Thomas Krause
Übersicht

Rechtsanwalt Thomas Krause gründete 1999 seine Kanzlei. Die Kanzleiräume befinden sich seit mehr als 10 Jahren im Stadtteil Köln-Mülheim. Zu seinen Mandanten gehören hauptsächlich Privatleute, die er im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht berät und vertritt, aber auch Firmen und Freiberufler.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Thomas Krause gründete 1999 seine Kanzlei. Die Kanzleiräume befinden sich seit mehr als 10 Jahren im Stadtteil Köln-Mülheim. Zu seinen Mandanten gehören hauptsächlich Privatleute, die er im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht berät und vertritt, aber auch Firmen und Freiberufler.

Die Kanzleiräume liegen in der Elisabeth-Beuer-Straße 7 in 51065 Köln Mühlheim und sind bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die Kanzlei ist nur wenige Gehminuten entfernt von den Straßenbahnhaltestellen "Wiener Platz" und "Mühlheimer Bahnhof" (Straßenbahnlinien 13 und 18) sowie von der Bushaltestelle "Wiener Platz" (Buslinien 151, 152, 153 und 159).

Besprechungstermine können während der Bürozeiten montags bis freitags zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14.30 Uhr und 17.00 Uhr vereinbart werden. Bei Bedarf nimmt Rechtsanwalt Krause auch Termine bei den Mandanten vor Ort wahr.

Die Kanzlei ist mit moderner EDV ausgestattet, verfügt über eine Internetpräsenz (www.thomaskrause.de) und eine E-Mail-Adresse (ra@thomaskrause.de).

 

Fachgebiete

Rechtsanwalt Thomas Krause ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.  Er ist Inhaber des Fachanwalttitels für Familienrecht.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Familienrecht hat die Besonderheit, dass neben der juristischen Problembehandlung auch das Einfühlungsvermögen des Rechtsanwalts gefragt ist. Besonders bei Trennung oder Scheidung ist eine umfassende und auch frühzeitige juristische Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt wichtig, um langwierige und unangenehme Verfahren schon im Vorhinein zu verhindern. Bei Fragen zum Scheidungsrecht, Lebenspartnerschaft, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ist Herr Krause Ihr kompetenter und engagierter Ansprechpartner. Aber auch die Folgeprobleme, die nach einer Trennung auftauchen können - wie Versorgungsausgleich, Vermögensausgleich und Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt - zählen zu seinen Tätigkeitsfeldern. Schon vor einer Trennung oder Scheidung berät und vertritt Thomas Krause Sie engagiert und erstellt zum Beispiel einen Ehevertrag für Sie.

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet des Juristen ist das Erbrecht. Im Erbrecht ist insbesondere der Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf den Erben, also die  Rechtsnachfolge geregelt. Wesentliche Bereiche des Erbrechts sind hier Testament, Erbschein, Pflichtteilsrecht und die gesetzliche Erbfolge. Auch hier kommt es darauf an, lang andauernde Auseinandersetzungen im Erbfall zu verhindern. Dafür sollte schon früh eine rechtliche Beratung erfolgen, um die gewünschten Verfügungen zu treffen und Streitigkeiten zu verhindern. Rechtsanwalt Thomas Krause bietet Ihnen auch hier eine umfassende Beratung und Unterstützung.

Herr Krause berät und vertritt Sie zudem im Mietrecht. Das Mietrecht behandelt vor allem Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Es umfasst Rechte und Pflichten des Mieters oder Vermieters. Darunter fallen unter anderem Fragen des  vertragsgemäßen  Gebrauchs der Mietsache, Mietminderung, Schönheitsrenovierungsverpflichtung, Betriebskosten, Mietzins und Vertragsübernahme. Aber auch die Beendigung eines Mietverhältnisses kann zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Dazu zählen die ordentliche oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, der Widerspruch gegen eine ausgesprochene Kündigung  oder Fragen in Bezug auf eine abgeschlossene Aufhebungsvereinbarung. Auch hier kann eine frühzeitige rechtliche Beratung langwierige gerichtliche Streitigkeiten verhindern.

Im Verkehrsrecht bietet Rechtsanwalt Thomas Krause Ihnen eine engagierte Beratung zu allen Fragen, die im Rahmen eines Verkehrsunfalls auftreten (Unfallregulierung, Schadensersatz, Wertminderung, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall). Es unterstützt sie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Themen wie Führerscheinentzug, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Vermeidung von Fahrverbot sowie anderen rechtlichen Problemen in Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht (Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht).

Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Juristen unter www.thomaskrause.de zu finden.

 

Kontakt

Thomas Krause

Elisabeth-Breuer-Str. 7
51065 Köln - Mülheim
Mülheim
Deutschland
Telefon: 
+49 221 6366972
Telefax: 
+49 221 6366973
Web
www.thomaskrause.de
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