In der Kanzlei ETL Mallorca Abogados arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand.
In der Kanzlei ETL Mallorca Abogados arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand.
Die Büroräume finden Sie zentral in Palma de Mallorca Zentrum, direkt über dem Restaurant "Blockhaus" im Paseo de Mallorca 18. Kostenpflichtige Parkplätze finden Sie in den nahegelegenen Tiefgaragen im Paseo. Die Kanzlei ist jedoch außer mit dem Pkw auch bequem mit Bussen erreichbar. Der Flughafen ist rund acht km entfernt und mit dem Taxi in wenigen Fahrminuten erreichbar.
Rechtsanwalt Christian Gerboth ist auch in Alicante und in ganz Spanien tätig.
Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 14.00 und von 15.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr. Selbstverständlich ist auch ein Termin außerhalb dieser Zeiten sowie beim Mandanten vor Ort möglich.
Rechtsanwalt & Abogado Christian Gerboth
Christian Gerboth wurde 1971 geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Zwischenzeitlich verbrachte er zwei Auslandssemester in Frankreich und absolvierte die Licence en Droit . Nach dem ersten Staatsexamen in Heidelberg erwarb er den Master im europäischem Recht an der Universitat Autònoma de Barcelona. Sein in Deutschland vorgeschriebenes Referendariat absolvierte er im Saarland. I m Jahre 2000 wurde er nach dem zweiten juristischen Staatsexamen als Rechtsanwalt zugelassen.
2000 zog Rechtsanwalt Gerboth nach Palma de Mallorca. Nach weiteren Fortbildungen und Prüfungen wurde er als Abogado (Rechtsanwalt) in Spanien zugelassen.
Herr Gerboth legt großen Wert darauf, seine Mandanten individuell und mit hohem persönlichem Engagement zu betreuen. Er kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange seiner Mandanten ein. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden.
Der Jurist spricht fließend Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Christian Gerboth hat sich spezialisiert auf das Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht/Wirtschaftsrecht und Erbrecht.
Immobilienrecht
Herr Gerboth betreut im Immobilienrecht und Bauvertragsrecht alle Mandate rund um die Themen Hauskauf, Ferienhaus, Wohnung oder Grundstück. Wenn Sie etwa eine mallorquinische Finca oder ein Haus in erster Meereslinie erwerben wollen, prüft er die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt.
Möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, gestaltet er einen Kaufvertrag, der Ihre Rechte bestmöglich berücksichtigt. Liegt bereits ein Entwurf des Vertragspartners vor, überprüft er diesen auf etwaige nachteilige Regelungen. Zu seiner Tätigkeit gehört außerdem die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.
Soll ein Grundstück bebaut werden oder ist bereits ein Gebäude errichtet worden, das umgebaut werden soll, so betreut der Jurist den Bauherren gegenüber dem Bauträger und den einzelnen Bauunternehmen und setzt etwaige Rechte auf Schadensersatz oder Minderung notfalls gerichtlich durch.
Wirtschaftsrecht/Gesellschaftsrecht/Handelsrecht
Christian Gerboth steht kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen bei allen Fragen rund um das Unternehmen als kompetenter Berater zur Seite. Die Beratung umfasst neben Vertragsrecht und Vertragsgestaltung, Gesellschaftsrecht und Forderungseinzug (Inkasso) auch das Steuerrecht. In all diesen Bereichen unterstützt der Jurist Sie mit seinem wirtschaftlichen Verständnis in allen unternehmerischen Angelegenheiten. Er berät und vertritt Sie umfassend bei der Gestaltung ihres jeweiligen Vertrages mit Ihren Lieferanten und Kunden, um bereits im Vorfeld zukünftiges Streitpotential zu minimieren oder gar auszuschließen.
Beim Forderungseinzug vertritt er seine Mandanten konsequent vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus verteidigt er die Interessen Ihres Unternehmens gegen zu Unrecht geltend gemachte Ansprüche und Forderungen außergerichtlich wie gerichtlich.
