Vanessa Staude, geboren 1979 in Mönchengladbach, studierte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Rechtswissenschaften. Das folgende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach. Vor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Juni 2008 promovierte sie an der Universität Düsseldorf zu einem zivilrechtlichen Thema zum Doktor der Rechte. Seit März 2010 ist sie für die Kanzlei Korn Voigtsberger & Partner tätig. Die Juristin ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Frau Dr. Staude spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Vanessa Staude, geboren 1979 in Mönchengladbach, studierte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Rechtswissenschaften. Das folgende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach. Vor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Juni 2008 promovierte sie an der Universität Düsseldorf zu einem zivilrechtlichen Thema zum Doktor der Rechte. Seit März 2010 ist sie für die Kanzlei Korn Voigtsberger & Partner tätig. Die Juristin ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Frau Dr. Staude spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwältin Dr. Vanessa Staude berät und vertritt Sie im Familienrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Telekommunikationsrecht.
Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwältin Dr. Staude bei Problemen in der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, in der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, in der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderung.
Darüber hinaus ist Dr. Vanessa Staude auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Dr. Staude steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist sie Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.
Telekommunikationsrecht bedeutet zunächst mal das Recht der Telefonie. Allerdings spielt dabei auch das Internet eine immer größere Rolle. Sei es, dass mittlerweile sogar Sprachtelefonie über das Internet abgewickelt werden kann (VoIP) oder aber, dass auch das Versenden von Daten über ein öffentliches Netz grundsätzlich erst mal unter Telekommunikation fällt. Telekommunikation beschränkt sich also keineswegs nur auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Telefon. Auch im Internet erbrachte Dienstleistungen wie elektronischer Faxdienst oder E-Mail-Provider können unter die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) fallen. Grundsätzlich fällt jede Vermittlung von Signalen, also Sprachmeldungen oder Datenblöcken über ein elektronisches Leitungsnetz oder Funk in den Bereich der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.
Dr. Vanessa Staude ist seit 2004 Lehrbeauftragte an der Universität Düsseldorf. Im Rahmen dieser Tätigkeit unterrichtet sie beispielsweise Wirtschaftswissenschaftler im bürgerlichen Recht sowie Studenten mit Migrationshintergrund oder Erasmus-Studenten im bürgerlichen Recht, Strafrecht und öffentlichem Recht.