Rechtsanwältin Manuela Bergmann gründete Ihre Kanzlei 2004 und ist heute in Bürogemeinschaft mit vier weiteren Rechtsanwälten tätig. Die Büroräume der Anwaltskanzlei Bergmann liegen zentral in Hamburg, direkt im Schanzenviertel. Mandanten können bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Kanzlei gelangen, sie liegt direkt an der S-Bahn-Haltestelle "Sternschanze".
Rechtsanwältin Manuela Bergmann gründete Ihre Kanzlei 2004 und ist heute in Bürogemeinschaft mit vier weiteren Rechtsanwälten tätig. Die Büroräume der Anwaltskanzlei Bergmann liegen zentral in Hamburg, direkt im Schanzenviertel. Mandanten können bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Kanzlei gelangen, sie liegt direkt an der S-Bahn-Haltestelle "Sternschanze".
Rechtsanwältin Bergmann berät und vertritt Sie im allgemeinen Zivilrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Opfer- und Gewaltschutz. Sie bietet hier eine umfassende und persönliche Beratung.
Beratungstermine können telefonisch mit der Rechtsanwältin ausgemacht werden, innerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist Rechtsanwältin Bergmann telefonisch für Sie zu erreichen.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.rechtsanwaeltin-bergmann.de) und eine E-Mail-Adresse (kanzlei@rechtsanwaeltin-bergmann.de).
Manuela Bergmann studierte an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf sowie in Dublin, Irland. Seit 2004 ist Sie als selbständige Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Bei Bedarf berät Rechtsanwältin Bergmann Sie auch auf Englisch.
Bei Rechtsanwältin Manuela Bergmann finden Sie Hilfe und Beratung zu allen Fragen im Opfer- und Gewaltschutz, allgemeinen Zivilrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.
Das Haupttätigkeitsgebiet von Rechtsanwältin Bergmann ist der Opferschutz und Gewaltschutz. Hier setzt sie sich besonders für den Schutz von Stalking-Opfern ein und bietet auch umfassende Hilfen nach einem gerichtlichen Verfahren für die Opfer.
Besonders beim Stalking - zum Beispiel Nachstellen, Verfolgen, Telefonterror, Ausspionieren oder unerlaubter Zugang zur Wohnung des Stalking-Opfers - ist eine umfassende Betreuung und Beratung der Opfer wichtig. Frau Bergmann setzt sich hier besonders für die Interessen ihrer Mandanten ein und hilft, ein Kontaktverbot (Bannmeile) und eine einstweilige Verfügung gegen den Stalker durchzusetzen. Auch im Vorhinein gerichtlicher Verhandlungen steht sie den Opfern bei und begleitet diese als Zeugenbeistand zu Verhandlungen, Aussagen und ähnlichem.
Auch im Nachhinein stellt Rechtsanwältin Bergmann eine Betreuung für ihre Mandanten sicher. Durch Kontakte zu Opferschutzorganisationen, wie WEISSER RING e. V., pro-aktiv Hamburg oder anderen Selbsthilfeorganisationen stellt sie auch die weitergehende Betreuung sicher.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Manuela Bergmann ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Rechtsanwältin Bergmann ist im Strafrecht auch als Pflichtverteidigerin tätig und vertritt die zivilrechtlichen Ansprüche aus einer Straftat im Adhäsionsverfahren.
Frau Bergmann berät und vertritt Sie zudem im Verkehrsrecht. Das Straßenverkehrsrecht umfasst zahlreiche Rechtsgebiete und Problemfelder wie das Versicherungsrecht Strafrecht, Verwaltungsrecht oder Zivilrecht. Es ist daher oft eine umfassende Beratung notwendig. Nicht nur Autofahrer können eine Beratung in verkehrsrechtlichen Fragen brauchen, auch als Radfahrer oder Fußgänger kann schnell eine rechtliche Beratung notwendig werden. Typische Angelegenheiten sind beispielsweise: Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der Verkehrsunfall und dessen Abwicklung, außerdem Führerschein, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Unfallregulierung. Rechtsanwältin Manuela Bergmann bietet Ihnen hier eine umfassende Beratung.
Weitere Informationen sind unter www.rechtsanwaeltin-bergmann.de zu finden.