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Gerboth Sie umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei den Vertragsverhandlungen und der Vertragsgestaltung sowie bei der Umgestaltung von Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft, bei Spaltung oder einer Verschmelzung (Fusion). Die wichtigste Gesellschaftsform ist die GmbH, in Spanien die Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. R. L.), Sociedad Limitada (S. L.), Sociedad Anónima (S. A.). Diese Gesellschaftsform erfreut sich bei Unternehmern sowohl in Spanien als auch in ganz Europa aufgrund der Haftungsbegrenzung und des geringen Mindestkapitals von rund 3.000 Euro großer Beliebtheit.
Beratungen zur Existenzgründung bietet Christian Gerboth ebenso an, wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen sowie steueroptimierten Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand. Außerdem verfügt seine Kanzlei ständig über spanische Vorratsgesellschaften, sodass Sie innerhalb von wenigen Stunden über eine handlungsfähige Gesellschaft in Spanien verfügen können, ohne eine aufwendige Gründungsphase zu durchlaufen.
Des Weiteren profitieren seine Klienten von seiner Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung eines Unternehmenskaufs (sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite). M&A-Transaktionen (Merger & Acquisition) müssen strategisch vorausgeplant werden, eine Due-Diligence-Prüfung ist in den meisten Fällen unverzichtbar, um das Haftungspotential und den Unternehmenswert abschätzen zu können. Selbstverständlich befasst sich Rechtsanwalt Gerboth auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Die Vertretung der Interessen durch Christian Gerboth erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Prozessführung sollte jedoch vorab genau überlegt und Risiken abgewogen werden.
Erbrecht
Im grenzüberschreitenden Erbrecht (Deutschland-Spanien) ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ebenfalls vielfältig. Zunächst steht natürlich die Beratung nach Eintritt eines Erbfalls im Vordergrund. Haben Sie Immobilien oder Vermögen im Ausland, so werden die Erben vor ganz neue Herausforderungen gestellt. Da es in der EU keine einheitliche Regelung gibt, wie das Erbe zu versteuert ist, und Deutschland oftmals kein Doppelbesteuerungsabkommen bzgl. der Erbschaft unterzeichnet hat, müssen Erben häufig gleich zweimal Erbschaftsteuer zahlen.
Außerdem geht es sehr häufig darum, wer Erbe mit welcher Erbquote ist, wie eine lebzeitige Schenkung des Erblassers zu berücksichtigen und wie ein eventuell vorhandenes Testament oder ein Erbvertrag auszulegen ist. Des Weiteren sollte jeder, der meint, als Erbe berufen zu sein, den Wert des Nachlasses im Auge behalten und gegebenenfalls bei einer Überschuldung eine Ausschlagung in Erwägung ziehen oder die sonst vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Nur wer sich über die bestehenden rechtlichen Handlungsalternativen im Klaren ist, kann die für seinen Fall richtige und stimmige Entscheidung treffen. Auch die Führung von Pflichtteilsprozessen und die praktische, außergerichtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen gehören zur Praxis des Rechtsanwalts. Dabei sollte beachtet werden, dass es wenige Jahre nach dem Erbfall zu spät sein kann, einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.
Noch wichtiger ist jedoch die Vorsorge:
Wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung zur Planung der Erbfolge durch Rechtsanwalt Christian Gerboth angezeigt, denn gerade in Spanien ist die Erbschaftsteuer auch bei engen Verwandten deutlich höher als in Deutschland, da die Freibeträge dort wesentlich niedriger angesetzt sind. Außerdem sollte bedacht werden, dass in Deutschland verfasste Testamente, teilweise sogar notariell beglaubigte, im Ausland nicht immer problemlos anerkannt werden.
Der Spanienteil im "Handbuch für Privatvermögen", einem für Rechtanwälte und Steuerberater wichtigen Kommentar aus dem Stollfußverlag, stammt von Christian Gerboth. Als Fachjournalist schreibt er in vielen deutschsprachigen Magazinen Rechtsartikel in Spanien.