Wolfgang Meyer

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RA Wolfgang Meyer I ist seit 1975 als Rechtsanwalt tätig. Als Fachanwalt für Steuerrecht liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte neben dem Steuerrecht in den Rechtsgebieten Wirtschaftsstrafrecht, Arbeits- und Mietrecht. Herr W. Meyer betreibt seine Kanzlei in Bürogemeinschaft mit einer weiteren Rechtsanwältin, die im Schwerpunkt familienrechtlich tätig ist. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute, Handwerks- und sonstige Kleinbetriebe.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Steuerrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
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Kurzprofil

RA Wolfgang Meyer I ist seit 1975 als Rechtsanwalt tätig. Als Fachanwalt für Steuerrecht liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte neben dem Steuerrecht in den Rechtsgebieten Wirtschaftsstrafrecht, Arbeits- und Mietrecht. Herr W. Meyer betreibt seine Kanzlei in Bürogemeinschaft mit einer weiteren Rechtsanwältin, die im Schwerpunkt familienrechtlich tätig ist. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute, Handwerks- und sonstige Kleinbetriebe.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr, mittwochs bis 14.00 Uhr mit Herrn Meyer persönlich oder dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Büroräume in der Clever Straße 37 liegen in direkter Nähe zum Oberlandesgericht. Für Mandanten mit Pkw gibt es kanzleieigene Parkplätze vor dem Haus. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie bis zum U-Bahnhof "Reichenspergerplatz" fahren und über die Wörthstraße die Kanzlei gut erreichen.

 

Fachgebiete

Wolfgang Meyer wurde 1944 in Rinteln an der Weser geboren. Er studierte in München und Köln Rechtswissenschaften. In Köln absolvierte er auch das anschließende Referendariat. 1975 wurde Herr Meyer als Rechtsanwalt zugelassen und erhielt von der Rechtsanwaltskammer Köln zur Unterscheidung namensgleicher  Kollegen den Namenszusatz, so dass er seitdem als Rechtsanwalt Wolfgang Meyer I beruflich auftritt.

Herr Meyer schätzt an seinem Beruf die Vielseitigkeit der Aufgabenstellung und die Unabhängigkeit, die es ihm erlaubt, seine Mandanten kompetent zu beraten und zu vertreten.

Der Jurist ist Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatungsvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV).

Wolfgang Meyer ist Fachanwalt für Steuerrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Im Steuerrecht wird Herr Meyer überwiegend tätig in Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt und in Klagesachen gegenüber dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner im Rahmen von Betriebsprüfungen, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Da sich im Steuerrecht die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Auslegungsprobleme gibt es bei jeder Steuerart wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Verbrauchsteuer oder Quellensteuer. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagwörtern Steuerfahndung, Steuerprüfung, Steuerbescheid, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Herr Meyer durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt.

Aufgrund seiner Erfahrung schreibt Wolfgang Meyer auch für Fachzeitschriften zu aktuellen Themen im Steuerrecht.

Überdies bearbeitet Herr Meyer Mandate im Wirtschaftsstrafrecht, das auch das Steuerstrafrecht beinhaltet. Sie können die Hilfe des Juristen bei Durchsuchungen sowie Beschlagnahmen durch die Strafverfolgungsbehörde in Anspruch nehmen. Wenn Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer mit dem Strafrecht in Berührung kommen, weil Ihnen illegale Beschäftigung, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht oder Eingehungsbetrug vorgeworfen werden, sollten Sie rasch Rechtsanwalt Meyer konsultieren. Des Weiteren wird Herr Meyer für Sie aktiv bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Betrug, Korruption, Straftaten im Bankbereich und im Wertpapierhandel, Steuerhinterziehung oder Abgabenhinterziehung. Er übernimmt Ihre Verteidigung auch bei einer Konkursstraftat.

Im Steuerstrafrecht können Sie ganz schnell und oftmals auch ganz unerwartet in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon eine unvollständige Steuererklärung, Steuerverkürzung, Abgabenverkürzung oder Insolvenzverschleppung kann eine Strafbarkeit nach dem Steuerstrafrecht begründen und die Strafverteidigung gegenüber der Steuerfahndung durch Wolfgang Meyer notwendig machen.

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Meyer sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Der Jurist hilft Ihnen, mögliche Problempunkte bei Ihrem Arbeitsvertrag schon im Vorfeld zu vermeiden, indem er den Vertrag vor Unterzeichnung prüft oder selbst erstellt. Wolfgang Meyer berät zur Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis, zum Arbeitsschutz, Bundesurlaubsgeldgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz und weiteren Schutzgesetzen. Er erstellt mit Ihnen Problemlösungen und überprüft die Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen. Er berät und vertritt Sie in allen Fällen der Kündigung, Abmahnung sowie bei einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Schließlich steht Ihnen der Rechtsanwalt für alle Fragen und um das Arbeitszeugnis zur Verfügung.

Das Mietrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Wolfgang Meyer. Er berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter zum Wohnraummietrecht sowie auch zum Gewerbemietrecht. Um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zielgerichtet und effektiv zu vertreten, unterstützt Herr Meyer Sie kompetent bei allen Fragen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Bereiche: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Schadensersatz, Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.

Kontakt

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