarf auch ein Termin in Ihren Räumlichkeiten vereinbart werden.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg leistete Ulrich Schweizer, geboren 1953 in Mannheim, seinen Dienst als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Mannheim. Vor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft1985 arbeitete Herr Schweizer als Dozent bei einem großen Repetitorunternehmen in Frankfurt am Main und Heidelberg sowie als Jurist für den Hotel- & Gaststättenverband Baden-Württemberg. Direkt nach der Zulassung folgte die Gründung der eigenen Kanzlei.
Herr Schweizer spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Ulrich Schweizer ist vorrangig zivilrechtlich ausgerichtet. Er betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer - in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Weil es in diesem Bereich immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt, bildet das Arbeitsrecht seit vielen Jahren einen Schwerpunkt von Ulrich Schweizer. Die meisten Probleme treten dabei im Fall einer Kündigung auf. Ob es nun zu einem Prozess kommt oder ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, der Jurist steht Ihnen mit seinem Fachwissen zur Seite. Das Aushandeln einer Abfindung, die Beratung bei Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag oder zum Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsprozessrecht - rasche und fachkundige Hilfe ist garantiert. Auch die Themen Abmahnung, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsförderungsrecht, Versetzung/Umsetzung, Fragen zu Schwerbehindertenrecht, Mutterschutz, Teilzeitrecht und Befristungsrecht sowie rund um das Handelsvertreterrecht gehören zu diesem komplexen Bereich. Herr Schweizer übernimmt Ihre Mandate im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor den hiesigen Arbeitsgerichten.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Schweizer erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht, wobei nur im Verkehrzivilrecht die gerichtliche Vertretung übernommen wird. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Ulrich Schweizer kompetent beraten und betreut.
Das private Baurecht ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden und für Laien nicht mehr durchschaubar. Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb oder Bauunternehmen und Bauherr stehen auf der Tagesordnung. Deshalb müssen beide Parteien wissen, auf welcher rechtlichen Basis sie sich bewegen. Ein fundierter Bauvertrag regelt auch Eventualitäten. Bin ich vor einem Forderungsausfall geschützt? Gibt es wechselseitige Sicherheitsleistungen? Wer trägt die Kosten für ein Privatgutachten bei einem möglichen Mangel? Wie weit darf der Architekt den Auftraggeber vertreten? Eine Vertragsprüfung vor Unterzeichnung schafft klare Verhältnisse, sofern der Vertrag nicht gleich von Rechtsanwalt Ulrich Schweizer entwickelt wurde. Ferner ist er Ihr Ansprechpartner beispielsweise für:
Im Architektenrecht und Ingenieurrecht prüft und übernimmt Herr Schweizer für Sie die Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung. Dazu gehören sowohl die Überprüfung der Vertragsformulare als auch die Entwicklung und Gestaltung von anspruchsvollem individuellen Architektenvertrag, Generalplanervertrag oder Fachplanungsvertrag. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ferner die Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure (seien es HOAI-Honorare oder freie Honorare) sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung. Des Weiteren betreut Rechtsanwalt Schweizer Architekten und Ingenieure bei Architektenwettbewerben und der Gestaltung und Abwicklung der daraus resultierenden Verträge.
Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Ulrich Schweizer hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Von 1994 bis 1998 arbeitete Ulrich Schweizer als Dozent für Arbeitsrecht an der Fachhochschule für Sozialkunde in Mannheim.