Rechtsanwältin Margot Felgenträger berät ihre Mandanten bei allen Sachlagen im internationalen Familien- und Personenstandsrecht. Hierzu gehören insbesondere grenzüberschreitende Konfliktsituationen in den Bereichen Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht oder Sorgerecht sowie auch im Abstammungsrecht. Die Zweisprachigkeit von Frau Felgenträger in Deutsch und Französisch gewährleistet eine gute kommunikative Beratung und Betreuung.
Rechtsanwältin Margot Felgenträger berät ihre Mandanten bei allen Sachlagen im internationalen Familien- und Personenstandsrecht. Hierzu gehören insbesondere grenzüberschreitende Konfliktsituationen in den Bereichen Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht oder Sorgerecht sowie auch im Abstammungsrecht. Die Zweisprachigkeit von Frau Felgenträger in Deutsch und Französisch gewährleistet eine gute kommunikative Beratung und Betreuung.
Beratungstermine können Sie montags bis freitags telefonisch in der Zeit von 10.00 bis 19.00 Uhr mit Frau Felgenträger persönlich vereinbart werden. Zudem können Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail oder Fax Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.
Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine am Abend möglich.
Frau Felgenträger arbeitet als Einzelanwältin auch in Kooperation mit weiteren Kollegen, um ihren Mandanten ein optimalen Service zu bieten. Die Tarife der Rechtsanwaltstätigkeit erfolgen nach Vereinbarung.
Die Kanzleiräume liegen auf der Ile Saint Louis in unmittelbarer Nähe der Kathedrale Notre-Dame de Paris. Mandanten mit Pkw finden dort auch ausreichend Parkmöglichkeiten.
Margot Felgenträger wurde in Saarbrücken geboren. Nach Abschluss einer Banklehre arbeitete sie zunächst einige Zeit als Bankerin und studierte in Paris an der Universität Sorbonne Rechtswissenschaften. 1984 wurde Frau Felgenträger in Paris als Rechtsanwältin zugelassen mit dem französischen Titel Avocat à la Cour d'Appel de Paris. Sie arbeitete für mittlere und größere Rechtsanwaltskanzleien, bevor sie ihre eigene Kanzlei gründete.
Neben ihrer Arbeit als Rechtsanwältin unterrichtet Frau Felgenträger zukünftige Anwälte in der Pariser Rechtsanwaltsschule.
Sie fungiert als Vertrauensanwältin des deutschen Konsulates in Paris und veröffentlicht Artikel insbesondere auch in ihrem Themenschwerpunkt internationales Familienrecht.
Bei der anwaltlichen Beratung im Familienrecht spielen psychologische Aspekte eine große Rolle. Margot Felgenträger ist auch hier besonders geschult und trägt diesem menschlichen Aspekt auch in der Rechtsberatung Rechnung, um ihren Mandanten in den schwierigen Situationen optimal helfen zu können.
Rechtsanwältin Margot Felgenträger ist spezialisiert im internationalen Familienrecht und Personenstandsrecht und bietet Ihnen hier eine kompetente Beratung und Vertretung.
Frau Felgenträger ist auch französische Fachanwältin im internationalen Privatrecht. Die Vergabeprinzipien für eine Fachanwaltschaft in Frankreich entsprechen denen in Deutschland. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in einem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Bei grenzüberschreitenden Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren stellt sich die Frage der internationalen Zuständigkeit der Gerichte und die des anzuwendenden Rechts. Die Zuständigkeit eines Gerichts, hat nicht automatisch die Anwendung der Lex Fori zur Folge. Hier müssen die jeweiligen nationalen Kollisionsnormen befragt werden, um das anzuwendende Recht zu ermitteln.
Sollte ausländisches Recht Anwendung finden, muss dessen Inhalt in Form eines Gesetzeszeugnisses beschrieben werden. Dies erfordert die Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen, die dieses Recht kennen.
Eine rechtzeitige Beratung ist deshalb wünschenswert, um Strategien entwickeln zu können, die dem Interesse des Mandanten am besten dienen.
Bei grenzüberschreitenden Scheidungen und den damit einhergehenden Problemen ist Frau Felgenträger eine kompetente Ansprechpartnerin. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), das Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung (Güterrecht), das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation.
Ein weiteres Thema ist oftmals auch die widerrechtliche Verbringung von Kindern ins Ausland. Hier muss im Wege internationaler Rechtshilfe die Rückführung entführter oder unrechtmäßig zurückgehaltener Kinder durchgesetzt werden. Im Wege der Rechtshilfe kann aber auch das Umgangsrecht, der persönliche Umgang mit den Kindern in oder aus dem Ausland, durchgesetzt werden. Margot Felgenträger steht Ihnen hierbei ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie auch bei der Vollstreckung ausländischer Urteile.
Weitere Themengebiete der Rechtsanwältin sind das Personenstandsrecht, Abstammungsrecht und die Kindschaftsanerkennung (Vaterschaftsanerkennung). Hier geht es darum festzulegen, wer aus rechtlicher Sicht jeweils als Vater anzusehen ist. Nicht immer stimmt die rechtliche Zuordnung mit der biologischen Herkunft eines Kindes überein. Deshalb enthält das Abstammungsrecht auch Regelungen, durch die eine Vaterschaft überhaupt erst anerkannt, festgestellt oder andererseits auch angefochten werden kann. Zum Personenstandsrecht gehören auch Namensführung in der Ehe oder nach der Scheidung sowie die Namensführung eines Kindes (Status und Name des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt).
Wenn Sie Fragen rund um das Thema internationales Familien- und Personenstandsrecht haben, wenden Sie sich rechtzeitig an Rechtsanwältin Margot Felgenträger. So können im Zweifelsfall unerwünschte Ergebnisse vermieden werden.