Gunter Hochgräber

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Rechtsanwalt Gunter Hochgräber bietet Ihnen zusammen mit einem weiteren Rechtsanwalt eine kompetente Rechtsberatung sowie Vertretung im zivilrechtlichem Bereich, insbesondere mit den Schwerpunkten Baurecht, Architektenrecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Vereinsrecht. Zudem fungiert Herr Hochgräber als Notar.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Baurecht & Architektenrecht (Grundstücksrecht)
  • Handelsrecht & Wirtschaftsrecht (Vereins- und Verbandsrecht)
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Gunter Hochgräber bietet Ihnen zusammen mit einem weiteren Rechtsanwalt eine kompetente Rechtsberatung sowie Vertretung im zivilrechtlichem Bereich, insbesondere mit den Schwerpunkten Baurecht, Architektenrecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Vereinsrecht. Zudem fungiert Herr Hochgräber als Notar.

 Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören neben Privatleuten insbesondere auch Handwerksbetriebe, Bauträger und Architekten.

Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 08.00 bis 19.00 Uhr mit Herrn Hochgräber persönlich oder dem Sekretariat vereinbaren. Die Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb der genannten Zeiten oder vor Ort beim Mandanten liegen. Die Kanzlei korrespondiert auch auf Englisch.

Die Kanzleiräume finden Sie am Wittenbergplatz über dem Bauhaus direkt gegenüber dem  Hotel Ambassador. In dem Gebäude ist auch ein Parkdeck.

 

 

Fachgebiete

Gunter Hochgräber wurde 1950 in Berlin geboren. Er studierte in Berlin Rechtswissenschaften und absolvierte dort auch das anschließende Referendariat. 1983 wurde Herr Hochgräber als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei seines Vaters, die er im Jahr 2007 ganz übernahm.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar ist Herr Hochgräber ehrenamtliches Mitglied  zweier Verbandsschiedsgerichte im Sportbereich.

Gunter Hochgräber ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten (oder auch öffentlichen) Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer und Ingenieure, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer.

Bei Bauvorhaben existiert ein deutlich zunehmender Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob sie baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherren und Baufirmen stattfindet. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Gunter Hochgräber. Er empfiehlt die Inanspruchnahme juristischer Beratung bereits im Vorfeld der Vertragsverhandlungen. Im Bauvertragsrecht werden entscheidende Weichen für die weitere Abwicklung gestellt. Herr Hochgräber betreut  Bauträger und private Bauherren vom Beginn des Bauvorhabens bis zum Abschluss.

Typische Themen im privaten Baurecht sind Fragen der Gewährleistung/Mängelrechte, die Abnahme der Bauleistung und Beseitigung von Baumängeln, die Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen (Schlussrechnung), die Durchsetzung einer Vertragsstrafe sowie der Streit um Bausicherheiten. Welche Möglichkeiten es bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und Streitschlichtung und im anhängigen Bauprozess gibt, zeigt Ihnen Rechtsanwalt Hochgräber gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Auch im sogenannten öffentlichen Baurecht steht Ihnen der Jurist zur Verfügung. Hier geht es überwiegend um den Bebauungsplan, mit dem die konkrete Bebauung des Grundstücks geregelt wird. Dazu gehören Baugenehmigung und baurechtliche Ordnungsverfügung, aber auch der öffentlich-rechtliche Nachbarstreit um eine Baugenehmigung. Ebenso sind hier Verfahren angesiedelt, die auf die Bebaubarkeit Einfluss nehmen, etwa naturschutzrechtliche Fragen oder Fälle von Lärmbelästigung.

Herr Hochgräber betreut Architekten und Ingenieure bei ihren Rechtsfragen. Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Des Weiteren ist Rechtsanwalt Hochgräber bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen auf Seiten der Architekten tätig. Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Architekt für eine Baukostenüberschreitung in Anspruch genommen werden kann. Die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwalt Gunter Hochgräber gewährleisten eine kompetente Beratung.

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts. Gerade eine Vielzahl von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss und dessen Anfechtung sowie den sonstigen Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Rechtsanwalt Hochgräber ist für seine Mandanten auch im Vereinsrecht und Verbandsrecht tätig. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedenen Verbänden, unter anderem als Vorsitzender eines größeren Sportvereins, kann er hier einen reichen Erfahrungsschatz aufweisen. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung von Vorständen und Mitgliedern von Vereinen. Auch bei der Gründung von Verein oder Verband steht er Ihnen zur Seite, was die Hilfestellung bei den erforderlichen Behördenwegen, den Entwurf einer Satzung, die Gründungsversammlung und die Umsetzung durch Anmeldung zum Vereinsregister beinhaltet. Selbstverständlich zählen hierzu auch gerichtliche Leistungen bei vereinsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit fungiert Gunter Hochgräber auch als Notar. Hier geht es um die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründung bietet Ihnen Herr Hochgräber eine umfassende und qualifizierte Beratung an. Die notarielle Tätigkeit erstreckt sich auf das Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung) ebenso wie auf das Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) oder auch auf das Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung).

 

Kontakt

Gunter Hochgräber

Bayreuther Str. 3
10787 Berlin
Tiergarten
Deutschland
Telefon: 
+49 30 2138064
Telefax: 
+49 30 2138882
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