Die Kanzlei Machulla Rechtsanwälte wurde von Rechtsanwältin Martina Machulla 1994 in Neustadt am Rübenberge, auch heute noch der Hauptstandort der Kanzlei, gegründet. Im Jahr 2005 wurde mit einem neuen Standort in Hannover und im Jahr 2006 mit einem weiteren Standort in Laatzen, Ortsteil Ingeln-Össelse, das Beratungsangebot erweitert.
Die Kanzlei Machulla Rechtsanwälte wurde von Rechtsanwältin Martina Machulla 1994 in Neustadt am Rübenberge, auch heute noch der Hauptstandort der Kanzlei, gegründet. Im Jahr 2005 wurde mit einem neuen Standort in Hannover und im Jahr 2006 mit einem weiteren Standort in Laatzen, Ortsteil Ingeln-Össelse, das Beratungsangebot erweitert.
Martina Machulla (vormals Machulla-Notthoff) betreut ihre Mandanten auch in Hannover-Bemerode. Die Büroräume liegen in der Brabeckstraße 102, nahe dem Rathausplatz. Vor dem Gebäude gibt es drei Stellplätze, die von den Mandanten kostenfrei genutzt werden können. Ferner ist die Haltestelle „Brabeckstraße" der Straßenbahnlinien 6 und 16 sowie der Buslinien 123, 124 und 330 in Fußnähe.
Beratungsgespräche werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Feste Zeiten gibt es hierfür nicht. Die Termine können auch außerhalb der sonst üblichen Bürozeiten stattfinden. Von der kanzleieigenen Homepage www.kanzlei-machulla.de können weitere Informationen abgerufen werden.
Martina Machulla wurde 1962 in Neustadt am Rübenberge geboren. Sie studierte an der Freien Universität in Berlin und leistete den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin im Bezirk des dortigen Kammergerichts. Frau Machulla, seit 1994 als Rechtsanwältin zugelassen, spricht gut Englisch und Spanisch.
Martina Machulla wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Führung des Titels „Fachanwältin für Familienrecht" verliehen. Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwältin Machulla insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
Ferner ist Rechtsanwältin Martina Machulla Ihre Spezialistin für Probleme aus dem Erbrecht. Da das letzte Hemd bekanntlich keine Taschen hat und den meisten von uns nicht egal ist, was mit ihrem hart erarbeiteten Vermögen nach ihrem Tode passiert, geht kein Weg daran vorbei, die richtigen Weichen frühzeitig durch ein Testament oder Erbvertrag zu stellen. Die Jugend muss die Gelegenheit bekommen, in die Schuhe der Älteren hineinzuwachsen. Dies gilt auch und insbesondere bei Unternehmen. So ist das einfache Abwarten, bis vollendete Tatsachen den Übergang erzwingen, die denkbar schlechteste Art, eine Unternehmenskontinuität über das eigene Ausscheiden hin zu erreichen. Diese bedarf der langfristigen Planung.
Martina Machulla unterstützt Sie sowohl bei der Erstellung einer solchen, auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Planung, als auch bei der schrittweise erfolgenden Übergabe von Verantwortung und dabei, diesen Übergang tatsächlich gleitend und ohne Reibungsverluste durchzuführen. Hierbei behält sie auch die erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen im Auge, denn der Fiskus ist sicher nicht Ihr Wunscherbe. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab - sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwältin Martina Machulla ist Ihnen als Ihre Verbündete und Partnerin behilflich, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.
Schließlich betreut Frau Machulla ihre Mandanten im Insolvenzrecht. Unter Insolvenz versteht man das auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare und voraussichtlich andauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden zu bezahlen. Das Insolvenzrecht und die Insolvenz selbst gewinnen durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Rechtsanwältin Martina Machulla übernimmt die anwaltliche Vertretung von Schuldnern bis zur Restschuldbefreiung. Hierzu zählt insbesondere die Vertretung beim Versuch der außergerichtlichen Einigung, im Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren bis zum Schlusstermin. Der Service durch Martina Machulla in diesem Rechtsgebiet beinhaltet beispielsweise die Abwehr einer Unternehmensinsolvenz, die Beratung von GmbH-Geschäftsführern in Haftungsfragen, die Beratung von in der Krise befindlichen Unternehmen durch die Entwicklung eines außergerichtlichen Sanierungskonzepts, Schuldenbefreiung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzantrag, die Abwicklung einer Privatinsolvenz oder einer Verbraucherinsolvenz, die Schuldnerberatung vor und während des Insolvenzverfahrens, die außergerichtliche Schuldenbereinigung oder den gerichtlichen Insolvenzantrag zur Restschuldbefreiung.
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