Die Rechtsanwaltskanzlei von Andreas Frömmel bietet einen Service rund um die Immobilie. Die Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen liegen insbesondere im Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht und Nachbarrecht.
Die Rechtsanwaltskanzlei von Andreas Frömmel bietet einen Service rund um die Immobilie. Die Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen liegen insbesondere im Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht und Nachbarrecht.
Daneben befasst sich seine Kanzlei auch mit der Reguliering von Schäden durch Verkehrsunfälle, die zum „Alltagsgeschäft" einer mittelständischen Anwaltskanzlei gehören
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bietet Herr Frömmel für Privatleute, Grundstückseigentümer, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung in allen Fragen aus dem Recht am Bau. Auch amerikanische Mandanten gehören zu seiner Klientel. Des Weiteren betreut Rechtsanwalt Frömmel Künstler im Vertragsrecht und Urheberrecht.
Die Kanzlei Frömmel in Landstuhl wird als Zweigstelle in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Christine Lehne´ betrieben. Die Kanzleiräume finden Sie dort im alten historischen Stadtkern in der Hauptstr. 37 (Moorbad Sickingen).. Circa 50 Meter von der Kanzlei entfernt befindet sich der Jakob- Weber- Platz mit guten Parkmöglichkeiten für Mandanten mit Pkw.
Weitere Kanzleiräume hat Rechtsanwalt Andreas Frömmel in Kaiserslautern im Musikerviertel in der Brahmsstr. 15
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr, freitags bis 15.00 Uhr können Sie mit Herrn Frömmel persönlich oder mit dem Sekretariat Beratungstermine vereinbaren. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Andreas Frömmel wurde 1962 in Worms am Rhein geboren. Er studierte in Heidelberg und Mainz Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Frankenthal und Kaiserslautern. 1994 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Bis zum Jahr 2000 war Herr Frömmel in der Verbandsarbeit aktiv und betreute als Vertragsanwalt den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e,V, sowie dessen Mitgliederin der Westpfalz. Aufgrund dieser Tätigkeit verfügt er auch über besondere Kenntnisse im Agrarrecht.
Seit 2002 ist Herr Frömmel neben seinem Anwaltsberuf zudem ständiger Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Kaiserslautern.
Herr Frömmel spricht fließend Englisch und ist an allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.
Der Jurist schätzt an seinem Beruf die Unabhängigkeit und vor allem die Möglichkeit, seinen Mandanten bei der Bewältigung unterschiedlichster Probleme Hilfe leisten, zu ihrem Recht verhelfen zu können und dabei auch wirtschaftliche Überlegungen zu berücksichtigen.
Seit 2005 ist Andreas Frömmel auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Im Baurecht gibt es privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Rechtsvorschriften, die in Ihrer Gesamtheit die Bebauung von Grundstücken regeln.
Das Private Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn, Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern, die am Bau beteiligt sind. Zum Mandantenstamm von Herrn Frömmel gehören hier Bauträger, Handwerksbetriebe, aber auch private Bauherren. Die Beratung erfolgt zu Themen wie zum Beispiel Feststellung und Beweissicherung von Baumängeln, Kündigung des Auftrags, Sicherheitseinbehalt oder Verjährung. Außerdem wird der Jurist außergerichtlich und gerichtlich tätig bei Konflikten um Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Schadensersatz, Baukostenüberschreitung oder verzögerte Bausführung/Behinderung. Aber auch die Feststellung, Prüfung und gegebenenfalls Beitreibung von Ansprüchen auf Vergütung und Honorar sowie ein möglicher Auftragsentzug gehören zu den Tätigkeiten auf diesem Gebiet.
Das Öffentliche Baurecht wird durch das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung oder durch Satzung und Bauleitpläne einer Gemeinde geregelt. Es geht hier um Bestimmungen, ob und in welcher Art ein Grundstück baulich genutzt werden kann. Die Prüfung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde. Baurechtsprozesse wegen einer Baugenehmigung oder auch einer Abrissverfügung sind durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch für den Bauherrn, Architekten, Generalunternehmer oder Bauträger eine versierte Hilfe unablässig wird.
