Rechtsanwalt Björn Blume gründete seine Einzelkanzlei am 01.08.2000 in Lübben (Spreewald). Der Jurist versteht sich als moderner Dienstleister und vertritt zielstrebig, konsequent, kompetent und verantwortungsbewusst allein Ihr persönliches rechtliches Anliegen. Zu den Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Blume gehören überwiegend Privatpersonen aber auch Freiberufler, Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Stiftungen.
Rechtsanwalt Björn Blume gründete seine Einzelkanzlei am 01.08.2000 in Lübben (Spreewald). Der Jurist versteht sich als moderner Dienstleister und vertritt zielstrebig, konsequent, kompetent und verantwortungsbewusst allein Ihr persönliches rechtliches Anliegen. Zu den Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Blume gehören überwiegend Privatpersonen aber auch Freiberufler, Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Stiftungen.
Sie finden die Kanzlei Blume im Ratsvorwerker Weg 1 in Lübben (Spreewald) in der Nähe der ARAL-Tankstelle und des Eis-Cafés Seidel. Mandanten mit PKW können auf den kanzleieigenen Stellplätzen vor dem Gebäude oder auf den öffentlichen Stellplätzen im Kanzleiumfeld kostenfrei parken.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis mittwochs von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie donnerstags und freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr organisiert. In dieser Zeit nimmt das Sekretariat oder Herr Blume selbst Ihre Terminwünsche - gegebenenfalls auch kurzfristig - gerne entgegen. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten (auch samstags) möglich.
Weitere Informationen sind auch unter der kanzleieigenen Homepage unter www.rechtsanwalt-luebben.de abrufbar.
Björn Blume wurde 1968 in Altdöbern geboren. Er studierte an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Cottbus. Während des Studiums arbeitete Herr Blume als Assistent an einem Lehrstuhl für Zivilrecht an der Universität Potsdam sowie in mehreren Anwalts- und Notarkanzleien in Potsdam und Berlin. Björn Blume ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.
Rechtsanwalt Björn Blume betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Allgemeinen Zivilrecht. Den Mandanten kommen dabei die regelmäßigen Fortbildungen des Juristen zugute.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten bei Rechtsanwalt Blume rechtlichen Beistand rund um das Arbeitsrecht. Er vertritt seine Mandanten in allen Fragen zum Kündigungsschutz, zu der einvernehmlichen Vertragsaufhebung und einer eventuellen Abfindung, berät zur Kündigungsfrist und in Fragen zum Urlaubsanspruch. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht ferner von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn oder Gehalt, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Björn Blume bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwalt Björn Blume bei Problemen in der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, in der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, in der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen. Ferner ist er Ihr Ansprechpartner für Online-Scheidung, die Planung einer zukünftigen Scheidung, Wirksamkeit- und Ausübungskontrolle von Ehevertrag und Vermögensauseinandersetzung.
Sie sind mit einem Verkehrsunfall in Berührung gekommen und Sie haben keinerlei Erfahrung damit, was jetzt zu tun das Beste ist. Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich vor allem nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadenregulierung drängen. Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Akzeptieren Sie nie die Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nutzen Sie deshalb den Unfalltag zum Nachdenken. Erholen Sie sich vom ersten Schreck und denken Sie über das weitere Vorgehen nach.
Die Unfallregulierung gehört bei Björn Blume ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Seine Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Herrn Blume nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren.
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung und somit Teil des Öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Dabei legt das Allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das Besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Regelungen für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf, die auf die Erfordernisse jeweils bestimmter, sachlicher Verwaltungsaufgaben besonders zugeschnitten sind. Zum Verwaltungsrecht gehören also vor allem diejenigen Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder auch leistend tätig ist. Solche Rechtsbeziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger sind allgegenwärtig. Dementsprechend vielfältig sind die Angelegenheiten, die generell dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind.
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Blume im Bereich Verwaltungsrecht ist das Kommunalabgabenrecht. Über kommunale Abgaben und Gebühren werden die Ausgaben der öffentlichen Hand für Infrastruktur und Dienstleistungen auf die Allgemeinheit verteilt. Vielfach werden Erschließungskosten erst nachträglich dem Bauwilligen berechnet. Zu den Mandanten der Anwaltskanzlei Blume gehören jedoch nicht nur betroffene Bürger, die der Abgabenfestsetzung widersprechen. Auch Städte und Gemeinden werden in der Ausarbeitung von juristisch einwandfreien Abgabensatzungen beraten und in verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertreten. Das Tätigwerden für beide Seiten, hilft Interessengeflechte zu verstehen und den richtigen Ton zu treffen.
Darüber hinaus ist Herr Blume selbstverständlich im auch Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Björn Blume steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist er Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.
Rechtsanwalt Blume ist Mitglied folgender Organisationen: