zur Kanzlei

Rechtsanwältin Tatjana Prochnow

Tatjana Prochnow

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Tatjana Prochnow ist seit 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie erfolgreich an der Philipps-Universität Marburg. Schon während ihrer Ausbildung legte sie ihren Schwerpunkt zunächst in den Bereich des Vertragarztrechts durch die Auswahl der entsprechenden Kanzleien und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen als Referendarstationen. In den ersten zwei Berufsjahren war sie für die Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen tätig. Darüber hinaus war Frau Prochnow in einer auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in Frankfurt am Main als Rechtsanwältin tätig, bevor sie von 2000 bis 2006 in einer ausschließlich auf Medizinrecht spezialisierten und bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden tätig war.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Medizinrecht
Tatjana Prochnow berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Medizinrecht (Vertragsarztrecht, Vertragszahnarztrecht, Ärztliches Berufsrecht, Zahnärztliches Berufsrecht, Privat)
Kurzprofil

Tatjana Prochnow ist seit 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie erfolgreich an der Philipps-Universität Marburg. Schon während ihrer Ausbildung legte sie ihren Schwerpunkt zunächst in den Bereich des Vertragarztrechts durch die Auswahl der entsprechenden Kanzleien und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen als Referendarstationen. In den ersten zwei Berufsjahren war sie für die Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen tätig. Darüber hinaus war Frau Prochnow in einer auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in Frankfurt am Main als Rechtsanwältin tätig, bevor sie von 2000 bis 2006 in einer ausschließlich auf Medizinrecht spezialisierten und bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden tätig war.

Unmittelbar nach Einführung der Fachanwaltsqualifikation Medizinrecht hat Frau Prochnow im Jahr 2005 erfolgreich die Fachanwaltsprüfung abgelegt und führt seit Februar 2006 die durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verliehene Berufsbezeichnung "Fachanwältin für Medizinrecht". Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich stetig in seinem Fachgebiet fortbilden und dies jährlich nachweisen.

 

Fachgebiete

Rechtsanwältin Tatjana Prochnow vertritt Sie mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung in den Spezialgebieten des Vertrags- und Vertragszahnarztrechts, im Gesellschaftsrecht, ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht, Haftungsrecht, Strafrecht, privat- und privatzahnärztlichen Liquidationsrecht, ärztlichen und zahnärztlichen Werberecht sowie im Krankenhausrecht und bearbeitet die Fälle oft in Kooperation mit ihrer Kanzleipartnerin Rechtsanwältin Stefanie Konrad.

Vertrags- und Vertragszahnarztrecht

Fachanwältin Tatjana Prochnow berät und vertritt Sie als Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt außergerichtlich und gerichtlich in allen Verfahren gegen die jeweilige Kassenärztlichen Vereinigung oder die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht. Bei Honorareinbußen sind dies z.B. Verfahren gegen den Honorarbescheid, in den Antragsverfahren zum Beispiel bei der Erhöhung des Regelleistungsvolumens (Praxisschwerpunkt, Fallzahlabstaffelung etc.) bei der Abrechnungsgenehmigung, der Plausibilitätsprüfung, im Disziplinarverfahren, der sachlich-rechnerischen Berichtigung sowie in den Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Behandlungsweise oder der Verordnungsweise (Arzneimittel, Heilmittel).

Des Weiteren berät die Rechtsanwältin Sie bei der vertragsärztlichen Niederlassung, Errichtung von Zweigpraxen und ausgelagerten Praxisräumen, der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen aus Altersgründen oder bei Berufsunfähigkeit und Krankheit, Umwandlung von Vertragsarztsitzen in Arztstellen ohne Leistungsbegrenzung und deren Angliederung sowie Job-Sharing, Reduzierung auf einen hälftigen Versorgungsauftrag (Teilzulassung), der Errichtung von Kooperationen wie zum Beispiel das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ), örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) sowie Leistungserbringergemeinschaften, belegärztlichen Zulassungen und Sonderbedarfszulassungen. Sie findet für Sie die optimale Lösung durch sachgerechte Beratung und führt in diesem Zusammenhang sämtliche Verfahren gegenüber den Zulassungs- und Berufungsausschüssen.

