Rechtsanwalt Ralf Sellmann bietet Privatleuten sowie kleinen und mittleren Unternehmen Rechtsberatung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in den Bereichen
Rechtsanwalt Ralf Sellmann bietet Privatleuten sowie kleinen und mittleren Unternehmen Rechtsberatung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in den Bereichen
Die Kanzlei wird in Bürogemeinschaft mit drei weiteren Kollegen geführt, die sich auf weiteren Rechtsgebieten spezialisiert haben, so dass im Rahmen der Bürogemeinschaft eine umfassende Betreuung der Mandanten auf allen Rechtsgebieten erfolgen kann.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr individuell mit Rechtsanwalt Sellmann vereinbart werden. Bei Bedarf und nach Absprache können Termine auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.ra-sellmann.de).
Die Kanzleiräume in Neuss finden Sie direkt gegenüber der Dreikönigenkirche. Dort finden Sie auch Parkplätze für Mandanten mit Pkw. Wenn Sie den öffentlichen Nahverkehr nutzen, können Sie mit den Buslinien 843, 844, 872, 873, 877 bis zur Haltestelle "Dreikönigenstraße" fahren oder auch mit den Buslinien 842, 858 bis zur Haltestelle "Kantstraße" und von dort in ein paar Minuten zu Fuß die Kanzlei erreichen.
Ralf Sellmann wurde 1972 geboren. Er studierte in Marburg Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Mönchengladbach und Düsseldorf. Im Jahr 2001 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt und er arbeitete zunächst in einer mittelgroßen Wirtschaftskanzlei in Solingen, bevor er sich 2010 mit seiner eigenen Kanzlei selbständig machte.
Herr Sellmann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und spricht Englisch.
Die ständig wechselnden Aufgabenstellungen und die damit verbundene Herausforderung sind für Herrn Sellmann der besondere Reiz im Anwaltsberuf. Fachkenntnisse und deren konsequenter Ausbau durch regelmäßige Fortbildungen sind dem Juristen für eine gute Mandatsbetreuung sehr wichtig. Im Laufe seiner Berufstätigkeit hat er die Fachanwaltslehrgänge für Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Erbrecht erfolgreich absolviert.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Ralf Sellmann ist das Insolvenzrecht, insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Das Insolvenzrecht und die Insolvenzberatung selbst gewinnen durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Die Serviceangebote in diesem Rechtsgebiet beinhalten beispielsweise
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Mietrecht, sowohl im gewerblichen Bereich als auch für Wohnraum. Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten der Mietparteien (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung und Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Erhöhung oder Minderung des Mietzins,) sowie die Beendigung oder den Übergang des Mietverhältnisses (ordentliche oder fristlose Kündigung, Wechsel einer Mietpartei durch Verkauf der Wohnung oder Versterben des Mieters oder Vermieters)). Rechtsanwalt Sellmann berät Mieter und Vermieter zu Formulierung, Abschluss, Änderung oder Beendigung eines Mietvertrages. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.
Bei Fragen im Wohnungseigentumsrecht (WEG) können Sie sich ebenso an Ralf Sellmann wenden. Er ist selbst Beiratsvorsitzender in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Jurist steht sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als Berater in allen Fragen zur Verfügung. Rechtsanwalt Sellmann macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder bauliche Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Unter das Rechtsgebiet Erbrecht fallen beispielsweise Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung einer Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) oder lebzeitigen Zuwendungen und ihrer Auswirkungen (Schenkung, Betriebsübergabe). Nach dem Erbfall erfolgt durch Rechtsanwalt Sellmann die Überprüfung von Erbfolge und erbrechtlichen Ansprüchen (Erbteil, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht) sowie ggf. deren Durchsetzung. Erbenhaftung, Nachlasssicherung, Pflegschaft und Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung sind weitere Themen, die zur Tätigkeit des Juristen gehören. Auch das Thema Unternehmensnachfolge bedarf neben wirtschaftlicher besonders auch rechtlicher Beratung, um den Fortbestand und die Liquidität des Unternehmens zu sichern.
Außerdem ist Ralf Sellmann im Vertragsrecht ein kompetenter Ansprechpartner. Er übernimmt die rechtssichere Vertragsgestaltung unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung. Zudem entwirft oder überarbeitet er Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen, Werkleistungen oder für den Verkauf von Waren, einschließlich der Lieferbedingungen.
Darüber hinaus überprüft er bereits vorhandene Verträge und deren Klauseln aus den verschiedensten Bereichen auf Ihre Wirksamkeit vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung, überprüft für sie Ihre Ansprüche in jeder Situation und zeigt Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen auf.
Rechtsanwalt Ralf Sellmann berät Sie in allen oben genannten Bereichen bezüglich der Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens, klärt Sie über die möglichen Risiken vollständig auf und hilft Ihnen bei der möglichst einfachen und kostengünstigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.