Angelika Nachtigall

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Die Einzelkanzlei Angelika Nachtigall wurde 1995 gegründet. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatpersonen, aber auch gewerbliche Mandanten. Der Einsatz moderner EDV ist selbstverständlich. Sämtliche Arbeitsplätze verfügen über Internetzugang.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht (Allgemeines Zivilrecht)
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Kurzprofil

Die Einzelkanzlei Angelika Nachtigall wurde 1995 gegründet. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatpersonen, aber auch gewerbliche Mandanten. Der Einsatz moderner EDV ist selbstverständlich. Sämtliche Arbeitsplätze verfügen über Internetzugang.

Sie finden die Büroräume der Kanzlei Nachtigall in Worms-Pfeddersheim nahe der Esso-Tankstelle. Parkmöglichkeiten bestehen im Umfeld des Kanzleigebäudes. Ferner sind die Haltestelle „Offsteiner Ruh" der Buslinie 405 sowie der Bahnhof Pfeddersheim in Fußnähe.

Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Terminabsprache, für die es keine festen Bürozeiten gibt, erfolgt meist über Frau Nachtigall persönlich. Als zusätzlicher Service sind bei Bedarf auch Termine außerhalb der genannten Zeiten, am Wochenende und/oder vor Ort beim Mandanten möglich.

 

Fachgebiete

Angelika Nachtigall, 1964 in Worms geboren, ist seit Juli 1995 als Rechtsanwältin zugelassen. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Mannheim und Heidelberg absolvierte Frau Nachtigall zunächst eine Ausbildung zur Fachgehilfin in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen erfolgreich. Im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte Angelika Nachtigall ihr Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Mainz. Seit 2000 ist sie gleichzeitig Fachanwältin für Familienrecht.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwältin Angelika Nachtigall berät und vertritt Sie im Eherecht und Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Rechtsanwältin Nachtigall Sie zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Anspruch auf Unterhalt von Kind und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich Privatvermögen oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

In Abstimmung mit dem Mandanten erarbeitet Rechtsanwältin Angelika Nachtigall auch Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Angelika Nachtigall berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaft ein umfassendes Betätigungsfeld dar. Hier berät die Juristin Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zur Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

Der die Existenzgrundlage sichernde Arbeitsplatz ist für den Arbeitnehmer vor dem Hintergrund des anhaltenden Arbeitsplatzabbaus mittlerweile ein unschätzbares Gut. Angelika Nachtigall berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Die hier auftauchenden Probleme sind vielfältig. Als Beispiele sind folgende Punkte zu nennen:

-          Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Abfindung und Arbeitszeugnis

-          Durchsetzung von Lohnforderung und Gehaltsforderung

-          Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung

-          Überstundenvergütung, Gehaltserhöhung, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder Bonuszahlung

-          Abmahnung

-          Mobbing

-          Arbeitsschutz

-          Mutterschutz

-          Gestaltung von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungskündigung und/oder Aufhebungsvereinbarung

Im Bereich Mietrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss und Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Nachtigall auch beratend zur Seite bei:

-          Gestaltung und Prüfung von Mietvertrag/Pachtvertrag

-          Streitigkeiten bei Mietkündigung

-          Mietmangel, Mietminderungen, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung

-          Schönheitsreparaturen

-          Räumungsklage, Zwangsräumung

Im Gewerberaummietrecht sind hingegen der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Der Gewerberaummieter genießt nicht den weitreichenden Schutz der Wohnraummietvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Auch aus den sich hieraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten erwächst umfassender Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter, damit die jeweiligen Interessen angemessene Berücksichtigung finden.

Das Rechtsgebiet Allgemeines Zivilrecht umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Privatleuten, Unternehmen und Freiberuflern in allgemeinen zivilrechtlichen Bereichen wie zum Beispiel Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Vertragsrecht oder das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (z.B. aus Verkehrsunfall) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Rechtsanwältin Angelika Nachtigall ist Ihnen gern behilflich, Probleme aus dem Bereich Allgemeines Zivilrecht zu lösen oder von vornherein zu umgehen.

Auch die Vertretung bei Schiedsverfahren z.B. im Nachbarrecht oder die Beratung und Vertretung im Erbrecht bei Fragen rund um Erbschaft, Testament oder Erbvertrag  fallen in den Tätigkeitsbereich von Rechtanwältin Angelika Nachtigall.

 

Kontakt

Angelika Nachtigall

Grasweg 6a
67551 Worms
Deutschland
Telefon: 
+49 6247 9045921
Telefax: 
+49 6247 9045922
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