Peter Odenwälder

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  • Französisch
Übersicht

Zum Mandantenstamm der 1989 von Rechtsanwalt Peter Odenwälder in Hemsbach gegründeten Einzelkanzlei gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten. Die Büroräume liegen verkehrsgünstig in einer Parallelstraße zur Bundesstraße B3, einem Zubringer zur Autobahn A5. Parkmöglichkeiten gibt es direkt vor dem Kanzleigebäude. Ferner sind eine Bushaltestelle sowie der Bahnhof Hemsbach etwa fünfhundert Meter entfernt.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Zum Mandantenstamm der 1989 von Rechtsanwalt Peter Odenwälder in Hemsbach gegründeten Einzelkanzlei gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten. Die Büroräume liegen verkehrsgünstig in einer Parallelstraße zur Bundesstraße B3, einem Zubringer zur Autobahn A5. Parkmöglichkeiten gibt es direkt vor dem Kanzleigebäude. Ferner sind eine Bushaltestelle sowie der Bahnhof Hemsbach etwa fünfhundert Meter entfernt.

Die Öffnungszeiten des Büros sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr organisiert. In dieser Zeit nimmt das Sekretariat der Kanzlei gern Ihre Terminwünsche gerne entgegen - gegebenenfalls auch kurzfristig. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.

 

Fachgebiete

Peter Odenwälder wurde 1957 in Weinheim geboren. Er studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Université de Lausanne in der Schweiz Rechtswissenschaften und leistete den anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Karlsruhe. Herr Odenwälder ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen.

Neben der Tätigkeit in seiner Kanzlei arbeitete der Jurist neun Jahre als Verwaltungsrat für ein größeres Schweizer Touristikunternehmen. Herr Odenwälder spricht gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Peter Odenwälder betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.

In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach dem Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben dem Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohnleistung und Lohnersatzleistung (zum Beispiel im Krankheitsfall), Urlaub, Abmahnung oder Mobbing eine große Rolle. Nicht wenige Probleme ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen. Vertrauen Sie hier auf die logische Analyse des Sachverhaltes durch Peter Odenwälder und die darauffolgende sorgfältige Bearbeitung Ihres Rechtsstreits.

Das Familienrecht mit seinen vielfältigen Fallgestaltungen stellt ein Haupttätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Odenwälder dar. Die Bereiche Scheidung, Ehevertrag, Partnervertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption, Vaterschaft, Kindschaftsverfahren und das Internationale Privatrecht sind hier Teil seiner täglichen Arbeit. Allerdings ist diese Aufzählung nicht vollständig: Herr Odenwälder ist auch in anderen familienrechtlichen Fallgestaltungen gern für Sie tätig.

Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, diese allerdings begrenzt durch die Regelungen im Pflichtteilsrecht. Grundsätzlich soll der Erblasser also frei über seinen Nachlass verfügen dürfen. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie, den Ehegatten oder die nächsten Verwandten über. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Die Gesamtrechtsnachfolge fällt ohne Mitwirkung des Erben mit dem Tod des Erblassers an. Der Erbe hat dann das Recht, das Erbe auszuschlagen oder es anzunehmen.

Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer erfolgten Erbschaft steht Ihnen Rechtsanwalt Odenwälder selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Er beantwortet erbrechtliche Fragen und gestaltet Verfügungen von Todes wegen aller Art (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), berät in der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzt Vermächtnis, Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch außergerichtlich und gerichtlich durch.

Bereits bei einem Unfall, der nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich oft viele Probleme, auch wenn meist auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie viel?

Um solche und andere Probleme zu lösen, berät und vertritt Peter Odenwälder seine Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen - die Tätigkeit eines Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Rechtsanwalt Odenwälder Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht er gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Ob privat oder gewerblich, die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien wirft viele rechtliche Fragen auf. Im Mietrecht geht es um Mietvertrag und Kündigung, um Miete und Mietminderung, und es geht um die Frage, wann der Mieter zur Renovierung oder Schönheitsreparatur verpflichtet ist. Den nötigen Rechtsrat zum Mietrecht und Pachtrecht erhalten Sie bei Bedarf von Rechtsanwalt Odenwälder.

Und schließlich ist Peter Odenwälder im Allgemeinen Zivilrecht aktiv. Hier geht es um Kaufvertrag, Ehevertrag, Schadensersatz, Werkvertragsrecht, Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht und das immer wichtiger werdende Thema des Forderungseinzugs (Inkasso).

 

Kontakt

Peter Odenwälder

Mozartstr. 2
69502 Hemsbach
Deutschland
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+49 6201 492393
Telefax: 
+49 6201 492395
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