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht gestaltet Frau Prochnow Ihre Rechtsverhältnisse in jeder ärztlichen Kooperation, wie zum Beispiel im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), der örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) oder Praxisgemeinschaft (Apparategemeinschaft), ärztlichen Netzwerke sowie der Teilberufsausübungsgemeinschaft (Teilgemeinschaftspraxis). Außerdem berät die Juristin Sie bei der Wahl der für Sie optimalen Rechtsform (GbR, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH) unter Berücksichtigung steuerrechtlicher und berufsrechtlicher Aspekte. Sie erstellt zudem erforderliche Anstellungsverträge für Ihre ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter sowie Dienst- und Nutzungsvereinbarungen sowie Mietverträge für Ihre Praxisräume. Sie hilft zudem bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger oder einem Partner im Falle der Erweiterung Ihrer Praxis.

Rechtsanwältin Prochnow nimmt Ihre Interessen auch bei Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft und bei Trennung oder Ausscheiden wahr. Zur Vermeidung langwieriger und kostenintensiver gerichtlicher Auseinandersetzungen werden - soweit möglich und sinnvoll - außergerichtliche Lösungen bevorzugt.

Ärztliches/Zahnärztliches Berufsrecht

Gegenüber den Ärzte- und Zahnärztekammern vertritt Tatjana Prochnow Sie bei Auseinandersetzungen betreffend die Weiterbildung und in berufsgerichtlichen Verfahren, zum Beispiel bei dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Berufsordnung, etwa aufgrund von Patientenbeschwerden oder Beschwerden von Mitbewerbern. Desgleichen vertritt Frau Prochnow Sie bei den berufsgerichtlichen Folgeverfahren aufgrund disziplinarrechtlicher oder strafrechtlicher Sanktionen, auch gegenüber den Regierungspräsidien.

Haftungsrecht (Behandlungsfehler)

In Fällen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei einem (vermeintlichen) Behandlungsfehler vertritt Rechtsanwältin Prochnow Sie als Arzt, Zahnarzt oder Krankenhausträger gerichtlich vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit sowie außergerichtlich bei der entsprechenden Gutachterstelle oder Schlichtungsstellen. Zur Vermeidung von risikoreichen und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen berät sie mit Weitsicht, ob auch eine außergerichtliche Lösung in Betracht kommt.

Strafrecht

Im Zusammenhang mit den Verfahren der Plausibilitätsprüfung der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen steht unvermeidlich der Vorwurf "Abrechnungsbetrug", sodass ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die vertragsarztrechtlichen Kenntnisse von Tatjana Prochnow sind in diesen Verfahren unerlässlich. Auch in den strafrechtlichen Verfahren in der Folge eines Behandlungsfehlers steht sie Ärzten und Zahnärzten zur Verfügung.

Privatarzt- und Privatzahnärztliches Liquidationsrecht

Zur Vermeidung von Liquidationsauseinandersetzungen mit Patienten berät die Fachanwältin Sie bei der korrekten Abrechnung der durchgeführten Behandlungen im Umgang mit den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) und vertritt Sie auch bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Forderungseinzug.

Ärztliches/Zahnärztliches Werberecht

Im Rahmen von Marketing und Öffentlichkeitsarbeit berät Frau Prochnow Ärzte, Zahnärzte sowie in den Bereichen Heilmittel und Medizinprodukte tätige Unternehmen. Sie verhilft zur erfolgreichen Marktpositionierung unter Beachtung der rechtlichen Grenzen zum Werberecht. Sie prüft Ihre Werbekonzepte und Werbemittel vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechts und des Heilmittelwerbegesetzes sowie des Berufsrechtes zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen. Außerdem werden Sie außergerichtlich und gerichtlich gegenüber den zuständigen Kammern, den Wettbewerbszentralen und Mitbewerbern vertreten.

Krankenhausrecht

In diesem Bereich berät und vertritt Rechtsanwältin Tatjana Prochnow Krankenhausträger und Chefärzte bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Grundlagen wie die Festlegung der Dienstaufgaben vom Chefarzt sowie die entsprechende Vergütungsregelung, Beteiligungsvergütung und das Liquidationsrecht sowie Ermächtigungen des Chefarztes. Auch Belegärzte werden bei der Erarbeitung der  vertraglichen Grundlagen mit dem Belegkrankenhaus rechtlich unterstützt. Darüber hinaus werden Krankenhausträger im Rahmen der Rechtsbeziehungen gegenüber den gesetzlichen und privaten Krankenkasse vertreten, wie zum Beispiel integrierte Versorgungsverträge, Institutsermächtigungen u.ä..

Kontakt

Passavantstr. 28
60596 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: 
+49 69 6971256-0
Telefax: 
+49 69 6971256-11
Web
www.prochnow-konrad.de
Kontakt aufnehmen
Services