Martin Herkenrath wurde 1975 in Hamburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel absolvierte er das Referendariat in Niedersachsen und Hamburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Martin Herkenrath wurde 1975 in Hamburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel absolvierte er das Referendariat in Niedersachsen und Hamburg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Mit Martin Herkenrath können Sie auch auf Englisch korrespondieren.
Rechtsanwalt Martin Herkenrath berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Erbrecht, Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und im Forderungseinzug.
Im Erbrecht berät Herr Herkenrath Sie umfassend zu Erbfolge, Pflichtteil, Testamentserstellung und weiteren Nachlassregelungen. Im Erbrecht gelten gesetzliche Regelungen, sofern der Erblasser nicht durch ein Testament eine Nachlassregelung verfügt hat. Ohne eine Regelung geht das Erbe nach Gesetz auf die Familie, den Ehegatten oder die nächsten Verwandten des Erblassers über. Gleichzeitig sieht das Erbrecht aber auch einen Schutz der Erben vor. Die Gesamtrechtsnachfolge fällt ohne Mitwirkung des Erben mit dem Tod des Erblassers an. Der Erbe hat dann das Recht, das Erbe auszuschlagen oder es anzunehmen.
Um Streitigkeiten im Erbfall zu verhindern, empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung. Rechtsanwalt Herkenrath steht Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Er beantwortet erbrechtliche Fragen und gestaltet Verfügungen von Todes wegen aller Art (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), berät in der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzt Vermächtnis, Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch außergerichtlich und gerichtlich durch.
Das Arbeitsrecht stellt ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Martin Herkenrath dar. Hier werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch eine rechtliche Beratung unterstützt. Sowohl bezüglich der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis können Streitigkeiten entstehen, aber auch bei der Auflösung oder Gestaltung eines Arbeitsvertrags. Um Streitigkeiten und Unklarheiten zu verhindern, empfiehlt es sich, schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses einen Arbeitsvertrag vorausschauend zu fertigen oder zu überprüfen.
Besonders die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen schwierig und ist oft emotional belastet, sodass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht notwendigerweise vor das Arbeitsgericht getragen werden müssen. Rechtsanwalt Herkenrath unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines Aufhebungsangebotes sowie bei einem Abwicklungsvertrag und dessen Formulierung unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Martin Herkenrath ist das Bau- und Architektenrecht. Im Baurecht unterstützt Martin Herkenrath Sie bei Fragen zu Vertragsklauseln, mangelhafter Durchführung und Problemen in der Gewährleistungsphase. Sowohl Auftraggeber als auch das ausführende Unternehmen können eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Oft führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer zu erheblichen Schwierigkeiten. Die anwaltliche Beratung kann hier schon baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma in Anspruch genommen werden.
Die Beratung im Architektenrecht umfasst unter anderem die Durchsetzung einer offenen Architektenhonorarforderung. Die Geltendmachung von Ansprüchen kann sich für Architekten oft schwierig gestalten. Zur Absicherung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen sollte ein Architekt von seinen Vertragspartnern verlangen, dass ihm zur Sicherung seiner Honorarforderungen eine Bankbürgschaft gestellt wird. Auch die Einräumung einer Sicherungshypothek kommt in Betracht. Notfalls unterstützt Rechtsanwalt Herkenrath Sie auch bei der Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung (Sicherung des Honoraranspruches auf Bestellung der Hypothek durch Vormerkung).
Herr Herkenrath berät und vertritt Sie außerdem im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht umfasst alle Vorschriften, welche die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen und freien Berufe betreffen. Zum einen sind Lenkungsvorschriften für Unternehmen geregelt, zum anderen aber auch Rechtsregeln für die Unternehmen untereinander. Rechtsanwalt Martin Herkenrath berät und vertritt Unternehmen und Betriebe beispielsweise zu Unternehmensgründung, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, vertragsrechtlichen Fragen, verwaltungsrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten von Unternehmen wie Gewerberecht, Betriebsanlageverfahren, Arbeitnehmerschutz, in Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen, des Unternehmensübergangs und bei der Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen.
Im Forderungseinzug (Inkasso) berät und vertritt Rechtsanwalt Herkenrath Sie in allen Fragen, die in Forderungsangelegenheiten auftreten können. Zum maßgeschneiderten Forderungseinzug zählt die Beratung von mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben im Mahnverfahren, bei der Beantragung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid sowie bei der Zwangsvollstreckung.