Jörg Thomas, LL.M.
Übersicht

Rechtsanwalt Jörg Thomas, LL.M. ist seit 2000 geschäftsführender Partner für den Standort Berlin der Kanzlei Rosenberger & Koch. Außer in Berlin hat die Sozietät weitere Standorte in Hamburg, Dresden und Rostock.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Wettbewerbsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Jörg Thomas, LL.M. ist seit 2000 geschäftsführender Partner für den Standort Berlin der Kanzlei Rosenberger & Koch. Außer in Berlin hat die Sozietät weitere Standorte in Hamburg, Dresden und Rostock.

Die Kanzlei finden Sie in Berlin-Mitte. Mandanten mit Pkw finden ausreichend Parkmöglichkeiten in den umliegenden Parkhäusern (Parkhaus in der Residenz am Deutschen Theater, Reinhardtstraße 27a). Zudem ist die Kanzlei sehr gut an den öffentlichen Personennah- und fernverkehr angebunden. Sowohl S-Bahn-, U-Bahn- und Straßenbahn-Haltestelle wie auch der Berliner Hauptbahnhof sind nur wenige Gehminuten entfernt.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr. Termine werden auch außerhalb dieser Zeiten vergeben. Zudem besteht die Möglichkeit, Beratungstermine in den Räumlichkeiten der Mandanten stattfinden zu lassen.

Insbesondere ständige Erreichbarkeit für seine Mandanten ist dem Rechtsanwalt sehr wichtig. Sollte er einmal nicht gleich persönlich erreichbar sein, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Tag, einen Rückruf.

 

Fachgebiete

Jörg Thomas wurde 1966 in Celle geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Bayreuth. An der Universität London erwarb er den Master of Laws (LL.M.) mit Schwerpunkt Intellectual Property (geistiges Eigentum) mit Kursen in Computer- und internationalem Medien-, Urheber- und Patent- und Markenrecht (Computer Law, International Media Law, International Copyright Law, International Patent and Trademark Law). Anschließend absolvierte er seinen Referendardienst in Würzburg. 1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zum Erwerb muss der Bewerber mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Jörg Thomas ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Urheber- und

Medienrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin.

An seiner Tätigkeit reizen den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von auch wirtschaftlich vernünftigen Lösungsmöglichkeiten. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck aufgenommen und bearbeitet wird. Um eine mögliche Eskalation oder sogar eine Rechtstreitigkeit bestmöglich lösen zu können, ist es Herrn Thomas wichtig zu betonen, dass er bereits lange im Vorfeld seinen Klienten mit Rat und Tat zur Seite steht.

Rechtsanwalt Jörg Thomas bearbeitet in erster Linie Mandate aus dem Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht sowie alle Spezialgebiete des Medienrechts: Internetrecht, E-Commerce, Domainrecht, Markenrecht, IT-Recht, AGB-Gestaltung, Presserecht, Schutz des Persönlichkeitsrechts, Verträge für Film und Fernsehen (unter anderem Lizenz, Drehbuch, Produktion, Kooperation, Filmförderung), Fotorecht, Titelschutz, Musik, Software und Werbung. Auch im Handels- und Gesellschaftsrecht ist er regelmäßig tätig.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Thomas Mandanten, die aus folgenden Gründen kommen:

  • zur vorbeugenden Beratung (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Stellenausschreibung, Einstellung, Personalführung, Corporate Compliance)
  • aus aktuellem Anlass (etwa Kündigung, Änderungskündigung, Betriebsratsbeteiligungen)
  • aufgrund kollektivrechtlicher Probleme (beispielsweise Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Massenentlassungen, Betriebsrat, Streik, Interessenausgleich und Sozialplan)

 Im Arbeitsrecht vertritt Jörg Thomas Unternehmen, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Selbständige und freie Mitarbeiter aber auch gern Arbeitnehmer.

Er gestaltet und überprüft Arbeitsverträge und nimmt gegebenenfalls Vertragsanpassungen in Bezug auf die neueste Gesetzgebung oder Rechtsprechung vor. Rechtsanwalt Thomas steht zur Verfügung bei Fragen oder Streitigkeiten in Bezug auf Arbeitsvergütung, Versetzung, Kündigung, Freistellung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Elternzeit.

Der Kern im Arbeitsrecht besteht aber auch aus dem Kündigungsschutzrecht. Hier berät Herr Thomas seine Mandanten, ob die Kündigung wirksam ist,ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht oder es einen Lohnfortzahlungsanspruch gibt. Unternehmer berät er, wie einem Mitarbeiter gekündigt werden kann und gibt aktive Hilfestellung bei der Prüfung der Kündigungsgründe, der etwaigen Betriebsratsanhörung und der Sicherstellung des Zugang der Kündigung. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Juristen wenden bei Fragen zum Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis.  Wenn Sie von einer Abmahnung, Kündigung oder Änderungskündigung betroffen sind, sollten Sie sich rasch an Rechtsanwalt Thomas wenden.

Großer Beratungsbedarf besteht häufig auch im Falle der Insolvenz, bei Umstrukturierung des Unternehmens oder beim Betriebsübergang. Herr Thomas steht Ihnen zu den hier entstehenden Rechtsfragen kompetent zur Seite und zeigt Lösungswege auf, um diese schwierigen Prozesse im Unternehmen zu bewerkstelligen. Auch im Betriebsverfassungsrecht ist er regelmäßig tätig.

Medienrecht

Das Medienrecht stellt sich als sogenannte Querschnittsmaterie dar und umfasst Teilgebiete aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht.

