Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Andreas Frömmel betreibt seine Kanzlei als Einzelanwalt und bietet einen Service rund um die Immobilie. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht. Zudem betreut er Künstler im Vertragsrecht und Urheberrecht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Andreas Frömmel betreibt seine Kanzlei als Einzelanwalt und bietet einen Service rund um die Immobilie. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht. Zudem betreut er Künstler im Vertragsrecht und Urheberrecht.
Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, Grundstückseigentümer, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen. Herr Frömmel spricht auch Englisch, weshalb auch amerikanische Mandanten gerne seine Kanzlei aufsuchen.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr, freitags bis 15.00 Uhr mit Herrn Frömmel persönlich oder dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzleiräume in Kaiserslautern liegen im Musikerviertel direkt am Musikerplatz. Mandanten mit Pkw finden am hundert Meter entfernten Stadtpark gute Parkmöglichkeiten.
Rechtsanwalt Frömmel betreibt auch eine Zweigstelle in Landstuhl.
Andreas Frömmel wurde 1962 in Worms am Rhein geboren. Er studierte in Heidelberg und Mainz Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Zweibrücken und Kaiserslautern. 1994 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Bis zum Jahr 2000 war Herr Frömmel in der Verbandsarbeit aktiv und betreute den Bauernverband und seine Mitglieder.
Seit 2002 ist Andreas Frömmel neben seinem Anwaltsberuf zudem Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Kaiserslautern.
Der Jurist schätzt an seinem Beruf die Unabhängigkeit und vor allem die Möglichkeit, seinen Mandanten bei der Bewältigung unterschiedlichster Probleme Hilfe leisten und zu ihrem Recht verhelfen zu können.
Seit 2005 ist Andreas Frömmel auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Das Baurecht stellt im objektiven Sinne die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten (Bauherrn, Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern). Herr Frömmel berät und vertritt Bauträger, Handwerksbetriebe, aber auch private Bauherren.
Der Jurist wird außergerichtlich und gerichtlich tätig zu den Themen Feststellung und Beweissicherung von Baumängeln, Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Schadensersatz, Baukostenüberschreitung, verzögerte Bausführung/Behinderung, Feststellung, Prüfung und gegebenenfalls Beitreibung von Vergütungsansprüchen und Honoraransprüchen, Auftragsentzug, Kündigung des Auftrags, Sicherheitseinbehalt oder Verjährung.
Das öffentliche Baurecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann sowie die technische und gestalterische Seite im Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Architektenrecht als Teil des Baurechts. Das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Rechtsprobleme beziehen sich auf das Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht und Berufsrecht. Rechtsanwalt Frömmel berät und vertritt Sie professionell bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Herr Frömmel beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite.
Im Wohnungseigentumsrecht (WEG) können Sie sich an Herrn Frömmel wenden bei Fragen um Eigentumswohnung sowie Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner bei Streitigkeiten um Wohngeld, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Sondereigentum, Teilungseigentum oder Teilungserklärung. Zwischen Ihnen als Eigentümer und einem eingesetzten Verwalter können sich Differenzen ergeben über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen, wird Ihnen der Rechtsanwalt beim Beschlussanfechtungsverfahren zur Seite stehen. Überdies ist er Ihr Rechtsbeistand bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.
Auch im Mietrecht steht Andreas Frömmel seinen Mandanten zur Verfügung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung).
Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind bisweilen die Urteile. Dementsprechend häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.
Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Frömmel. Ziel seiner Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Herr Frömmel berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.
Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Andreas Frömmel Sie im Nachbarrecht. Wer hat sich nicht schon einmal mit dem Nachbarn wegen Regelüberschreitungen rund um den Garten gestritten? Wo Menschen so eng nebeneinander wohnen, bleiben Meinungsverschiedenheiten nicht aus. Im Nachbarschaftsrecht (NachbarG) geht es vor allem darum, einerseits Interessen zu wahren (Überbau, Überwuchs, Überhang, Grenzabstand, Abstände von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Hammerschlags- und Leitungsrecht, Beseitigung, Unterlassung) und andererseits für die Zukunft die Basis für ein weiteres gedeihliches Zusammenleben zu schaffen. Herr Frömmel prüft für Sie die Rechtslage und stärkt Ihre Position juristisch. Er analysiert für Sie sorgfältig den Sachverhalt und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.
Außerdem betreut Rechtsanwalt Andreas Frömmel Künstler im Vertragsrecht und Urheberrecht. Er berät vor dem Vertragsabschluss und übernimmt die Vertragsgestaltung. Wichtige Regelungen im Vertrag beziehen sich auf das Urheberrecht. Dieses schützt geistige und künstlerische Leistungen, zum Beispiel Komposition, Gemälde, Skulptur, Text, Theaterinszenierung, Fotografie, Film, Rundfunksendung, Musikaufnahme und Tonaufnahme. Das Urheberrecht muss zwar nicht angemeldet werden, es entsteht vielmehr im Moment der Schaffung des Werks quasi von allein. Allerdings bietet es sich gleichwohl an, bestimmte Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit im Falle von Verstößen gegen das Urheberrecht nachgewiesen werden kann, wann und von wem das Werk geschaffen wurde, wer also Rechteinhaber ist.