Rechtsanwalt Mathias Stier gründete seine Einzelkanzlei 2001 in Alzey nach einer fünfjährigen Tätigkeit als freier Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei in Niederolm. Seine Büroräume liegen zentral am Rossmarkt in der Fußgängerzone von Alzey. Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Parkplatz "Obermarkt" sowie in der Tiefgarage "Hospitalstraße".
Rechtsanwalt Mathias Stier gründete seine Einzelkanzlei 2001 in Alzey nach einer fünfjährigen Tätigkeit als freier Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei in Niederolm. Seine Büroräume liegen zentral am Rossmarkt in der Fußgängerzone von Alzey. Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Parkplatz "Obermarkt" sowie in der Tiefgarage "Hospitalstraße".
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr vereinbart Rechtsanwalt Stier oder das Sekretariat Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten, samstags und vor Ort beim Mandanten stattfinden können. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.
Mathias Stier wurde 1965 in Bad Kreuznach geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Jura. Dem folgte die Referendarausbildung in Alzey, Mainz, an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie in Windhoek/Namibia. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde Herr Stier 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht fließend Englisch.
Rechtsanwalt Mathias Stier betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Er ist seit 2007 dazu befugt, die Bezeichnungen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.
Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse sind zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften des Arbeitszeitrechts und des Arbeitsschutzrechts, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, also insbesondere ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig.
Zu den typischen Themen des Arbeitsrechts gehört die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, die Einhaltung des Nachweisgesetzes sowie die Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört auch die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierhin Streitigkeiten über Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Rechtsanwalt Stier berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht.
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen in Ehe und Familie, außerdem das Recht der Betreuung, der Vormundschaft und der Pflegschaft. Die wesentlichen Rechtsvorschriften stehen im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1297 bis 1921 BGB). Dort finden sich Regelungen über Eingehung und Auflösung von Ehe (Scheidung) und Verlöbnis. Ebenso sind der Unterhalt der Familienangehörigen, das eheliche Güterrecht (Vermögensregelung) und der Versorgungsausgleich bei Scheidung (Rentenanspruch) detailliert festgelegt. Dies beinhaltet auch die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, insbesondere das Recht der elterlichen Sorge und die Regeln der Adoption. Wegen der sachliche Nähe ist hier auch die Vormundschaft (insbesondere für Minderjährige) geregelt, die Betreuung (für Volljährige, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln) und die Pflegschaft (wenn in besonderen Fällen ein Fürsorgebedürfnis entsteht).
Im weitesten Sinne werden in diesem Zusammenhang auch die Besonderheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgehandelt, deren praktische Probleme vor dem Hintergrund des Familienrechts und in Abweichung vom Familienrecht gelöst werden müssen. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Rechtsanwalt Mathias Stier nach entsprechender Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Mathias Stier aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Herrn Stier hierzu möglichst frühzeitig zu befragen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Mathias Stier zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Stier kompetent beraten und betreut.
Im Mietrecht sind die "Fronten" meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird Ihnen Mathias Stier Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter aufzulösen, die oft auch von Missverständnissen geprägt ist. Herr Stier vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum und Gewerberaum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt.
Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr "Fall" wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Rechtsanwalt Mathias Stier dementsprechend bearbeitet. Im Bereich Mietrecht befasst sich der Jurist auch mit der Gestaltung von Mietverträgen. Er übernimmt die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung seiner Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Stier als Schulelternsprecher der Marienschule Alzey sowie als Vorstand mehrerer Vereine.