Das Architektenrecht als Teil des Baurechts ist ein weiterer Schwerpunkt des Juristen. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Rechtsprobleme beziehen sich auf das Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht (HOAI), Architektenhaftpflichtrecht und Berufsrecht. Rechtsanwalt Frömmel berät und vertritt Sie professionell zu vertragsrechtlichen Fragen beim Architektenvertrag sowie zu Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Wichtiges Thema ist insbesondere die Haftung für mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistungen. Bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, Kostenüberschreitung oder Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler sowie bei anderen entsprechenden Problemen steht Ihnen Herr Frömmel mit Rat und Tat zur Seite.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG). Herr Frömmel behandelt hier Fragen zur Eigentumswohnung sowie zu Rechten und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Auch bei Streitigkeiten wegen Wohngeld, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Mängel am Gemeinschafts- oder Sondereigentum,Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Nutzung des Sondereigentum, Teilungseigentum oder Teilungserklärung können Sie sich an Herrn Frömmel wenden. Oftmals ergeben sich bei einem Beschluss der Eigentümerversammlung Differenzen zwischen Eigentümer und einem eingesetzten Verwalter. Auch hier steht Ihnen der Rechtsanwalt beim Beschlussanfechtungsverfahren zur Seite, um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen. Überdies ist er Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.
Zusätzlich steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Frömmel im Mietrecht zur Verfügung. Er berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem die Hausverwaltung bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten - auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigung - gerichtlich und außergerichtlich.
Streitpunkte bei den Rechten und Pflichten in einem Mietverhältnis können sich auf Fragen zu Art und Umfang des Gebrauchs beziehen, zu Instandhaltung, Verbesserung, Schönheitsreparaturen und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung sowie zur Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund).
Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen, da die Angelegenheiten im Mietrecht nicht immer so klar sind, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Die Mandatsbearbeitung von Herrn Frömmel erfolgt dabei ebenso qualifiziert wie vorausschauend und zielorientiert.
Die Rechtsberatung erfolgt auch im Nachbarrecht. Wo Menschen so eng nebeneinander wohnen, bleiben Meinungsverschiedenheiten nicht aus. Im Nachbarschaftsrecht (NachbarG) geht es vor allem um Streitigkeiten bezüglich Beseitigung und Unterlassung, Überbau, Überwuchs, Überhang, Grenzabstand, Abstände von Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie Hammerschlags- und Leitungsrecht. Herr Frömmel steht Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren, aber auch um für die Zukunft die Basis für ein weiteres gedeihliches Zusammenleben mit dem Nachbarn zu schaffen. Der Jurist analysiert für Sie sorgfältig den Sachverhalt, prüft die Rechtslage und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.
Das Vertragsrecht und Urheberrecht insbesondere für Kunstschaffende sind weitere Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwalt Frömmel. Er betreut und berät Künstler bei der Vertragsgestaltung bis hin zum Vertragsabschluss. Ferner befasst er sich auch mit der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen, die aus Urheberrechtsverletzungen im Internet resultieren.
Wichtige Vertragsklauseln beziehen sich auf das Urheberrecht. Hier geht es um den Schutz des geistigen Eigentums, der geistigen und künstlerischen Leistungen, zum Beispiel Komposition, Gemälde, Skulptur, Text, Theaterinszenierung, Fotografie, Film, Rundfunksendung, Musikaufnahme und Tonaufnahme. Das Urheberrecht entsteht im Moment der Schaffung des Werks und muss nicht extra angemeldet werden. Damit Verstöße gegen das Urheberrecht jedoch nachgewiesen werden können, ist es zu empfehlen, als Rechteinhaber bestimmte Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Rechtsanwalt Andreas Frömmel ist auch hier ein kompetenter Ansprechpartner.