Rechtsanwalt Theo Butz gründete seine Kanzlei im Jahr 1982. Herr Butz ist Fachanwalt für Familienrecht und Strafrecht. Weitere Schwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht und Verkehrsrecht. Auch bei weiteren Rechtsproblemen können Sie sich vertrauensvoll an den Juristen wenden. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen.
Rechtsanwalt Theo Butz gründete seine Kanzlei im Jahr 1982. Herr Butz ist Fachanwalt für Familienrecht und Strafrecht. Weitere Schwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht und Verkehrsrecht. Auch bei weiteren Rechtsproblemen können Sie sich vertrauensvoll an den Juristen wenden. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr. Termine können bei Bedarf auch außerhalb der Öffnungszeiten mit Herrn Butz persönlich vereinbart werden. Zusätzlich bietet die kanzleieigene Homepage (www.ra-butz.de) den Mandanten weitere Möglichkeiten, sich zu informieren.
Die Kanzlei ist in der Ortsmitte von Schifferstadt. Parkplätze finden Sie im Hof der Kanzlei selbst.
Theo Butz wurde 1954 in Speyer geboren. Er studierte in Mannheim und Mainz Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Rheinland-Pfalz. Seit 1982 ist Herr Butz als Rechtsanwalt für seine Mandanten tätig. Er ist verheiratet und hat vier Kinder.
Herr Butz ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV). Zudem ist er Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht, der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Durch den damit verbundenen Informationsaustausch ist es ihm möglich, seine Mandanten immer nach der aktuellsten Rechtsprechung und Gesetzeslage zu verteidigen.
Gerade die Vielfältigkeit und Abwechslung ist für Theo Butz der besondere Reiz des Anwaltsberufes. Der Aufbau eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist grundlegend für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Kanzlei Butz legt dabei besonderen Wert auf eine individuelle Fachberatung. Herr Butz spricht auch Englisch.
Theo Butz ist Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Als Fachanwalt für Familienrecht hat Herr Butz einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte im Eherecht und Familienrecht. Kernpunkt ist hier oftmals das Scheidungsrecht und seine weitreichenden Folgen. Rechtsanwalt Butz informiert seine Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht mit Kindern, zur Berechnung von Unterhalt/Kindesunterhalt, zur Vermögensauseinandersetzung, zum Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, zur Ehewohnung und zur Verteilung des Hausrates. Aber auch schon vor einer Eheschließung ist der Jurist Ihr Ansprechpartner bezüglich Ehevertrag, Vermögensverzeichnis und Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Das Erbrecht regelt die Rechtslage rund um das Thema Erbe. Wesentliche Sachverhalte des Erbrechts sind die durch ein Testament vorgegebene Erbfolge sowie andernfalls die gesetzlich geregelte Erbfolge. Herr Butz leistet professionelle Beratung zur Vermögensübertragung unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge, zum Erbvertrag, zu Stiftungen, zu Vermächtnis und Testament und den formellen Voraussetzungen. Nach einem Erbfall informiert er seine Mandanten unter anderem zur Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit, Erbschaftssteuer und zum Erbverzicht. Ebenso kümmert er sich um die Erbabwicklung und Fragen rund um Ihr Pflichtteilsrecht (Pflichtteilsanspruch). Auch zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie sich jederzeit an den Juristen wenden. Zudem steht Ihnen Rechtsanwalt Theo Butz als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Als Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Herr Butz auch Ihre Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren. In keinem anderen Bereich ist die existentielle Bedeutung des Rechts so evident wie auf diesem Rechtsgebiet. Wer zum ersten Mal in ein Strafverfahren verwickelt ist, merkt schnell, dass er ohne professionelle Beratung den Ermittlungsbehörden, dem Staatsanwalt oder dem Richter hilflos gegenübersteht. Herr Butz begleitet Sie vom Ermittlungsverfahren über das Gerichtsverfahren bis zu einer möglichen Strafe. Dabei kommt es ihm vor allem darauf an, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, ein faires Verfahren garantiert wird, er alle entlastenden Umstände zur Geltung bringen und dem Richter Ihre individuelle Situation umfassend darlegen kann.
Als Strafverteidiger kümmert sich Theo Butz um strafrechtliche Verfahren aller Art, vom Diebstahl über Körperverletzung bis zum schweren Raub oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (zum Beispiel Handel und Besitz von Haschisch und anderen Drogen). Die Beratung und Verteidigung erfolgt ebenso im Jugendstrafrecht. Zudem übernimmt Herr Butz auch eine mögliche Pflichtverteidigung.
Das Verkehrsrecht ist ebenso ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Butz. Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, stellt die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftbar zu machen ist. Um hierbei Klarheit zu schaffen, berät Rechtsanwalt Butz Unfallbeteiligte zu Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Kosten für einen Mietwagen, Verdienstausfall, Kostenerstattung eines Sachverständigen, Körperschaden, Berufsunfähigkeitsrente oder Schmerzensgeldanspruch.
Auch das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört zur verkehrsrechtlichen Beratung von Herrn Butz. Hierzu gehören das Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegen einen Verwarnungsbescheid oder Bußgeldbescheid (Rotlicht, überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Abstand) und die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Hinzu kommt die Beratung bei Erteilung oder Entzug des Führerscheins.
Rechtsanwalt Theo Butz hat auch den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Verkehrsrecht erfolgreich absolviert. Er ist immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, nicht zuletzt auch durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.