Michael Stephan
Übersicht

Zu den Mandanten der im Juni 1990 von Rechtsanwalt Michael Stephan gegründeten Einzelkanzlei gehören sowohl Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Rechtsformen sowie bundesweit tätige Vereine und Stiftungen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
1180 Zugriffe seit dem 13.10.2010
Kurzprofil

Zu den Mandanten der im Juni 1990 von Rechtsanwalt Michael Stephan gegründeten Einzelkanzlei gehören sowohl Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Rechtsformen sowie bundesweit tätige Vereine und Stiftungen.

Um eine möglichst günstige Erreichbarkeit für seine Mandanten zu gewährleisten, ist Herr Rechtsanwalt Stephan in Berlin an zwei Standorten präsent: in Berlin-Wilmersdorf und in Berlin-Friedrichsfelde. In Berlin-Wilmersdorf arbeitet Herr Stephan mit vier weiteren auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Kollegen in Bürogemeinschaft. In Berlin-Friedrichsfelde wird er von dem angestellten Rechtsanwalt Oliver Hoffmann in seiner täglichen Arbeit unterstützt.

Das Büro in 10707 Berlin-Wilmersdorf liegt in der Bleibtreustraße 24, zwischen Kurfürstendamm und der Lietzenburger Straße in der Nähe vom Olivaer Platz.Die U-Bahnstationen "Adenauerplatz" und "Uhlandstraße" sind zu Fuß in wenigen Minuten zu erreichen.

Die Friedrichsfelder Büroräume finden Sie in der Alfred-Kowalke-Straße 14 in der Nähe des Tierparks und der Hochschule für Recht und Verwaltung. Die U-Bahnstationen"Friedrichsfelde" und "Tierpark" liegen in unmittelbarer Nähe. An beiden Standorten gibt es öffentliche Parkplätze im Umfeld des jeweiligen Kanzleigebäudes.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 08.00 bis18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. In dieser Zeit nimmt das Sekretariat gern Ihre Terminwünsche entgegen - gegebenenfalls auch kurzfristig. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.Weitere Informationen sind unter der kanzleieigenen Homepage unter www.michael-stephan.de abrufbar.

Fachgebiete

Michael Stephan wurde 1963 geboren. Er studierte in Berlin Rechtswissenschaften, ist seit Frühsommer 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Er ist verheiratet und Vater von 2 Kindern. Er ist Mitglied im Berliner Anwaltverein und engagiert sich im Freundeskreis Die Arche Berlin e.V.

Fachanwalt

Herr Rechtsanwalt Michael Stephan ist seit 2003 dazu befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Seit 2007 ist er gleichzeitig "Fachanwalt für Arbeitsrecht".

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet und in angrenzenden Rechtsgebieten besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich auf diesem Fachgebietständig weiterbilden, d.h. jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden je Rechtsgebiet nicht unterschreiten.

Fachgebiete

Rechtsanwalt Michael Stephan betreut seine Mandanten überwiegend in den Fachgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Familienrecht

Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Verträgen vor, während und nach Scheitern einer Ehe (Ehevertrag,Trennungsvertrag bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung). Natürlich werden Sie von Rechtsanwalt Stephan bei Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt), Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn unterstützt.

Herr Rechtsanwalt Michael Stephan hat sich in erheblichem Umfang mit Rechtsfragen bei der Vermögensauseinandersetzung bzw. im ehelichen Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung zu befassen. Familienrechtliche Probleme und die damit verbundenen steuer- und erbrechtlichen Fragestellungen nebst Berücksichtigung von eigenen und fremdgenutzten Immobilien, Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen werden einer Regelung zugeführt.

Herr Rechtsanwalt Stephan befasst sich mit der notwendigen Unternehmens- und Grundstücksbewertung im Zugewinnausgleichsverfahren bzw. bei der Vermögensauseinandersetzung.

Ferner ist er Ihr Ansprechpartner für die Planung einer zukünftigen Trennung bzw. Scheidung und für die Prüfung abgeschlossener Eheverträge im Hinblickauf die durch die Rechtsprechung entwickelte Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen.

Auch bei Fragen der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen deren getrennt lebender bzw. geschiedener Partner, bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen (Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Herausgabe), Ehemündigkeit, Eheverbot, Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft sowie Aufhebung der Ehe oder Online-Scheidung steht Rechtsanwalt Michael Stephan seinen Mandanten zur Seite.

Natürlich werden auch sonstige Familiensachen, die im Zusammenhang mit einem anderen Familienkonflikt stehen, wie Gewaltschutz, Innenschuldausgleich, Nutzungsentschädigung, Zustimmung zum Realsplitting und darausresultierender Nachteilsausgleich sowie Zustimmung zur Zusammenveranlagung sachgerecht bearbeitet.

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten bei Michael Stephan qualifizierten rechtlichen Beistand rund um das Arbeitsrecht.

Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen zum Kündigungsschutz, zu einer einvernehmlichen Vertragsgestaltung und Vertragsaufhebung und einer eventuellen Abfindung, berät zur Kündigungsfrist und in Fragen zum Urlaubsanspruch, bei der Zeugnisgestaltung und ist bei der Beitreibung ausstehender Löhne und Gehälter behilflich. Ferner berät und vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen weiteren Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel wegen Urlaub, Urlaubsabgeltung, Mutterschutz, Fürsorgeverpflichtung, Vergütung, Elternzeit, Abmahnung, Überstunden, Freistellung, Rechtsfragen behinderter Menschen, Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, Mobbing oder Schadenersatz.

Er betreut Arbeitgeber im Bereich des Arbeitsrechts, speziell bei der Gestaltung und Anpassung von Arbeitsverträgen von Arbeitnehmern und Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen, wie z.B.Geschäftsführer und Vorstände, bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten mit den vorgenannten Organvertretern sowie bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, speziell Ausgliederungen von Unternehmen.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Fachanwalts für Arbeitsrecht, Herrn Michael Stephan, liegt auch in der Prozessführung vor deutschen Arbeitsgerichten aller Instanzen, speziell in Kündigungsschutzverfahren (Kündigungsschutzrecht), auch im einstweiligem Rechtsschutz. Ferner berät er seine Mandanten in allen Fragen rund um das Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht und begleitet Ihr Unternehmen bei der Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Allgemeines Zivilrecht

Darüber hinaus ist Herr Stephan selbstverständlich auch ergänzend im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen, sind vertragrechtliche Angelegenheiten meist mit Fragen zum Eigentum oder Schadensersatz verbunden.

Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Michael Stephan steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestaltend zur Seite. Selbstverständlich ist er Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.

Rechtsanwalt Stephan unterstützt speziell im Bereich des Verkehrsrechts, übernimmt die Regulierung von Unfallschäden und verteidigt in Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafsachen, die das Verkehrsrecht betreffen. 

Kontakt

Michael Stephan

Bleibtreustr. 24
10707 Berlin
Friedrichsfelde
Deutschland
Telefon: 
+49 30 8872277-0
Telefax: 
+49 30 8872277-11
Web
www.ra-michael-stephan.de
Kontakt aufnehmen
Services