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Rechtsanwalt Bernd Freitag gründete seine Einzelkanzlei am 01.07.1990 in Bergen auf Rügen. Seit dem 01.10.1990 arbeitet er in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Bernd Altendorf.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Bernd Freitag gründete seine Einzelkanzlei am 01.07.1990 in Bergen auf Rügen. Seit dem 01.10.1990 arbeitet er in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Bernd Altendorf.

Sie finden die Büroräume in der Dammstraße 8 im Ortskern von Bergen in der Nähe des Amtsgerichts und der St.-Marien-Kirche. Direkt vor dem Gebäude gibt es öffentliche Parkplätze, die von den Mandanten genutzt werden können. Der Bergener Busbahnhof und Bahnhof ist circa eintausendfünfhundert Meter entfernt.

Besprechungstermine können während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr vereinbart werden. Bei Bedarf nimmt Rechtsanwalt Bernd Freitag auch Termine bei den Mandanten vor Ort wahr.

 

Fachgebiete

Bernd Freitag wurde 1951in Rostock geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Humboldt-Universität Berlin Jura. Das anschließende zweijährige Anwaltspraktikum absolvierte er in Rostock. Herr Freitag wurde am 01.01.1978 zur Anwaltschaft zugelassen.

Der Jurist korrespondiert bei Bedarf in gutem Russisch. Ferner verfügt er über Grundkenntnisse in Englisch und Spanisch.

Vertrauen Sie bei allen rechtlichen Problemen rund um das Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Allgemeine Zivilrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht auf Rechtsanwalt Bernd Freitag.

Herr Freitag berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf die Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern und die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen.

Einen Schwerpunkt des Juristen bildet das Arbeitsrecht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Durch vorausschauende Fertigung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, sodass es unerlässlich ist, dem Ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können.

Rechtsanwalt Freitag unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie bei der Formulierung von Abwicklungsverträgen unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet Arbeitsrecht führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Freitag in dem für beide Parteien empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.

Die soziale Absicherung des Einzelnen auch im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gehört zum System der sozialen Sicherung in Deutschland. Wesentliche Bedeutung in diesem Zusammenhang haben die Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), der Arbeitsförderung (SGB III), aber auch das Recht der Sozialhilfe (SGB XII), die allgemein unter das Gebiet Sozialrecht gefasst werden. Daneben umfasst das Gebiet Rentenversicherungsrecht (SGB VI) neben den Renten wegen Alters auch solche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes. Relevant in diesem Rahmen ist vor allem die juristische Beratung durch Rechtsanwalt Bernd Freitag hinsichtlich der Voraussetzungen des jeweiligen Rentenanspruchs, der Rentenberechnung sowie der Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten. Darüber hinaus beinhaltet das breitgefächerte Recht der gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, die einzelnen Versorgungsbereiche, die Bereiche der Krankenhausbehandlung und stationären Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen sowie die Problematik der Heilmittel und Hilfsmittel.

Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Bernd Freitag hilft Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Herrn Freitag erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Bernd Freitag kompetent beraten und betreut.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Bernd Freitag die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Freitag.

Außerberufliche Engagements

Bernd Freitag gehört zu den Gründungsmitgliedern der Rechtsanwaltskammer von Mecklenburg-Vorpommern, war Vorstandsmitglied und ist im Vorstand des Mecklenburgischen-Vorpommerschen Anwaltsvereins e.V.

Ferner engagiert sich Herr Freitag seit 1990 als Vorsitzender der Rügener Verkehrswacht e.V.

 

Kontakt

Altendorf & Freitag Rechtsanwälte Bürogemeinschaft

Dammstr. 8
18528 Bergen auf Rügen
Deutschland
Telefon: 
+49 3838 251912
Telefax: 
+49 3838 251913
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