Rechtsanwalt Hans-Jürgen Groth bietet Rechtsberatung auf höchstem Niveau im Bereich Urheber- und Medienrecht, ausdrücklich auch mit Bezug zu den Neuen Medien (Informationstechnologierecht).
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Groth bietet Rechtsberatung auf höchstem Niveau im Bereich Urheber- und Medienrecht, ausdrücklich auch mit Bezug zu den Neuen Medien (Informationstechnologierecht).
Qualitative Arbeit ist keine Frage der Größe der Kanzlei - sondern vielmehr eine Frage der Beteiligten. Herrn Groths Arbeit ist dem Wohl und den Interessen seiner Klienten verpflichtet. Er setzt sich persönlich mit Leidenschaft, Zuverlässigkeit und fachlicher Kompetenz für die individuellen Bedürfnisse jedes Klienten ein und kann gleichzeitig flexibel auf die sich ständig ändernden Anforderungen reagieren. Strategisch vorausschauende Beratung, Prävention statt Eskalation und absolute Diskretion sind für Hans-Jürgen Groth oberste Prämissen jeglicher anwaltlicher Tätigkeit.
Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr vereinbart werden. Termine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Die Büroräume finden Sie zentral im Hamburg, in unmittelbarer Nähe zur exklusivsten Einkaufsstraße. Es besteht eine gute Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr. Die U- und S-Bahnhaltestelle "Jungfernstieg" ist nur wenige Gehminuten von der Kanzlei entfernt. Parkplätze finden Sie in den umliegenden Parkhäusern, beispielsweise im Parkhaus "Europapassage".
Hans-Jürgen Groth wurde 1951 geboren. Nach dem Studium und dem Referendariat in Hamburg legte er hier 1979 das zweite Juristische Staatsexamen ab. 1980 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
1990 legte er erfolgreich die Prüfung zum vereidigten Buchprüfer ab.
Rechtsanwalt Groth ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und des Hamburgischen Anwaltsvereins e.V. sowie der Wirtschaftsprüferkammer und des DBV Deutscher Buchprüferverband e.V.
Der Schwerpunkt von Rechtanwalt Hans-Jürgen Groth ist das Verlagsrecht sowie das Urheberrecht. So berät er seit Jahren deutsche Buch- und Taschenbuchverlage umfassend und ist in diesen Bereichen ein gefragter Experte, der deutschlandweit tätig ist.
Urheberrecht, Verlagsrecht
Urheberrecht und Verlagsrecht wollen vor allem eines: Regeln formulieren und durchsetzen, um ein in bestimmte Form gebrachtes Geisteswerk einerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten, andererseits das Werk und seinen Urheber zu schützen und dem Urheber die wirtschaftlichen Früchte seiner geistigen Tätigkeit zu sichern. Dabei steht im Urheberrecht, wie es in der gesetzlichen Begründung zu § 1 UrhG heißt, nicht das Werk als solches im Vordergrund, sondern die Person des Urhebers.
Dies definiert die Aufgabe von Rechtsanwalt Groth: Soweit Sie selber Urheber, also Künstler, Musiker, Übersetzer oder Autor sind (unabhängig vom Bereich, in dem Sie tätig sind: Belletristik/Fachbuch/Sachbuch), hilft er Ihnen mittels Beratung oder gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung beim Schutz und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Dritten. Hier kann es um eine nicht genehmigte oder vereinbarte Nutzung Ihres Werkes gehen (Produktionsvertrag, Autorenvertrag), um einen rechtswidrigen Eingriff in Ihr Werk oder eine Verletzung Ihres Urheber-Persönlichkeitsrechts. Ferner überprüft er Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Gefragt ist Hans-Jürgen Groth auch im Bereich Web 2.0, da sich in den letzten Jahren Verstöße gegen Rechte im Internet, insbesondere auf Plattformen wie Twitter, Facebook oder auch StudiVZ konsequent mehren.
Soweit Sie Verwerter sind, beispielsweise also Verlag, berät und unterstützt Rechtsanwalt Groth Sie beim Abschluss des jeweiligen Vertrages (Verlagsvertrag, Agenturverlag, Lizenzvertrag) mit anderen Verwertern in der Rechteverwertungskette (Kooperationsvertrag), beim Abschluss von Verträgen mit künstlerisch tätigen Urhebern oder beim Schutz dieser Rechte durch Eingriffe Dritter, insbesondere im Themenbereich Plagiat.
Zusätzlich prüft er Ihr Manuskript vor Drucklegung, ob der Inhalt Rechte Dritter verletzt.
Arbeitsrecht
Ohne ideologische Scheuklappen vertritt Herr Groth Sie insbesondere auch vor den Arbeitsgerichten, berät Sie als Unternehmer schon vor Ausspruch einer Kündigung oder einer Abmahnung, entwirft und formuliert für Sie den jeweils benötigten Arbeitsvertrag. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, setzt er Ihre Rechte im Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten durch.
Insbesondere freischaffenden Künstlern stellt sich regelmäßig die Frage der Künstlersozialabgabe. Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten verpflichten zur Zahlung vom Sozialversicherungsanteil, der sogenannten Künstlersozialabgabe (KSK). Gerne prüft Rechtsanwalt Hans-Jürgen Groth für Sie, ob und in welcher Höhe Sie zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind. Auch klärt er Sie als Auftraggeber eines selbständigen Künstlers über die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung Ihres Anteils am Sozialversicherungsbeitrag auf.
Spezialitäten
Rechtsanwalt Groth ist ehrenamtlich unter anderem im Vorstand der Heinrich Maria Ledig-Rowohlt-Stiftung zur Förderung literarischer Übersetzungen tätig. Daneben ist er seit vielen Jahren in der Referendarausbildung als Arbeitsgemeinschaftsleiter sowie als Prüfer im zweiten Juristischen Staatsexamen tätig.
In seiner Freizeit widmet sich Hans-Jürgen Groth der klassischen Musik auf Violine und Viola. Er spielt in mehreren ambitionierten Amateurorchestern und ist Vorsitzender des Vereins Hamburger Juristenorchester e.V.