Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen gründete ihre Einzelkanzlei in Sandhausen im Herbst 2004. Bereits davor arbeitete Frau Bähr-Heinen als selbständige Rechtsanwältin in Sozietäten in Magdeburg und Germersheim.
Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen gründete ihre Einzelkanzlei in Sandhausen im Herbst 2004. Bereits davor arbeitete Frau Bähr-Heinen als selbständige Rechtsanwältin in Sozietäten in Magdeburg und Germersheim.
Die Büroräume der Kanzlei Bähr-Heinen liegen in der Nähe der Landesstraße L 598 und der Aral-Tankstelle. Parkmöglichkeiten gibt es direkt vor dem Kanzleigebäude. Die Bushaltestelle "Heidelberger Straße" ist circa fünfzig Meter entfernt.
Termine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.00 bis 17.00 Uhr mit den Rechtsanwaltsfachangestellten vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Nicola Bähr-Heinen, geboren 1967 in Oberhausen, absolvierte ihr Studium der Rechte in Gießen und Hannover. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie in Braunschweig. Frau Bähr-Heinen ist seit 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seit 1999 befugt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen. Sie spricht gut Englisch.
Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Pferderecht, Schadensersatzrecht, Allgemeinen Zivilrecht und als Fachanwältin im Familienrecht.
Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Eherecht und Familienrecht steht Nicola Bähr-Heinen ihren Mandanten bei allen Problemen in Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung zur Seite. Eheschließung, Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht gehören gleichermaßen hierzu, auch wenn überwiegend Scheidung, Unterhaltsauseinandersetzung sowie Zugewinnausgleichsregelung und Vermögensauseinandersetzung begleitet werden. Die wirtschaftliche Scheidung, also die Regelung aller Probleme durch Vertrag als Ergebnis eines professionellen Konfliktmanagements, spart Zeit und Kosten und nicht zuletzt auch Ärger und Nerven. Sofern dies aufgrund der familiären Beziehungen einmal nicht gelingen sollte, steht Rechtsanwältin Bähr-Heinen ihren Mandanten mit Professionalität und Durchsetzungsvermögen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Das Erwirken und die Abänderung eines Unterhaltstitels setzt die Juristin mit Nachdruck durch, ebenso wie die Vollstreckung aus demselben.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Nicola Bähr-Heinen erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen kompetent beraten und betreut.
Einen ganz speziellen Tätigkeitsschwerpunkt von Nicola Bähr-Heinen bildet das Pferderecht. Die langjährige Erfahrung im Umgang mit Pferden und ein regelmäßiges Studium einschlägiger Literatur und Rechtsprechung machen die Juristin zu einer kompetenten Expertin für Ihre Probleme rund um das Pferderecht. Die Problematik beim Pferderecht ist, dass die Vorschriften zum allgemeinen Kaufrecht schlecht auf einen Tierkauf übertragen werden können. Spezielle Kenntnisse im Bereich der Veterinärmedizin sind hier notwendig, um die Einschränkung des Haftungsrechts für den Käufer oder Verkäufer aufgrund einer nachvollziehbaren Argumentation gewährleisten zu können. Im Übrigen beinhaltet das Pferderecht das Recht der Haftpflichtversicherung für Tierhalter. Dieses ist anzuwenden im Falle von Streitigkeiten rund um einen Unfall oder ein Schadensereignis, an denen ein Pferd beteiligt ist. Wenden Sie sich auch in diesen Fällen an Rechtsanwältin Bähr-Heinen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das allgemeine Schadensrecht, bei dem man es regelmäßig mit der Versicherung des Gegners zu tun hat. Hier geht es um alle Schadensfälle des täglichen Lebens, wegen derer vom Schädiger oder von einem Dritten auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage Schadenersatz zu verlangen ist. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Regulierung von Personenschäden aus Unfällen aller Art, wie zum Beispiel Verkehrsunfall oder Arbeitsunfall. Hier versucht die Gegenseite meist, die Schadenshöhe, insbesondere auch beim Schmerzensgeld, herunterzuspielen. Ein Schaden kann Sie jederzeit treffen, durch Unfälle im Urlaub, in der Mietwohnung, bei der Arbeit oder im Straßenverkehr. Bei Rechtsanwältin Bähr-Heinen bekommen Sie genau das, was Sie gerade benötigen: einen schnellen Tipp oder eine ausführliche Beratung, bloß eine zweite Meinung oder die umfassende Vertretung Ihres Falles. Nicola Bähr-Heinen kümmert sich um Ihren Schaden, egal ob im Bereich Reiserecht, Mietrecht/WEG, private Unfallversicherung, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht oder Kauf- und Leasingrecht.
Schließlich bildet das Allgemeine Zivilrecht einen Schwerpunkt von Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Nicola Bähr-Heinen hilft Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.