Die Einzelkanzlei Breuer ist eine auf wirtschaftsrechtliche Bereiche ausgerichtete Kanzlei mit Standorten in Berlin und Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern). Rechtsanwältin Ruth Stefanie Breuer ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin im Bankrecht und Kapitalmarktrecht, AGB-Recht, Vertragsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso sowie im Wirtschaftsrecht.
Die Einzelkanzlei Breuer ist eine auf wirtschaftsrechtliche Bereiche ausgerichtete Kanzlei mit Standorten in Berlin und Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern). Rechtsanwältin Ruth Stefanie Breuer ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin im Bankrecht und Kapitalmarktrecht, AGB-Recht, Vertragsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso sowie im Wirtschaftsrecht.
Die Büroräume finden Sie im Haus des Lehrers in Berlin in zentraler Lage direkt am Alexanderplatz. Mandanten können die Büroräume bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen; auch Parkmöglichkeiten sind in unmittelbarer Umgebung ausreichend vorhanden.
Zu den Mandanten der Kanzlei gehören vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Wenn Sie keine eigene Rechtsabteilung in Ihrem Unternehmen haben, ist Rechtsanwältin Breuer Ihre Ansprechpartnerin als „externe Rechtsabteilung" für rechtliche Fragen in der Unternehmenspraxis.
Beratungstermine können während der Büroöffnungszeiten montags bis freitags zwischen 09.00 und 18.00 Uhr vereinbart werden.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine Homepage (www.breuer-law.de) sowie eine E-Mail-Adresse (info@breuer-law.de) zur einfachen Kontaktaufnahme.
Ruth Stefanie Breuer wurde 1968 in Südwestfalen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster absolvierte sie ihr Referendariat in Cottbus, Potsdam und Madrid. Sie wurde 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. 2009 gründete sie ihre Einzelkanzlei in Berlin mit einer Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern.
Mandanten werden bei Bedarf auch in Englisch und Spanisch beraten.
Rechtsanwältin Ruth Stefanie Breuer berät und vertritt Sie umfassend im Bankrecht und Kapitalmarktrecht, AGB-Recht, Vertragsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso sowie im Wirtschaftsrecht.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht berät Frau Breuer Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit Fonds und anderen Kapitalanlagen. Fraglich ist hierbei oft, welche Verantwortlichen in Anspruch genommen werden können und ob womöglich auch eine Haftung der Banken, Initiatoren, Anlageberater oder Anlagevermittler in Betracht kommt. Vielfältige Finanztransaktionen wie Optionsgeschäfte, Futures, Auslandsfonds und Inlandsfonds, Aktienspekulationsgeschäft bieten ebenso viele Risiken wie Vorteile. Rechtsanwältin Breuer berät und vertritt Sie hier zu verschiedensten Themen: Handelt mein Partner entsprechend den Vorgaben des Kapitalanlagerechts? Entsprechen die verwendeten Prospekte und die verlangten Gebühren den gesetzlichen Vorgaben? Kann ich gegebenenfalls meine Anlage zurückfordern, falls ich einen Totalverlust oder einen Teilverlust erlitten habe? Eine vorausschauende und rechtzeitige Beratung schon im Vorfeld kann hier langwierige und kostenintensive Streitigkeiten verhindern.
Das Bankrecht betrifft zudem Kreditgeschäft, Einlagengeschäft oder Zahlungsverkehr. Die Aufgabe der Rechtsanwältin besteht hier in der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen - insbesondere Kontokorrentvertrag und Kreditvertrag, Bürgschaft und Wechselgeschäft - sowie der Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet der Juristin ist das AGB-Recht. Rechtsanwältin Breuer betreut Sie hier etwa bei der Erstellung und Überprüfung neuer und bestehender AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sowie bei der Wirksamkeitskontrolle einzelner Klauseln oder der Anfechtung gegnerischer AGB.
Das Vertragsrecht stellt ein weiteres Gebiet dar, auf dem Sie von Ruth Stefanie Breuer umfassend betreut werden. Die Rechtsanwältin berät Sie bei der Erstellung von Verträgen und bietet eine ausführliche Beratung bei allen rechtlichen Problemen, die aus einem Vertrag entstehen können. Neben der Erstellung von Verträgen des alltäglichen Lebens wie Kaufvertrag, Werkvertrag oder Mietvertrag berät Frau Breuer Sie auch zu Gewährleistung, Minderung, Mängeln oder Rückabwicklung.
Im Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso werden Sie von Rechtsanwältin Breuer ebenfalls umfassend beraten und vertreten. Das Zwangsvollstreckungsrecht umfasst dabei auch das Zwangsversteigerungsrecht und das Zwangsverwaltungsrecht. Um säumige Schuldner zu zwingen, ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen nachzukommen, ist es notwendig, eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu erreichen und diese anschließend mit geeigneten Mitteln der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Aber auch die Abwehr einer Zwangsvollstreckung fällt in den Tätigkeitsbereich der Juristin. Dazu zählen sämtlichen Rechtsbehelfsverfahren, insbesondere bei Pfändungsmaßnahmen der Gläubiger und bei Vollstreckung in den Grundbesitz (Häuser, Eigentumswohnungen).
Des Weiteren werden Sie von Rechtsanwältin Breuer im Wirtschaftsrecht, wozu insbesondere das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht gehören, umfassend beraten - von der Unternehmensgründung bis zur Auflösung eines Unternehmens. Ebenso unterstützt sie bei der Rechtswahl des Unternehmens sowie vielen Fragen, die beim laufenden Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens auftreten können. Das Wirtschaftsrecht betrifft dabei auch andere Rechtsgebiete wie das Handelsrecht oder Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwältin Ruth Stefanie Breuer ist Dozentin an der Ostdeutschen Sparkassenakademie in Potsdam sowie bei der BBW Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH in Berlin.
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