Hier vertritt Rechtsanwalt Thomas vor allem Zeitungsverlage aber auch individuell von einer Presseveröffentlichung  betroffene Unternehmen und Privatpersonen. Hier geht es um den die Abwägung zwischen Pressefreiheit und des jeweiligen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Wichtig ist in solchen Fällen immer eine sehr schnelle und kompetente Hilfe. So setzt Herr Thomas etwa Ansprüche (Unterlassung und Gegendarstellung) per einstweiliger Verfügung durch oder macht Geldentschädigung, Schadenersatz oder einen Widerruf geltend. Für die Verlage und Redakteure verteidigt er deren Veröffentlichungen.

Unternehmen und Privatpersonen, die von einer bevorstehenden Berichterstattung in den Medien (Zeitungen, Internet, Fernsehen) betroffen sind, berät er bereits im Vorfeld im Umgang mit den Journalisten und Medien (Beantwortung von Anfragen der Medien, Presseerklärungen, Interviews, Litigation PR oder gerichtliche Inanspruchnahme ) und entwirft eine individuelle, glaubwürdige und Schaden abwendende Medienstrategie.

 Zahlreiche Rechtsgebiete fallen ansonsten ebenfalls unter das Medienrecht. Zu nennen sind insbesondere noch das Urheberrecht, Markenrecht, Vertriebs- und Medienarbeitsrecht.

 Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur. Werke wie Musik, Fotografien, Bücher oder auch Webseiten. Alle diese Kreationen können urheberrechtlichen Schutz genießen. Rechtsanwalt Thomas berät Sie hinsichtlich Ihrer Schöpfung, gestaltet für Sie einen Produktionsvertrag, Managementvertrag, Verlagsvertrag, Kooperationsvertrag, Agenturvertrag oder Lizenzvertrag. Ferner überprüft er Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden.

Insbesondere Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet nehmen immer mehr zu. Die Beschäftigung mit unerlaubten Downloads und der möglicherweise illegalen Nutzung von Musik, Grafiken oder Texten, insbesondere über Peer-to-peer-Tools (wie beispielsweise BitTorrent und eMule) sind für ihn keine Seltenheit. Hier berät und vertritt Rechtsanwalt Thomas im großen Stil aktuell erfolgreich Mandanten, die von der Musik- oder Videoindustrie wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen abgemahnt wurden .

IT-Recht

Zum Portfolio von Rechtsanwalt Thomas gehören das Informationstechnologierecht (IT-Recht) und das Internetrecht. Zahlreiche Rechtsgebiete spielen auch hierbei eine Rolle. Zu nennen sind das Vertragsrecht der Informationstechnologien - einschließlich der individuellen Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Widerrufsbelehrungen durch Rechtsanwalt Thomas - sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Er überprüft die Websites seiner Mandanten auf etwaige Verstöße gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Anforderungen (Preisangabenverordnung, Fernabsatz, AGB etc.).  

Der Jurist bearbeitet Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs oder gestaltet Ihren Provider-Vertrag und Ihre Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business). Das Domainrecht wird von ihm ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen. Darüber hinaus ist das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste entscheidend, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht.

Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht sowie das spezifische Strafrecht (Filesharing, Abmahnung) im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Bereich wie auch die Themen Domainrecht, Web-Design und Datenschutz.

Markenrecht

Jörg Thomas unterstützt Sie zudem auf dem Gebiet des Markenrechts. Dabei geht es um die Anmeldung von Marken aber auch um die Sicherstellung, dass diese keine Zeichen Dritter durch Nachahmung oder Verwechslungsfähigkeit verletzen. Im Falle der Verletzung Ihrer Marken setzt er ihre Rechte außergerichtlich oder gerichtlich durch. Hier wird er zunächst den Gegner abmahnen und ggf. Ihre Rechte im einstweiliegen Rechtsschutz durchsetzen, wie er dies für große deutschlandweit tätige Unternehmen bereits erfolgreich tut..

Rechtsanwalt Thomas berät seine Mandanten aber auch generell bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten.

 Wettbewerbsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Wettbewerbsrecht. Es umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Rechtsanwalt Thomas berät sie hier, wie sie ihre Werbung so gestalten, dass Sie von Wettbewerbern nicht angegriffen werden können, prüft die Werbung Ihrer Wettbewerber und setzt gegen diese ggf. ihre Rechte (Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz) gerichtlich oder außergerichtlich durch.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Handels- und Gesellschaftsrecht bezieht sich das Beratungsspektrum von Herrn Thomas auf alle Gesellschaftsformen: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH & Co. KG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG und Limited. Er berät Sie unter anderem bei der Vorbereitung und Durchführung der Gründung der Gesellschaft inklusive der Vertragsgestaltung bei Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen (Haftung der Gesellschaft, der Gesellschafter sowie der Geschäftsführung), zu krisengerechtem Verhalten inklusive einer etwaigen Auseinandersetzung oder der Liquidation der Gesellschaft. Rechtsanwalt Jörg Thomas vertritt hierbei sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen eines Gesellschafters oder des betroffenen Geschäftsführers. Auch den Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen begleitet er.

Im Handelsrecht ist er vor allem vertragsgestaltend tätig (Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Handelsvertreterverträge oder Verträge mit freien Mitarbeitern).

 

Publikationen
Veröffentlichte Fachbeiträge
Kontakt

Jörg Thomas, LL.M.

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10117 Berlin
Mitte
Deutschland
Telefon: 
+49 30 3087490
Telefax: 
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